Dies ist eine Diskussion zu Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Ein Mann bekommt Hartz4 und beantragt bei seiner KK die Rückerstattung der Praxis- und Rezeptgebühren für das gesamte vergangene Jahr. Da er aber nun Schulden bei seiner KK hat, will diese die Auszahlung der Erstatungsfähigen Summe verweigern und das Geld einbehalten. Wäre so ein vorgehen rechtens? |
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| AW: Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? § 51 SGB I. Also ist die Antwort ja. Etwas Gegenteiliges ist mir nicht bekannt, wenn es um die KV geht. Sollte aber weiterhin eine Forderung bestehen, könnte man, mit verweis auf die finanzielle Situation, einen Erlassantrag stellen bei der KK.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? |
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| AW: Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? Der ALG2-Bezug spielt keine Rolle. Es ist keine Pfändung, sondern eine Aufrechnung mit einer Forderung, die per Gesetz möglich ist.
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| AW: Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? Gibt es da nicht sowas wie iene Härtefallregelung? |
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| AW: Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? Interessant wäre noch um was für Schulden es geht? Beitragsschulden? Wenn ja welche Freiwillige oder Zusatzbeiträge? Oder Zuzahlungsschulden aus alten Jahren bspw. Krankenhauszuzahlungen. |
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| AW: Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? Es geht um Rückzahlung für zu Unrecht erhaltener Leistungen. Inwiefern würde das eine Rolle spielen? |
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| AW: Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? Ich meine ich hätte irgendwo mal gelesen das nur gleichartige Forderungen miteinander aufgerechnet werden können aber dazu hab ich heut auf Arbeit nix gefunden. Zu Unrecht erhaltene Leistungen sind natürlich zurück zu zahlen. |
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| AW: Darf die KK eine Rückerstattung der Rezeptgebühr verweigern bzw. den Betrag einbehalten? Könntest du das mit den gleichartigen Forderungen mal checken? Würde mich sehr interessieren, wenn du dazu was findest. |
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