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Eilt! Plötzlich ein Verfahren mehr?

Dies ist eine Diskussion zu Eilt! Plötzlich ein Verfahren mehr? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 10:52
Forum-Interessierte(r)
 
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Eilt! Plötzlich ein Verfahren mehr?

Hoffe das ist hier richtig eingestellt.

Angenommen iene Person hat einige Klagen beim Sozialgericht anhängig. Plötzlich bekommt die Person Post, man möchte die Verfahren XYZ zusammenlegen. Unter anderem wird hierbei ein Aktenzeichen benannt, welches unbekannt ist. Auf Nachfrage wird nur mitgeteilt das Streitgegenstand Bescheid XY ist. Dieser Bescheid wurde aber laut >Unterlagen dieser Person in einem anderen Verfahren B angefochten. Genau in dem Verfahren B erhält die PErson nun einen Schriftsatz der Gegenseite, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Beklagte auf einen Schriftsatz zum "unbekannten Verfahren" verweist.

Dieser Schriftsatz liegt ebenso wenig vor, wie das Aktenzeichen bekannt ist. Was kann man da machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 01:31
V.I.P.
 
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AW: Eilt! Plötzlich ein Verfahren mehr?

Zitat:
Zitat von Selbst:Schuld Beitrag anzeigen
Dieser Schriftsatz liegt ebenso wenig vor, wie das Aktenzeichen bekannt ist. Was kann man da machen?
Anrufen, Anschreiben oder hingehen. Hat sich bewährt.

Gruß aus Berlin, Gerd
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