Dies ist eine Diskussion zu Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch |
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| AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch Zwar wird sich fast jede Sozialbehörde um die Übernahme der Kosten für das Widerspruchsverfahren in einem solchen Fall drücken wollen. Tatsache ist aber, dass der Bescheid wegen fehlender Begründung rechtswidrig war und dieser Mangel zum Widerspruch veranlasst hat. Deswegen hat die Behörde nach Korrektur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dieses Kostenerstattungsvorschrift gilt nämlich ausdrücklich auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 41 unbeachtlich ist - § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__63.html |
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| AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch Lieben Dank schon mal, ABER: Wenn der Bescheid nach Widerspruch enthält, dass keine Kosten erstattet werden, muss dan ein Rechtsbehelf angebracht werden? Welcher und bis wann? |
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| AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch Zitat:
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| AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch Zitat:
Ob nun Jeder einen Anwalt bezahlt bekommt, weil er zu (***) ist, beim Amt nachzufragen, aus welchem Grund es einen Antrag abgelehnt hat, müssen wir mal ein höheres Gericht fragen. Bis dahin gehen vernünftige Menschen zum Erlasser eines Verwaltungsaktes und befragen den selber höchstpersönlich - so wie ich zum Bleistift, wenn mich ein Polizist rechts ran winkt. Je nach Ausgang dieses höheren Urteils werde ich dann nicht mehr mit dem Polizisten reden, sondern schroff verkünden: "Sie hören von meinem Anwalt! Auf Kosten des Polizeipräsidenten!" Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch Zitat:
Von Erlassern von Verwaltungsakten bekommt man (leider) erst dann eine vernünftige Antwort, wenn das zuständige Sozialgericht zur Klärung hinzugezogen wurde... Es tut mir jedesmal leid, wenn ich die Damen und Herren in Schleswig um Unterstützung "bitten" muss, aber wenns halt anders nicht geht - und die wissen um diesen Sachverhalt noch viel besser als viele andere. Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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