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Eine Familie mit einem Säugling sucht finanzielle Unterstützung beim Staat

Dies ist eine Diskussion zu Eine Familie mit einem Säugling sucht finanzielle Unterstützung beim Staat innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 19.07.2008, 23:40
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Eine Familie mit einem Säugling sucht finanzielle Unterstützung beim Staat

Eine junge Familie sucht finanzielle Unterstützung beim Staat. Er ist Azubi, sie ist Schülerin, ab Oktober verheiratet. Vorher sind beide Kindergeld berechtigt, sie bekommt zusätzlich Unterhalt vom Vater. Kind wird ca im Januar des darauffolgenden Jahres geboren. Möglicherweise findet er keine Ausbildung, dann meldet er sich als Harz 4 Empfänger an. Außerdem würde er in Vaterschaftsurlaub gehen, damit sie ihr Fachabitur(letztes Jahr) beenden kann. Was kann die Familie beantragen, vorallem wo, und in welcher Höhe? Beantworte auch offene Fragen! Danke für die Hilfe!
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Alt 20.07.2008, 04:04
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AW: Eine Familie mit einem Säugling sucht finanzielle Unterstützung beim Staat

Wohngeld
Erziehungsgeld
Kindergeld
ALG II, dessen Höhe sich ergibt aus
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__21.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html
(Für Leute unter 25 auch Absatz 2 a)
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__24.html
sowie bei Einkommen und Vermögen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2008, 09:57
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AW: Eine Familie mit einem Säugling sucht finanzielle Unterstützung beim Staat

Ausbildungen, die entweder BAB- oder BAFöG-förderfähig sind, schliessen Ansprüche auf ALG II (Regelleistung) schonmal grundsätzlich aus, Gerd - egal ob BAFöG oder BAB gezahlt wird (§ 7 SGB II Abs. 5 und 6).

Azubi: Wohngeld, BAB, Kindergeld (solange Azubi auf jeden Fall, wenn nicht mehr bei den Eltern lebend Antrag auf "Umleitung" stellen) evtl. Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft (Miete, Heizkosten) nach § 22 SGB II

Schülerin: Wohngeld, Schüler-BAFöG, Kindergeld (solange in der Ausbildung und siehe oben)

Ist das Baby da, kann für das Baby ein Antrag auf Sozialgeld (ALG II) gestellt werden und dieses allein wird Anspruch auf ALG II haben, solange die Eltern in der Ausbildung sind.

Das Elterngeld wird die Höhe des Mindestsatzes von 300 € haben und darf NICHT auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden (aber das klappt meist problemlos), alle anderen Einnahmen dürfen angerechnet werden. BaFöG-Leistungen aber nur zu 80% weil diese Leistung nicht nur für Unterkunft und Ernährung gewährt wird.

Ich würde aufgrund der komplexität dieser Fallkonstellation vor Antragstellung die Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle vor Ort empfehlen... Diese Konstellation bietet viel Raum für Fehlberechenungen...

Dopamin
__________________
Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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Alt 20.07.2008, 13:27
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AW: Eine Familie mit einem Säugling sucht finanzielle Unterstützung beim Staat

Vielen Dank für die Antworten!!!
Wie sieht es aus mit Unterhalt, ist ihr Vater noch zahlungspflichtig nach der Heirat?
Und Vatergeld, wenn der Vater des Kindes zu Hause bleibt wie stellt sich das zusammen, gibt es dort Mindestbeträge, o.ä? Wird es auch gegen Leistungen gegen gerechnet?
Wo bekommt man solch eine Beratung?
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