Dies ist eine Diskussion zu Bitte Helft mir !!!!! innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Bitte Helft mir !!!!! Ich bin verzweifelt. Was kann ich tun im dieses schreiende Unrecht rückgangig zu machen. Ich habe keinen Anwalt und keine Rechtschutzversicherung. Nachdem das Verfahren wegen EU-Rente 2 Jahre läuft (Gutachteruntersuchungen etc) und endlich die Verhandlung angesetzt war ,konfrontiert die Richterin mich mit dieser Verfristung. Da seinerzeit den Einspruch mein Sohn gemacht hat konnte ich mir die Hintergründe nicht erklären und bin dem Drängen der Richterin nach einer schnellen Entscheidung nachgekommen. Zum besseren Verständnis habe ich beide Schreiben unten angefügt. Bitte Helft mir !!!!! Ich bin verzweifelt. Was kann ich dagegen tun ??? Ich bin 61 Jahre alt. Mit freundlichen Grüßen Margarete Hier: Antrag auf Feststellung der Nichtverfristung der o.g. Klage(Schreiben vom 24.7.03) Sehr geehrte Frau Richterin ............., in der Verhandlung vom 22.7.2003 haben Sie fiktiv angenommen, dass der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 27.7.2001 am 30.7.2001 bei der Klägerin eingegangen ist und somit die Klage vom 1.9.2001 (Eingang beim Sozialgericht 4.9.2001) verfristet wäre. Im Hinblick auf den langen Zeitraum der seitdem vergangen ist , konnte ich mich nicht mehr so genau erinnern und bin Ihrer Forderung nach einer schnellen Rücknahme der Klage nachgekommen. Mittlerweile haben Nachforschungen bei der Deutschen Post AG ergeben, dass der Widerspruchsbescheid der Beklagten mit Datum 27.7.2001 am 6.8.2001 von der Beklagten versandt wurde und das Einschreiben am 9.8.2001 in der Postfiliale abgeholt wurde und damit erst am 9.8.2001 zur Kenntnis gelangt ist. Beiliegend übersenden wir Ihnen den entsprechenden Einschreibenbeleg der Deutschen Post AG. Insofern ist die am 4.9.2001 eingegangene Klage nicht verfristet und wir bitten um Aufrechterhaltung der o.g. Klage. Mit freundlichen Grüßen Protokoll der Verhandlung (Schreiben vom 31.7.03) Die Klage ist durch Prozesshandlung in der Verhandlung zurückgenommen worden. Damit ist der Rechtsstreit beendet. Sie hatten bezüglich der Erörterung der Verfristung der Klage im Termin zur mündlichen Verhandlung die Möglichkeit, einen späteren Zugang des Widerspruchsbescheides zu beweisen. Nach Rücknahme der Klage sind etwaige Nachweise unbeachtlich. Mit der nicht rückgängig zu machenden Prozesshandlung ist das Verfahren beendet worden Mit freundlichen Grüßen |
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| Die Darstellung in dem Schreiben des Gerichts treffen zu und die Verfirstung ist auch kein "schreiendes Unrecht". Was ist zu tun? Neuen Antrag bei der Behörde stellen und nie wieder ohne anwaltliche Begleitung in eine mündliche Verhandlung gehen. |
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| AW: Bitte Helft mir !!!!! Es sollten doch nur "fikitve Fälle" hier beantwortet werden. Allgemein kann ich sagen: Evtl. einemal eine "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" beantragen. Weiter sollte auf Friste´n sehr genau geachtet werden (Dafür braucht man aber keinen Anwalt, jede Frist ist genau aufgeführt und kann nach Rückfrage beim Träge genau erfragt werden). Weiter würde ich für die Antragstellung bzw. Widerspruchsverfahren und klageverfahren einen Bevollmächtigten einschalten in Form eines Rentenberater bzw, Fachanwalts für Sozialrecht, nichts anderes. (Meist kommt man beim Rentenberater günstiger weg bei besserer Beratung) Auf die individuelle Situation darf ich leider nichts sagen. Grüße |
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