Dies ist eine Diskussion zu Erziehungszeit/ Aufhebungsvertrag innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Erziehungszeit/ Aufhebungsvertrag Mama M befindet sich noch in Erziehungszeit (Dauer: 1 Jahr), die demnächst endet. Der Arbeitgeber AG bietet M einen Aufhebungsvertrag an. Trotz der Konsequenzen, die drohen, wenn sie sich arbeitslos meldet, geht M darauf ein. Sie möchte aber nicht sofort wieder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen, sondern die Erziehungszeit um drei Monate verlängern und dann arbeiten. Wäre dies möglich? Was bedeutet dies für den Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ruht der Anspruch? Oder erlischt dieser? Was bedeutet dies für die Krankenversicherung? Muss M sich selbst versichern? Was bedeutet dies für die Rentenversicherung? Hätte M eine Lücke im Versicherungsverlauf? Vielen Dank für Antworten! w3surfer |
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