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BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?

Dies ist eine Diskussion zu BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 17:43
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BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?

Angenommen eine Frau istim Bezug von ALG II und beantragt Heizöl. Dies wird abgelehnt, auch das SG und LSG sieht im Rahmen einer EA keinen Grund das Öl gebraucht wird.

Die Frau stellt einen Antrag auf einstweilligen REchtschutz beim BVerfG , die lehnt ab mit dem Vermerk § 32 Abs 1 BVerfGG ist nicht dargelegt.

Nun ist es ja so, dass es draussen kalt ist und man Heizung benötigt und auch Warmwasser, also ein GRundrecht auf menschenwürdiges Wohnen scheint doch hier verletzt zu sein.

Nun die Frage, kann die Frau hier noch was machen ? Widerspruch?

Laut BVerfG ist die Entscheidung unanfechtbar .

Eine Verfassungsb3eschwerde wurde nicht eingereicht
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 17:57
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AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?

Warum wurde die Kostenübernahme für Heizöl abgelehnt?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 18:05
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AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?

Angeblich müsste man rein theoretisch noch überheizöl verfügen, was jedich durch schrifltiche zeugenaussage und anhand der letzte ölbeschaffungsrechnung und den durch rechnungen belgeten jahresverbrauch wiederlegt wurde,aber vom gericht missachtet worden.

fakt ist,es ist kein heizöl vorhanden und es kann nicht geheizt werden und keinwarmwasser aufbereitet werden.

was ist zu tun?

Das das BVerfG keinen Handlungsbedarf in so einem falle sieht ist für michnciht nachvollziehbar
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 18:19
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AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?

Neuen Antrag stellen. Besseren Rechtsanwalt suchen. Neues Eilverfahren anstreben.

Mehr fällt mir dazu nicht ein.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 18:23
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AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?

ja mir auch nicht.

Verfassungsbeschwerde wäre heute Fristende.

Ist hiernicht Art. 1 und 2 verletzt? Dann sehen die keinen Grund einzuschreiten?

10 grad draussen und Nachts Frost.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 18:55
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AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?

M.E. war es eigentlich eine Verfassungsbeschwerde, da der Beschluss des LSG unanfechtbar ist.

Aber ich hab wenig Ahnung von Verfassungsrecht muss ich zugeben...


Art. 20 Abs. 1 wäre auf jeden Fall zutreffend.

Eventuell noch Art. 19 Abs. 4


Aber sorry, wenn der Beschluss schon einen Monat alt ist, ist es wirklich spät!!

Fristwahrend kann erstmal Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Kostet nichts, solang die Beschwerde nicht mutwillig erscheint.

Gleichzeitig Prozesskostenhilfe beantragen.


Unbedingt einen Juristen beauftragen!



Und: Neuen Antrag auf Kostenübernahme für Heizöl stellen.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 05:56
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AW: BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Gleichzeitig Prozesskostenhilfe beantragen.
Unbedingt einen Juristen beauftragen!
Beratungshilfe kostet Arme 10,- €. Gibt's beim Amtsgericht. Hilfe oder Schein für Anwalt.

Wer hier aber über's Amt jammert, ohne die amtliche Begründung für die Ablehung von Heizölhilfe anzugeben, wird einen Grund für sein Verschweigen haben.

Gruß aus Berlin, Gerd
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