Dies ist eine Diskussion zu Familienversicherung Schwerbehinderter innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Familienversicherung Schwerbehinderter Nehmen wir mal an, ein behindertes Kind (> 25), seit 16. Lj. ständig in (mittlerweile mal gewechselter) psychiatrischer (meist ambulanter) Behandlung ,wurde dazu informiert, dass es auch im Erwachsenenalter, aber aufgrund mangelnder Fähigkeit seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, familienversichert sein könne,dessen "Diagnosekarriere":juvenile schizoaffektive Psychose, schizoide Persönlichkeitsstörung, Emotional-Instabile-Persönlichkeitsstörung mit Panikattacken und Ängsten (+Frühstörung*), Agoraphobie+ängstlich-unsichere Persönlichkeitsstörung, ein paar Male Verdacht auf psychotische Zustänge (Mini-Psychose, paranoide Psychose,psychotische Dekompensation); Schwerbehinderung zu 50 % (seelisches Leiden, Verwachsungsbeschwerden, Scheuermann, Hüftdysplasie) und es erhebt sich insgeheim der Verdacht auf :"Asperger-Syndrom" sowie Autoimmun-Probleme an Schilddrüse (Antikörper oft hoch sowie manchmal in die Unterfunktion rutschende Werte und Bauchspeicheldrüse (Insulin war zu hoch!) Würde die Krankenversicherung z.B. teurer, wenn das Kind mit drin bliebe und welche steuerlichen sowie weiteren finanziellen Nachteile könnten für Eltern (Adoptivmutter; Adoptivvater seit ein paar Jahren verstorben) entstehen? Das Kind hat Probleme/Defizite in der Sozialkompetenz (Einschätzung vom Gegenüber, Situationen sowie von sozialen Komplexen und altersgerechten Wissens um soziale Umwelt und Gegebenheiten/teilweise altersrelevantem Verhalten, Balance im Abwehr- Kommunikativen Verhalten), Panikattacken (teilweise gedanklich unbesetzte psychovegetative Beklemmungen) andererseits aber auch z.T. such Einschüchterungen /Machtgefüge/ Erlebnisse entstandene Ängste und soziale Hemmungen gemischt mit Verhalten, wenn schnelle Reaktionen in sozialen Gegebenheiten erforderlich sind. Dazu hat die Versicherte (behinderte Tochter) schnell Entzündungen bei Zugluft oder Nässe-Expositionen und aus mehreren Gründen einen untypischen Schlafrhythmus/Schlafdauer/-intervalle.Die Hüftdysplasie verhindert ein allzu weites Streckengehen und weiteres Transportieren mittelschwer bis schwerer Lasten und Instabilität (z.B. konnte als Kind kaum Schlittschuh gefahren werden, Inliner gar nicht, Gehen auf Eis war noch schwieriger als normal und Springen und Hüpfen ,Rennen verursachten bohrende Schmerzen). Die Versicherte hat auch Depersonalisationen.Am Betreuungsgericht (Betreuung lehnte sie aber ab, da sich noch weitere Angehörige zur Hilfe fanden.)wurde eine Posttraumatische Belastungsstörung+ Dissoziationen befundet. Ihr fällt es schwer, auch bereitet es schneller und weitergehenden Stress ohne Begleitung öffentliche Verkehrmsittel zu benutzen und allein unterwegs zu sein. *Was bedeutet Frühstörung? |
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| AW: Familienversicherung Schwerbehinderter Was hat das mit Sozialrecht zu tun? |
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| AW: Familienversicherung Schwerbehinderter Zitat:
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Gruß Pro |
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