Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Sanktion und Eigenbemühungen innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Frage zu Sanktion und Eigenbemühungen Mal angenommen.... Herr X ist Anfang 30 und bekommt Harz 4. Es würde eine Eingliederungsvereinbarung gemacht das sich Herr X bei einer bestimmten Anzahl von Stellen bewerben soll. Die er sich selbstständig suchen soll. Also keine Arbeitsvorschläge. Leider ist Herr X körperlich eingeschränkt. Er hat Rückenbeschwerden und dürfte laut eines Amtsarztes zwar in Vollzeit arbeiten, aber keine schweren Arbeiten machen. Außerdem dürfte er keine einseitige körperliche Belastung bei der Arbeit haben, was ihn für einen großen Teil der angebotenen Stellen ungeeignet machen würde. Leider hat Herr X auch keine speziellen Ausbildungen und Schulungen gemacht und wäre somit für eine weitere große Anzahl an Stellen ungeeignet. Herr X wäre also nicht in der Lage diese vereinbarten Bewerbungen vorzulegen. Das Angebot von Herr X das er bereit wäre Umschulungen zu machen um Wissen zu erlangen und so größere Chancen auf Arbeit zu haben wurde abgelehnt werden. Ebenso würde das Angebot von Herr X auf eine weitere Untersuchung bei einem Amtsarzt abgelehnt. Stattdessen würde auf Grund nicht ausreichender Bewerbungen eine Sanktion folgen. weiter angenommen Herr X hätte in der Vergangenheit überdurchschnittlich lange (3 Jahre) 1€ Jobs gemacht, bis sich die ARGE geweigert hätte diese zu verlängern und Herr X hätte somit den Willen gezeigt dass er arbeiten möchte. wie sollte sich Herr X in diesem Fall verhalten. wie könnte er sich dagegen wehren oder müsste er die Sanktion hinnehmen? |
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| AW: Frage zu Sanktion und Eigenbemühungen Zitat:
So hat die Bereitschaft zu Umschulungen nichts zu tun mit der Anzahl der möglichen Bewerbungen: Zitat:
Zitat:
Zitat:
1.) binnen einen Monats einen Widerspruch gegen die Absenkung einlegt und 2.) den damit begründet, dass es "gar nicht genügend Möglichkeiten gab, sich zu bewerben" (aber halt genauer, wie es war!). Dabei muss X aber bedenken, dass seine Begründung 2.) nicht leicht ist. Denn es gibt sicher in der Region genügend Firmen, die auch Stellen für ungelernte Leute haben mit Bewegungseinschränkungen. Aber versuchen kann X das Widerspruchsverfahren, es kostet ja nichts. Gruß aus Berlin, Gerd
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