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Elterngeld zurückzahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Elterngeld zurückzahlen? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 20.12.2011, 21:27
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Elterngeld zurückzahlen?

Hallo,

angenommen eine Mutter müsste zur Zeit von Arbeitslosengeld 2 leben und hat Elterngeld beantragt und dies wäre nun bald 5 Monate her.

Weiterhin angenommen, die Elterngeldstelle hätte sich nicht mehr gemeldet, und das Jobcenter hätte bis jetzt auch keinen Anspruch auf Rückzahlung erhoben, aber immer den vollen Regelsatz von 328 Euro ausgezahlt.

Müsste die Mutter dann das ganze Elterngeld an das Jobcenter zurückzahlen, oder gibt es Fristen in denen der Anspruch des Jobenters verfällt?

Ich bitte um sachliche Antworten.

Danke.

Grüße
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Alt 20.12.2011, 21:35
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AW: Elterngeld zurückzahlen?

Ich bin jetzt nicht ganz sicher wie das gemeint ist? Die Mutter bekommt bisher kein Elterngeld und fragt nun, wie es läuft wenn sie irgendwann mal Elterngeld bekommen sollte?

Ach ja, vielleicht beantwortet folgender Link ja die Frage
http://www.welt.de/politik/deutschla...lterngeld.html
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 12:28
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AW: Elterngeld zurückzahlen?

Das Elterngeld wird auf das ALG2 angerechnet.

Ein Teil des Elterngeldes wird dann NICHT auf ALG2 angerechnet, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde.

Korrekt müsste das Elterngeld, seit Beginn des Anspruchs, auf das ALG2 angerechnet werden.
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