Dies ist eine Diskussion zu BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? Die Frau stellt einen Antrag auf einstweilligen REchtschutz beim BVerfG , die lehnt ab mit dem Vermerk § 32 Abs 1 BVerfGG ist nicht dargelegt. Nun ist es ja so, dass es draussen kalt ist und man Heizung benötigt und auch Warmwasser, also ein GRundrecht auf menschenwürdiges Wohnen scheint doch hier verletzt zu sein. Nun die Frage, kann die Frau hier noch was machen ? Widerspruch? Laut BVerfG ist die Entscheidung unanfechtbar . Eine Verfassungsb3eschwerde wurde nicht eingereicht |
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| AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? Warum wurde die Kostenübernahme für Heizöl abgelehnt? |
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| AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? Angeblich müsste man rein theoretisch noch überheizöl verfügen, was jedich durch schrifltiche zeugenaussage und anhand der letzte ölbeschaffungsrechnung und den durch rechnungen belgeten jahresverbrauch wiederlegt wurde,aber vom gericht missachtet worden. fakt ist,es ist kein heizöl vorhanden und es kann nicht geheizt werden und keinwarmwasser aufbereitet werden. was ist zu tun? Das das BVerfG keinen Handlungsbedarf in so einem falle sieht ist für michnciht nachvollziehbar |
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| AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? Neuen Antrag stellen. Besseren Rechtsanwalt suchen. Neues Eilverfahren anstreben. Mehr fällt mir dazu nicht ein. |
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| AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? ja mir auch nicht. Verfassungsbeschwerde wäre heute Fristende. Ist hiernicht Art. 1 und 2 verletzt? Dann sehen die keinen Grund einzuschreiten? 10 grad draussen und Nachts Frost. |
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| AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? M.E. war es eigentlich eine Verfassungsbeschwerde, da der Beschluss des LSG unanfechtbar ist. Aber ich hab wenig Ahnung von Verfassungsrecht muss ich zugeben... Art. 20 Abs. 1 wäre auf jeden Fall zutreffend. Eventuell noch Art. 19 Abs. 4 Aber sorry, wenn der Beschluss schon einen Monat alt ist, ist es wirklich spät!! Fristwahrend kann erstmal Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Kostet nichts, solang die Beschwerde nicht mutwillig erscheint. Gleichzeitig Prozesskostenhilfe beantragen. Unbedingt einen Juristen beauftragen! Und: Neuen Antrag auf Kostenübernahme für Heizöl stellen. |
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| AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? Zitat:
Wer hier aber über's Amt jammert, ohne die amtliche Begründung für die Ablehung von Heizölhilfe anzugeben, wird einen Grund für sein Verschweigen haben. Gruß aus Berlin, Gerd
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