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Fahrtkostenpauschale § 6 ALG II-V

Dies ist eine Diskussion zu Fahrtkostenpauschale § 6 ALG II-V innerhalb des Forums Sozialrecht

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  • 1 Post By Gerd aus Berlin
  • 1 Post By medienmogul3

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  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 17:52
Boardneuling
 
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Cool Fahrtkostenpauschale § 6 ALG II-V

Ein ALG-II-Bezieher hat einen Teilzeit-Job mit ca. 600 Euro brutto. Die Besonderheit: Er muss wegen geteilter Arbeitszeiten (7:00-9:00 und 16:00-17:30 Uhr) täglich zwei mal zu Arbeitsstelle fahren (13,1 km einfach). Das Jobcenter lehnt die Berücksichtigung der zweiten Fahrt ab. Widerspruch abgelehnt! In § 6 ALG II-V steht der Zusatz: "... soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist." Kann man sich darauf bei einer Klage beziehen? Gibt es diesbezüglich evtl. schon SG-Urteile?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 04:50
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AW: Fahrtkostenpauschale § 6 ALG II-V

Wie hilfreich ist manchmal Wikipedia:

"Die Pauschale wird für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt, auch wenn zusätzliche Fahrten wegen einer mehrstündigen Arbeitszeitunterbrechung durchgeführt wurden."

Soweit zum Steuerrecht. Warum sollte das Sozialrecht nun mehrere Fahrten pro Tag zum Chef finanzieren? Subventionieren? Am Ende gar drei, vier, fünfe?

Etwa, weil es gesellschaftlich erstrebenswert ist, dass für einen Midi-Job viermal durch die Gegend gebrettert wird und mehr Abgase ausgestoßen werden als für einen Fulltime-Job, der den Mann auch ernährt?

Dann muss man halt die Widerspruchsstelle des Jobcenters dazu befragen, und danach das Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 08:01
Boardneuling
 
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Angry AW: Fahrtkostenpauschale § 6 ALG II-V

Hallo @Gerd aus Berlin:
Wenn Sie nichts sachdienliches zu sagen haben, sollten Sie Ihre diskriminierenden Sprüche für sich behalten!
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  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 21:38
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AW: Fahrtkostenpauschale § 6 ALG II-V

Meine Meinung für mich behalten? Warum sollte ich? Ist Ihnen Artikel 5 Grundgesetz unangenehm? Muss ich den gar verlinken???

Wer hier so dreist ist, für meine Meinungsäußerung, nur weil sie nicht die erhoffte Info beinhaltete und die erwünschte Meinung, Minuspunkte zu verteilen,

der hat eine Vorstellung von einer freiheitlichen Demokratie wie, mit der er Karriere gemacht haben könnte ... obwohl, vielleicht geht das auch heute noch irgendwo auf der Welt?

Frag mal Diphda, die träumt offenkundig nachts von diesem fernen Land, sonst würde sie solche meinungsfreiheitsfeindlichen Bekundungen nicht auch noch gutheißen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Witzigerweise diskriminieren, nein, diskreditieren sich manche Transferzieher selbst und werfen dies dann denen vor, die dies bemerken und benennen . Mehr Geld abziehen wollen vom subventionierten Gehalt als dies Leute dürfen, die ohne Subventionen auskommen, klingt auch in den sympathisierendsten Ohren mehr als dreist ...
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2012, 16:20
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AW: Fahrtkostenpauschale § 6 ALG II-V

Gerd gab die einzig sinnvolle Antwort. Man muss in Widerspruch gehen und dann klagen.

Die Frage ist außerdem noch: Sind die Fahrtkosten höher als 100 € im Monat?

Gibt es einen ÖPNV und falls ja, was kostet da die Monatskarte?



Edit: Nach vorläufiger Rechnung sind die Fahrtkosten geringer als 100 € monatlich. Damit sind sie mit dem Grundfreibetrag abgegolten.

Selbst bei 0,2 € pro Kilometer Hin und Zurück komme ich gerade mal auf 115,28 € monatlich.
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Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
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alg ii-v, fahrtkosten, § 11 sgb ii

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