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Entscheidung zum Unzug

Dies ist eine Diskussion zu Entscheidung zum Unzug innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 27.10.2011, 19:26
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Entscheidung zum Unzug

1. Angenommen Behinderter Behi sucht einen neuen Wohnraum. Da er neben der Rente auch Grundsicherung bezieht spricht er beim Sozialamt vor um zu Erfragen ob er den neuen Wohnraum beziehen dürfte, die Kosten angemessen wären.

Hier fragt der SB nun ob weitere Kosten beim Umzug entstünden wie z.B. Renovierungskosten oder Kosten für Hilfen beim Umzug welche das Amt zu tragen hätte.

Da Behi aber weiß das der Umzug abgelehnt wird wenn solche Kosten entstünden , er diese benennt, darf er hier behaupten das keine Kosten entstehen würden? Dürfte ihm eine falsche Aussage in Vorfeld der Entscheidung des Amtes dazu zur Last gelegt werden?

Wären die Kosten, für z.B. Renovierung, Umzug, vom Amt zu tragen trotz dessen er diese erst nach der Entscheidung zum Umzug nannte, bekannt machte, die Notwendigkeit bekannt machte?


2. Weiter wurde von einem Amtsarzt entschieden das Behi eine Wohnung ohne Treppen bewohnen sollte. Nun befindet sich seine bisherie Wohnung in der 2. Etage wobei hier die Deckenhöhe der Etagen 4 oder 4,50 Meter beträgt. Behi muss hier also , berechnet incl. der Deckendicke, eine Höhe von 9 Metern per Treppen im Treppenhaus bewä#ltigen welches für ihn jedoch eine besondere Gefahr darstellt weil er, wenn er hier ein Mal auf dem Wege, nicht einfach schnell ausweichen kann so das er, wie in einer Wohnung z.B. sich auf den Sessel setzt oder aufs Sofa legt und erst dann die Treppe geht wenn er weiß das er sie nun bewältigen kann.

3. Bei Behi liegt eine Anfallskrankheit vor. Behi aber kann einschätzen wann ein Anfall schnell passiert und so ob er z.B. eine kurze Treppe von 15 Stufen bewältigen könnte.
Darf Behi hier selbst darüber bestimmen ob ein Wohnraum angemessen wäre obwohl er über eine kurze Treppe mit 15 Stufen verfügt? Hier wäre im Besonderen zu beachten das Behi dann weiter in einem haus wohnen könnte mit weit mehr als 150 Bewohnern die ihn und seine Erkrankung kennen und hier ein besonderes soziales Umfeld besteht welches er durch Umzug in eine andere Gegend aber verlieren würde. Dieses soziale Umfeld hat für Behi daher eine besondere Bedeutung aufgrund des besonderen sozialen Umfeldes!
Muss hier strikt nach dem amtsärztichen Attest vorgegangen werden oder darf Behi hier selbst bestimmen?

Liebe Grüße und vielen Dank für Antworten!!

keina
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Rübennnasen schmecken am Besten wenn sie kandiert wurden

Geändert von keina (27.10.2011 um 19:29 Uhr). Grund: xx
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 20:45
V.I.P.
 
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AW: Entscheidung zum Unzug

Behi sollte die Kosten vor dem Umzug beziffern und sollte sich die Angemessenheit der neuen Wohnung vor den Umzug schriftlich geben lassen.

Wenn dem Behi die Kosten nicht bewilligt werden soll er sich einen Rechtsanwalt suchen.
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