Dies ist eine Diskussion zu Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Eine alleinerziehende Mama von 2 Kindern (3 und 14)wohnt im Eigenheim, für welches noch ein Darlehen abgezahlt wird, arbeitet Teilzeit und erhält aufstockend ALGII.Vor 2 Monaten ging die Heiztherme kaputt und konnte nachweislich nicht repariert werden. Verschiedene Kostenvoranschläge wurden eingeholt und ein Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter gestellt. Dieser wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf eine einmalige Beihilfe. Aufgrund der hohen Kosten für die neue Therme wurde lediglich ein darlehen angeboten. Dieses musste leider auch so angenommen werden, weil zu dem Zeitpunkt die Wohnung schon 3 Wochen ohne Heizung und warmes Wasser war und dringend eine neue Therme benötigt wurde. Hätte das Jobcenter eine einmalige Beihilfe gewähren müssen? Durch die Ratenzahlung des bereits bestehenden Darlehens und des weiteren Darlehens des Jobcenters ergibt sich nun eine monatliche Belastung von 300,-€ und somit ein Leben unter dem Existenzminimum. |
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Die Abzahlungshöhe des Darlehens ist rechtswidrig. Das Gesetz sieht max. 10 % der Regelleistung jedes Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft vor, mithin also maximal ca. 83 € monatlich. Frage 1: Wie hoch ist die monatliche Belastung durch Steuer, Heizkosten, Wasser, Müllgebühr, ggf. Zinslast für einen Kredit wegen Hauskauf, etc., also insgesamt die Nebenkosten ohne Strom? Frage 2: Wie hoch sind die angemessenen Kosten der Unterkunft in dem Wohnort / Landkreis? Ggf. welcher Wohnort / Landkreis? Frage 3: Wie teuer war die Heiztherme? Frage 4: Beziehen die Kinder überhaupt Leistungen vom Jobcenter? |
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? 1. Frage: 215,- € 2. Frage: weiß ich leider nicht ( Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) 3. Frage: 3500,- € ( die Angebote waren alle in diesem Rahmen und eine Reparatur war nachweislich nicht mehr möglich ) 4. Frage: Die Kinder sind in die Berechnung mit einbezogen, erhalten aber nur teilweise Leistungen Zitat:
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Nur Tilgung, keine Zinsen für das Darlehen?? Zitat:
Zitat:
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Zitat:
Wenn die Sachlage wirklich so ist, dass das Darlehen zumindest teilweise übernommen werden müsste, wie kann dann gegen den bestehenden Darlehensvertrag vorgegangen werden? Die Widerspruchsfrist ist ja bereits abgelaufen. |
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Man kann einen Überprüfungsantrag stellen, in dem beantragt wird, dass das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt wird. Man sollte darauf verweisen, dass die Kaltmiete nicht ausgeschöpft ist und dass dir Instandhaltung und die Bewohnbarkeit des Hauses im Rahmen des § 22 SGB II vom Jobcenter zu zahlen ist. Sollte das erfolglos bleiben, wäre der Widerspruch möglich. Da könnte die fiktive Person A ja mal bescheid geben, wenn der Antrag abgelehnt wurde (ich geh davon aus, dass das Jobcenter den Antrag ablehnen würde). |
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Ich halte die reine Darlehensgewährung für rechtswidrig.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Tausend Dank für die helfenden Antworten. Nur gleich noch eine Frage hinterher: Wie kann denn so ein Überprüfungsantrag formuliert werden? Ich kenne mich leider überhaupt nicht mit sowas aus bzw. fehlen irgendwie die passenden Worte ... Wenn so ein Antrag gestellt wird, wie sieht es dann aus mit der Abzahlung, werden die Raten weiterhin abgezogen oder wie bei einem Widerspruch bis zur entgültigen Entscheidung zunächst eingestellt? Geändert von Anna1977 (31.01.2012 um 10:20 Uhr). |
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Name Behörde Hiermit beantrage ich die Überprüfung des Bescheides vom XXX. Grund: Kein Darlehen, sondern Zuschuss. (Siehe was ich oben schrieb). Die Raten müssen weiter geleistet werden.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Einmalige Beihilfe für eine neue Heiztherme möglich? Langsam, langsam. Über den ablehnenden Bescheid auf einen Antrag auf einen Zuschuss zur Reparatur oder zur Instandsetzung eines Eigenheims kann man mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Überprüfung im Sinne des § 44 SGB X stellen. Allerdings mit größerer Aussicht auf Erfolg, wenn der ablehnende Bescheid schriftlich ergangen ist und nicht nur in einem mündlichen Beratungsgespräch. Gruß aus Berlin, Gerd
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