Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 11:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Der zugrundeliegende Sachverhalt lautet:
Eine alleinerziehende Mama von 2 Kindern (3 und 14)wohnt im Eigenheim, für welches noch ein Darlehen abgezahlt wird, arbeitet Teilzeit und erhält aufstockend ALGII.Vor 2 Monaten ging die Heiztherme kaputt und konnte nachweislich nicht repariert werden. Verschiedene Kostenvoranschläge wurden eingeholt und ein Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter gestellt. Dieser wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf eine einmalige Beihilfe. Aufgrund der hohen Kosten für die neue Therme wurde lediglich ein darlehen angeboten. Dieses musste leider auch so angenommen werden, weil zu dem Zeitpunkt die Wohnung schon 3 Wochen ohne Heizung und warmes Wasser war und dringend eine neue Therme benötigt wurde. Hätte das Jobcenter eine einmalige Beihilfe gewähren müssen? Durch die Ratenzahlung des bereits bestehenden Darlehens und des weiteren Darlehens des Jobcenters ergibt sich nun eine monatliche Belastung von 300,-€ und somit ein Leben unter dem Existenzminimum.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 22:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Die Abzahlungshöhe des Darlehens ist rechtswidrig.

Das Gesetz sieht max. 10 % der Regelleistung jedes Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft vor, mithin also maximal ca. 83 € monatlich.


Frage 1:

Wie hoch ist die monatliche Belastung durch Steuer, Heizkosten, Wasser, Müllgebühr, ggf. Zinslast für einen Kredit wegen Hauskauf, etc., also insgesamt die Nebenkosten ohne Strom?

Frage 2:

Wie hoch sind die angemessenen Kosten der Unterkunft in dem Wohnort / Landkreis? Ggf. welcher Wohnort / Landkreis?

Frage 3:

Wie teuer war die Heiztherme?


Frage 4: Beziehen die Kinder überhaupt Leistungen vom Jobcenter?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 09:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

1. Frage: 215,- €
2. Frage: weiß ich leider nicht ( Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)
3. Frage: 3500,- € ( die Angebote waren alle in diesem Rahmen und eine Reparatur war nachweislich nicht mehr möglich )
4. Frage: Die Kinder sind in die Berechnung mit einbezogen, erhalten aber nur teilweise Leistungen


Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Die Abzahlungshöhe des Darlehens ist rechtswidrig.

Das Gesetz sieht max. 10 % der Regelleistung jedes Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft vor, mithin also maximal ca. 83 € monatlich.
Die Abzahlungssumme von 300,- bezieht sich einmal auf das Darlehen des Jobcenters mit 85,- und der Rest ist Ratenzahlung für das Darlehen vom Haus (nur Tilgung).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 13:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Nur Tilgung, keine Zinsen für das Darlehen??


Zitat:
o Städtedreieck (Saalfeld-Rudolstadt-Bad Blankenburg) inklusive Unterwellenborn
o Übrige Städte im Landkreis
o Sonstige Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis
Unter welchen Punkt fällt die Familie?


Zitat:
3. Frage: 3500,- € ( die Angebote waren alle in diesem Rahmen und eine Reparatur war nachweislich nicht mehr möglich )
Nach bisherigen Erwägungen sind die 3500 € zumindest teilweise als Zuschuss (kein Darlehen) zu zahlen, wenn nicht sogar vollständig.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 10:45
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Nur Tilgung, keine Zinsen für das Darlehen??
Der Betrag (215,-) ist nur Tilgung. Zinsen kommen extra nochmal dazu (50,-), wurden aber nicht erwähnt, da diese vom Jobcenter übernommen werden .

Wenn die Sachlage wirklich so ist, dass das Darlehen zumindest teilweise übernommen werden müsste, wie kann dann gegen den bestehenden Darlehensvertrag vorgegangen werden? Die Widerspruchsfrist ist ja bereits abgelaufen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 14:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Man kann einen Überprüfungsantrag stellen, in dem beantragt wird, dass das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt wird.

Man sollte darauf verweisen, dass die Kaltmiete nicht ausgeschöpft ist und dass dir Instandhaltung und die Bewohnbarkeit des Hauses im Rahmen des § 22 SGB II vom Jobcenter zu zahlen ist.

Sollte das erfolglos bleiben, wäre der Widerspruch möglich.

Da könnte die fiktive Person A ja mal bescheid geben, wenn der Antrag abgelehnt wurde (ich geh davon aus, dass das Jobcenter den Antrag ablehnen würde).
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 14:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Ich halte die reine Darlehensgewährung für rechtswidrig.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:00
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
Keine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna1977 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Tausend Dank für die helfenden Antworten.
Nur gleich noch eine Frage hinterher:
Wie kann denn so ein Überprüfungsantrag formuliert werden? Ich kenne mich leider überhaupt nicht mit sowas aus bzw. fehlen irgendwie die passenden Worte ...
Wenn so ein Antrag gestellt wird, wie sieht es dann aus mit der Abzahlung, werden die Raten weiterhin abgezogen oder wie bei einem Widerspruch bis zur entgültigen Entscheidung zunächst eingestellt?

Geändert von Anna1977 (31.01.2012 um 10:20 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 12:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Name

Behörde


Hiermit beantrage ich die Überprüfung des Bescheides vom XXX.

Grund:

Kein Darlehen, sondern Zuschuss. (Siehe was ich oben schrieb).



Die Raten müssen weiter geleistet werden.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 22:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich?

Langsam, langsam. Über den ablehnenden Bescheid auf einen Antrag auf einen Zuschuss zur Reparatur oder zur Instandsetzung eines Eigenheims kann man mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Überprüfung im Sinne des § 44 SGB X stellen.

Allerdings mit größerer Aussicht auf Erfolg, wenn der ablehnende Bescheid schriftlich ergangen ist und nicht nur in einem mündlichen Beratungsgespräch.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fallen Wartungen (Gas-Heiztherme) unter Kleinreparaturen? Mietrecht 05.03.2009 11:27
Geld von Kaution für Reparatur an Heiztherme einbehalten Mietrecht 02.03.2009 15:28
Fressen und gefressen werden in einem urzeitlichen See - einmalige Einblicke in eine 290 Millionen Jahre alte Nahrungskette Nachrichten: Wissenschaft 05.11.2007 16:00
BAG: Einmalige Befristung des Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung möglich Nachrichten: Recht & Gesetz 10.10.2007 15:35





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN