Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Frage zu Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst Der Arbeitnehmer ist bei einem großen Konzern beschäftigt und ist intern von einer Tochtergesellschaft zum Hauptkonzern gewechselt. Beim Wechsel wurden ihm vom Arbeitgeber die gleichen vertraglichen Bedingungen wie zuvor zugesichert. Allerdings änderte sich bei diesem Wechsel das Tarifvertragswerk und durch die vorgenommene Eingruppierung liegen die neuen Bezüge nun brutto ca. 300 Euro unter dem bisherigen Verdienst. (Neu ist auch, dass bei der neuen Eingruppierung zu den tariflichen Leistungen eine betriebliche Zusatzversorgung gehört.) Nachdem der Arbeitnehmer sein Minus von 300,00 Euro beanstandet hatte, wurde ihm eine Zulage zu seinem Verdienst zugesichert. Jetzt wurde dem Arbeitnehmer folgende Rechnung eröffnet: Die Minderung von brutto 300,00 Euro wird anerkannt. Zur Anrechnung darauf komme der Beitrag des Arbeitgebers zur Zusatzversorgungskasse von 200,00 Euro. Über die restlichen brutto 100,00 Euro werde eine Zulage an den Arbeitnehmer gezahlt. Frage: Ist es üblich, eine tarifliche Pflichtleistung des AG nachträglich dem Bruttoverdienst hinzuzurechnen? Kann auf diese Weise ein vertraglich zugesichertes Gehalt, ohne Zustimmung des AN, verrechnet werden? (Hinweis: bei der Berechnung wurden fiktive Summen eingesetzt, die aber die Verhältnismäßigkeit abbilden.) |
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