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Elterngeld/Elternzeit und Arbeitsvermittlung

Dies ist eine Diskussion zu Elterngeld/Elternzeit und Arbeitsvermittlung innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 10:32
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Elterngeld/Elternzeit und Arbeitsvermittlung

Hallo,

habe mir mal folgendes Beispiel überlegt:

Eine Familie bezieht ALG II als Bedarfsgemeinschaft.
Die Mutter bezog 12 Monate lang Elterngeld für das erste Kind und stellte am Ende der Bezugszeit fest wieder schwanger zu sein.
Der Vater ging einem Beschäftigungsverhältnis nach, welches nun
nach 2 Jahren gekündigt wurde.

Normalerweise würde die ARGE jetzt verlangen, dass der Vater ALG I beantragt, dieser hat aber Elterngeld beantragt (für das 2te Kind), da sein Elterngeldanspruch höher ist als der seiner Frau.

Und nun die Frage:
Sehe ich das richtig, dass nun beide Elternteile dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehen müssen?

Oder würde die ARGE verlangen, dass wenigstens einer der Elternteile wenigstens geringfügig arbeitet?


Danke für Alle Antworten und ein schönes Restjahr,
-der Oskar
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:17
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AW: Elterngeld/Elternzeit und Arbeitsvermittlung

Zitat:
Der Vater ging einem Beschäftigungsverhältnis nach, welches nun
nach 2 Jahren gekündigt wurde.


Normalerweise würde die ARGE jetzt verlangen, dass der Vater ALG I beantragt, dieser hat aber Elterngeld beantragt (für das 2te Kind), da sein Elterngeldanspruch höher ist als der seiner Frau.
Das kriegt er aber nur wenn das 2. Kind schon da ist.


Zitat:
Und nun die Frage:
Sehe ich das richtig, dass nun beide Elternteile dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehen müssen?

Oder würde die ARGE verlangen, dass wenigstens einer der Elternteile wenigstens geringfügig arbeitet?
Im Zweifelsfall muss immer einer arbeiten.

Weiterhin, mag es zwar Elterngeld für den Kindsvater geben, jedoch gibt es für Arbeitslose keine Elternzeit.

Eine gemeinsame Betreuung des Kindes ist auch nicht vorgesehen und soll nicht durch Steuermittel (ALG2) gedeckt werden, da es ausreichend ist, wenn sich ein Elternteil um die Kindeserziehung kümmert.


Entweder man klagt das mal bis zum Bundesverfassungsgericht durch , das dann ggf. feststellt, dass dies nicht verfassungskonform ist oder man windet sich ein wenig und versucht dann ernsthaft nach ein paar Monaten wieder Arbeit zu finden.


Zitat:
Oder würde die ARGE verlangen, dass wenigstens einer der Elternteile wenigstens geringfügig arbeitet?
Jede Arbeit ist zumutbar. Auch nicht geringfügige, auch Schicht, auch 6 Tage die Woche...

§ 10 SGB II
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