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Datenabgleich bei Wohngeld

Dies ist eine Diskussion zu Datenabgleich bei Wohngeld innerhalb des Forums Sozialrecht

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  • 1 Post By sgrund

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  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 22:14
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Datenabgleich bei Wohngeld

Hallo,

ich schreibe im Auftrag einer Bekannten.
Diese bekommt EU-Rente und Wohngeld, dadurch hat sie für ihre Tochter Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung.
Weiß jemand, ob und wenn ja welche Daten zwischen RV, Wohngeldstelle und Jobcenter (hier zuständig für Leistungen aus dem Bildungspaket) abgeglichen werden bzw. wo man sich darüber informieren kann. Google hat da nicht wirklich weiter geholfen.
Die Frage wird aus datenschutzrechtlichen Gründen gestellt, nicht um sich illegal Leistungen zu erschleichen.

Gruß
sgrund
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 23:34
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AW: Datenabgleich bei Wohngeld

Zitat:
Zitat von sgrund Beitrag anzeigen
Die Frage wird aus datenschutzrechtlichen Gründen gestellt, nicht um sich illegal Leistungen zu erschleichen.
Auch meine Frage wird aus datenschutzrechtlichen Gründen gestellt: Welche datenschutzrechtlichen Gründe sind dies genau?

Welcher Missbrauch von Datenerhebungen, -speicherungen und -weitergaben wird befürchtet?

Welche Datenschutzrechte würden dadurch verletzt?

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 09:18
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AW: Datenabgleich bei Wohngeld

Hallo,

ganz einfach, es gibt ein Gesetz indem die Behörden zr Auskunft u.a. über solche Dinge verpflichtet sind, nur in der Praxis tun sie sich damit sehr schwer.

Diese Erfahrung habe ich schon mehrmals gemacht.
Außerdem werden oft mehr Daten "abgeglichen" als erlaubt, siehe als letztes Beispiel Handydatenskandal in Dresden.

Gruß
sgrund
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2011, 10:53
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AW: Datenabgleich bei Wohngeld

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__52.html

Dies dürfte Aufschluss geben.

Für weiteres empfehle ich Münder, 4. Auflage ggf. nachlesbar in einer Buchhandlung.


Und VOR dem Datenabgleich kann eh nicht verhindert werden, dass zu viele Daten erhoben werden.

Aber natürlich darf man alle 3 Monate Akteneinsicht nehmen, um die Ergebnisse des Datenabgleiches einzusehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 09:04
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AW: Datenabgleich bei Wohngeld

paßt vom thema wohl ganz gut:

Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen bei Sozialleistungsansprüchen

Sozialgericht Dortmund; S 32 AS 5084/10 ER; 15.12.2010;

2. Instanz Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen;
L 12 AS 201/11 B ER; 08.06.2011 rechtskräftig


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=142530
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 11:41
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AW: Datenabgleich bei Wohngeld

Zitat:
Zitat von sgrund Beitrag anzeigen
Weiß jemand, ob und wenn ja welche Daten zwischen RV, Wohngeldstelle und Jobcenter (hier zuständig für Leistungen aus dem Bildungspaket) abgeglichen werden
Ja.

Zitat:
bzw. wo man sich darüber informieren kann.
Bei der jeweiligen Behörde/ArGe.
Zitat:
Die Frage wird aus datenschutzrechtlichen Gründen gestellt, nicht um sich illegal Leistungen zu erschleichen.
Der Datenschutz verbietet weder, Daten zu speichern noch Daten auszutauschen noch Daten abzugleichen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 12:58
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AW: Datenabgleich bei Wohngeld

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der Datenschutz verbietet weder, Daten zu speichern noch Daten auszutauschen noch Daten abzugleichen.
unter gewissen bedingungen sehrwohl - aber das hatten wir alles schon ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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