Dies ist eine Diskussion zu Elterngeld/Elternzeit und Arbeitsvermittlung innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Elterngeld/Elternzeit und Arbeitsvermittlung habe mir mal folgendes Beispiel überlegt: Eine Familie bezieht ALG II als Bedarfsgemeinschaft. Die Mutter bezog 12 Monate lang Elterngeld für das erste Kind und stellte am Ende der Bezugszeit fest wieder schwanger zu sein. Der Vater ging einem Beschäftigungsverhältnis nach, welches nun nach 2 Jahren gekündigt wurde. Normalerweise würde die ARGE jetzt verlangen, dass der Vater ALG I beantragt, dieser hat aber Elterngeld beantragt (für das 2te Kind), da sein Elterngeldanspruch höher ist als der seiner Frau. Und nun die Frage: Sehe ich das richtig, dass nun beide Elternteile dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehen müssen? Oder würde die ARGE verlangen, dass wenigstens einer der Elternteile wenigstens geringfügig arbeitet? Danke für Alle Antworten und ein schönes Restjahr, -der Oskar |
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| AW: Elterngeld/Elternzeit und Arbeitsvermittlung Zitat:
Zitat:
Weiterhin, mag es zwar Elterngeld für den Kindsvater geben, jedoch gibt es für Arbeitslose keine Elternzeit. Eine gemeinsame Betreuung des Kindes ist auch nicht vorgesehen und soll nicht durch Steuermittel (ALG2) gedeckt werden, da es ausreichend ist, wenn sich ein Elternteil um die Kindeserziehung kümmert. Entweder man klagt das mal bis zum Bundesverfassungsgericht durch , das dann ggf. feststellt, dass dies nicht verfassungskonform ist oder man windet sich ein wenig und versucht dann ernsthaft nach ein paar Monaten wieder Arbeit zu finden. Zitat:
§ 10 SGB II |
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