Dies ist eine Diskussion zu Darlehen: Einkommen oder nicht?? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Darlehen: Einkommen oder nicht?? "A" hat folgendes Problem: "A" hat am 29.08.07 Leistungen bei der ARGE beantragt. Ein Darlehen hat "A" am 18.10.07 auf seinem Konto gutgeschrieben bekommen. Wenn"A" ein Darlehen vor dem 29.08.07 beantragt hätte, wäre es Vermögen gewesen, so ist es als Einkommen zusehen. Ist das so richtig? Nun gibt es aber folgendes: Die Bank von "A" hat den Sollstand des Kontos in ein Darlehen umgewandelt. Also lediglich eine Umschichtung des Sollstandes in ein Darlehen, das "A" monatlich abzahlen muß. Dies ist aber nun auch nicht mehr möglich, da"A" kein Einkommen hat und die ARGE den Widerspruch zurückgewiesen hat. Wie könnte "A" dagegen vorgehen?? Geändert von Shimon (19.01.2008 um 20:07 Uhr). |
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| AW: Darlehen: Einkommen oder nicht?? Wenn die Forenregeln beachtet werden und alle "ich"-Bezüge raus sind, kommen bestimmt auch Antworten ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Darlehen: Einkommen oder nicht?? Clever wäre natürlich gewesen, die ARGE von vornherein von der Schulden umschichtung zu informieren... Jetzt bleibt im Prinzip nur sich schnellstmöglich nach einem fitten Sozialrechtler umzuschauen, umgehend einen Termin zu vereinbaren, und den Klageweg per einstweiliger Anordnung zu beschreiten. Denn das war ja kein Einkommen im herkömmlichen Sinn, nur eine Schuldenumschichtung, damit das Konto wieder ausgeglichen ist... Für die Klage müsste (beim/mit dem Anwalt) Prozesskostenhilfe beantragt werden, es kann gut sein, dass der Anwalt noch eine Gebühr erhebt, die bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgezahlt wird (so weit ich weiss)... Viel Erfolg und gute Nerven... Dopamin
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