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Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch

Dies ist eine Diskussion zu Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 12:15
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Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch

Angenommen es ergeht ein Negativ-Bescheid über die Übernahme der Heizkostennachzahlung nach erfolgter Abrechnung des Vermieters. Mangels Begründung ist der Bescheid nicht nachvollziehbar. Es wird per Rechtsanwalt Widerspruch eingelegt und sodann erfolgt eine Begründung (mit Bedarf und Regelsatz und so), wonach der Bescheid nachvollziehbar ist. Wie steht es mit den RA-Kosten für den Widerspruch. Sind die von der Behörde erstattungspflichtig, wenn der Widerspruch doch erfolgreich war?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 14:14
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AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch

Zwar wird sich fast jede Sozialbehörde um die Übernahme der Kosten für das Widerspruchsverfahren in einem solchen Fall drücken wollen. Tatsache ist aber, dass der Bescheid wegen fehlender Begründung rechtswidrig war und dieser Mangel zum Widerspruch veranlasst hat. Deswegen hat die Behörde nach Korrektur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dieses Kostenerstattungsvorschrift gilt nämlich ausdrücklich auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 41 unbeachtlich ist - § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__63.html
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 15:24
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AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch

Lieben Dank schon mal, ABER: Wenn der Bescheid nach Widerspruch enthält, dass keine Kosten erstattet werden, muss dan ein Rechtsbehelf angebracht werden? Welcher und bis wann?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 16:58
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AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch

Zitat:
Zitat von fix16 Beitrag anzeigen
Wenn der Bescheid nach Widerspruch enthält, dass keine Kosten erstattet werden, muss dan ein Rechtsbehelf angebracht werden? Welcher und bis wann?
Welcher Bescheid - Widerspruchsbescheid, Änderungsbescheid, Abhilfebescheid, was steht denn sonst noch drin, enthält er eine Rechtsbehelfsbelehrung (Gegen diesen Bescheid ... )?
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  #5 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 20:59
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AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch

Zitat:
§ 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
(2) Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
Ob das so war, wird von Gerichten mal so, mal so entschieden, je nach den Umständen des Einzelfalls.

Ob nun Jeder einen Anwalt bezahlt bekommt, weil er zu (***) ist, beim Amt nachzufragen, aus welchem Grund es einen Antrag abgelehnt hat,

müssen wir mal ein höheres Gericht fragen. Bis dahin gehen vernünftige Menschen zum Erlasser eines Verwaltungsaktes und befragen den selber höchstpersönlich - so wie ich zum Bleistift, wenn mich ein Polizist rechts ran winkt.

Je nach Ausgang dieses höheren Urteils werde ich dann nicht mehr mit dem Polizisten reden, sondern schroff verkünden: "Sie hören von meinem Anwalt! Auf Kosten des Polizeipräsidenten!"

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 18.01.2011, 12:10
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AW: Erstattung der rechtsanwaltskosten für Widerspruch

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Bis dahin gehen vernünftige Menschen zum Erlasser eines Verwaltungsaktes und befragen den selber höchstpersönlich - so wie ich zum Bleistift, wenn mich ein Polizist rechts ran winkt.
Gerd, schonmal hier gestöbert?

Von Erlassern von Verwaltungsakten bekommt man (leider) erst dann eine vernünftige Antwort, wenn das zuständige Sozialgericht zur Klärung hinzugezogen wurde...

Es tut mir jedesmal leid, wenn ich die Damen und Herren in Schleswig um Unterstützung "bitten" muss, aber wenns halt anders nicht geht - und die wissen um diesen Sachverhalt noch viel besser als viele andere.

Dopamin
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Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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