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Fehler vom Jobcenter nicht gemeldet

Dies ist eine Diskussion zu Fehler vom Jobcenter nicht gemeldet innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 22:02
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Fehler vom Jobcenter nicht gemeldet

Hallo,
angenommen der Hartz4 Empfänger Person A bekommt schriftlich vom Amt die Aufforderung sich auf eine bestimmte Stelle zu bewerben. Er macht das u. teilt dieses dem Jobcenter mit.
Angenommen nun 4 Wochen später bekommt der Hartz4 Empfänger eine Absage u. gleichzeitig eine Einladung zum Jobcenter mit den Standardtext, dass es um die Bewerbungssituation geht (der gleiche Text steht alle 3 Monate wortwörtlich in den Einladungen ohne Besonderheiten).
Gehen wir mal davon aus, dass die Sachbearbeiterin B anfängt den Haartz4 Empfänger A als arbeitsscheu zu verurteilen, weil er cich angeblich nicht beworben hat u. drückt ihn einen Zettel in die Hand, wo ihn eine Sperre auferlegt wird, weil er angegeben hat sich bei der Fa. zu bewerben aber die Sachbearbeiterin hat dort angerufen u. antwort wwar, dass Person A sich nicht beworben hat. Gehen wir auch mal davon aus, dass die Sachbearbeiterin noch sagt: Das haben Sie davon u. tschüss.
Er kam nicht mehr dazu zu sagen, dass er als Gegenbeweis eine schriftliche Absage der Fa. hat.
Gehen wir auch mal davon aus, dass Person A Einspruch deshalb gegen die Sperre einlegt, dieses nicht bearbeitet wird, er zum Anwalt geht (gehen wir mal von ner Rechtschutzversicherung aus) u. der sorgt dafür, dass das Jobcenter schnell zahlen muss u. der Richter indirekt sagt, dass das Jobcenter geschlafen hat u. das Personal geschult werden sollte...

Nun gehen wir mal vom großen Problem aus u. zwar: Gehen wir mal davon aus, dass der Hartz4 Empfänger Person A nun wieder vom Jobcenter eingeladen wird (vom gleichen Sachbearbeiter) u. nun gehts nur darum, dass das Jobcenter beim Prozess wie blöd dastand u. er wohl auch vom Vorgesetzten einen aufm Deckel bekommen hat. Darf das Jobcenter solche Aktionen starten oder wie könnte der Hartz4 Empfänger sich nun wehren?
Gehen wir nun auch mal davon aus, dass der Hartz4 Empfänger sich gleich danach von einen Psychhologen krankgeschrieben hat.

Danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2012, 08:06
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AW: Fehler vom Jobcenter nicht gemeldet

Was für "Aktionen" denn? Das Job-Center lädt ein. Das kann, soll, darf und muss es. Der Einladung ist Folge zu leisten, bzw. es ist unter Verweis auf die Krankschreibung ein anderer Termin auszumachen.

Job-Center gehen mit verlorenen Verfahren eigentlich immer professionell um. Bei solchen Massenverfahren, sind nun mal Fehler dabei. Das wissen die auch.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 11:04
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AW: Fehler vom Jobcenter nicht gemeldet

@Silke1970,
Person A darf einen Beistand mit zu Terminen im Jobcenter nehmen. Dabei lässt sich ja leicht feststellen, ob der SB sich korrekt verhält.
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