Dies ist eine Diskussion zu Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? folgender, natürlich fiktiver, Fall: Ein volljähriges Kind tritt innerhalb von 4 Monaten nach dem Erwerb des Abiturs ein Au-Pair-Jahr in den USA an. Angenommen das Kind absolviert dort die erforderlichen 10 Wochenstunden Sprachkurs, die erforderlich sind, damit weiterhin Kindergeld gezahlt wird. Muss dieses Kindergeld dem Kind ausgezahlt werden, oder können die Eltern darüber frei verfügen? Nehmen wir an, dass in unserem Szenario die Eltern des Kindes getrennt leben und das Kind bei der Mutter, die Mutter ihren Teil des Unterhalts nicht zahlt (aufgrund eines Einkommens von bis zu 400 €/Monat; des weiteren nehmen wir an, dass die Mutter freiwillig nur einen 400-€-Job macht, nicht weil sie zB. einen Verwandten pflegen müsste) und anstelle diesen ihren Teil des Unterhalts für Miete, Verpflegung usw. einzubehalten, das Kindergeld einbehält. Da das Kind während dem Au-Pair-Jahr aber keine finanzielle Belastung mehr für den Haushalt darstellt, wird diese Begründung für das Einbehalten des Kindergeldes ja nichtig. Ich danke im Voraus für alle hilfreichen Antworten, Heinz-Peter |
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| AW: Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? Ein Kind, das außer Haus lebt, kann sich soviel Kindergeld auf das eigene Konto abzweigen lassen, direkt von der Familienkasse, wie die Eltern ihm Unterhalt schulden, aber nicht berappen. Unterhalt schulden die Eltern bei erwerbsfähigen Kindern ab 18 nur noch im Rahmen einer Erstausbildung und einer kurzen Wartezeit auf eine solche. Ob dazu auch ein Sprachkurs im Ausland gehört? Das kann man prüfen. Im Streitfall halt durch das Familiengericht. Die Au-pair-Zeit selbst dient wohl kaum einer Erstausbildung im Sinne der Urteile zum Kindesunterhalt. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? Hallo Gerd, ich habe gelesen, dass wenn min. 10 Stunden/Woche Sprachkurs nachweisbar besucht werden, weiter Kindergeld gezahlt wird. Dann zählt der Au-Pair-Aufenthalt zur Berufsausbildung (AZ:VIII R 8/04). Zum eigentlichen Problem: Schuldet die Mutter in einem solchen speziellen Fall denn Unterhalt? Und steht nicht das Kindergeld sowieso vollständig dem volljährigen Kind zu? Gruß, Heinz-Peter |
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| AW: Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? Zum Kindergeld bei Au-Pairs mit Sprachkursen fand ich das da: http://www.aupairandfamily.de/AuPair/Kindergeld.php . Aber auch da steht, dass das den Eltern zusteht.*) Das Kind muss kucken, wieviel Elternunterhalt ihm zusteht. Zahlen die Eltern nicht genug, kann das Kind eine Abzweigung des Kindergeldes auf sein eigenes Konto beantragen bei der Familienkasse. Hat das Kind nun drüben Vollpension plus Taschengeld, wird es schlecht noch das Kindergeld den Eltern entreißen können. Dazu google man mal Familienrecht, Kindesunterhalt ab 18, Barunterhalt, Naturalunterhalt. Gruß aus Berlin, Gerd *) Der im Text genannte Grenzbetrag ist ab diesem Jahr entfallen: "Grundsätzlich wichtig aber ist, dass die Kindeseinkünfte den Jahresgrenzbetrag von zurzeit 7.680 € nicht übersteigen dürfen, da in einem solchen Fall das Kindergeld generell verloren ginge."
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| AW: Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? Hallo Hier verbindet man Unterhaltsrecht mit dem EStG. Das ist falsch. Kindergeldanspruch besteht in diesem Fall. Der Kindergeldberechtigte (Mutti) hat Anspuch auf Kindergeld, da dass Kind als Au Pair die Voraussetzungen erüllt (Sprachkurs). Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind während eines Au Pair Aufenthaltes ist gänzlich ausgeschlossen. Daraus ergibt sich, dass die Eltern keinen Unterhalt zahlen und das Kind auch nicht im Haushalt der Eltern lebt. Folglich kann das Kind gemäß § 74 EStG das Kindergeld abzweigen. Ein Anruf bei der zuständigen Familienkasse genügt und man bekommt die notwendigen Unterlagen zugesandt. PS: In dem verlinkten Urteil geht es lediglich um den Kindergeldanspruch und nicht um Kindesunterhalt. Gruß Pro |
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| AW: Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? Hallo, Pro, du schreibst: Zitat:
Ein Zusatz: Wenn im Szenario dem volljährigen Kind ein minderjähriges Geschwisterteil zugefügt wird - aus § 74 bzw. § 76 kann ich keine Berechnungsmethode für den zu pfändenden Teil des Kindergeldes herauslesen (der dem volljährigen Kind zusteht), außer eine "gleichmäßige Verteilung". Ich denke mal, dass damit nicht ein bloßes Teilen gemeint ist? Berechnet die Familienkasse diesen Betrag? Äußerst verwirrend, das alles. Gruß, Heinz-Peter |
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| AW: Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? Bitte alle Beiträge lesen. Weshalb sonst sollte ich ein Veto einlegen. Zitat:
Es ist völlig irrelevant ob noch Geschwister vorhanden sind. Das Kindergeld kann, so wie ich es geschrieben habe, von einem Kind abgezweigt werden, sofern der § 74 EStG in Betracht kommt. Und was bitte sucht jetzt die Pfändung in diesem Fall? Gruß Pro |
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| AW: Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und: Zitat:
Zitat:
Gruß, Heinz-Peter |
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| AW: Einbehalten des Kindergeldes durch Eltern während volljähriges Kind ein Au-Pair-Jahr macht legitim? Zitat:
Tatsächlich ist es so, dass die Famka die reine Unterhaltspflicht nach dem BGB nicht prüft. Die Eltern bekommen ein Schreiben, worin sie zu erklären haben ob sie Unterhalt leisten oder nicht. Dabei wird weder die Leistungsfähigkeit noch der eigentliche Unterhaltsanspruch geprüft. Zitat:
Gruß Pro |
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