Dies ist eine Diskussion zu Bildungsträger wechseln? innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Bildungsträger wechseln? Er schildert dem Arbeitsamt, die unangenehmen Bedingungen, aber von dort kommt dann nur der Rat sich beim Bildungsinstitut zu beschweren. Und das Amt würde auch mitteilen das nur dieses Institut in Frage kommt, da es in dem Rahmen eines Sonderprogramms(IFLAS) fällt. Obwohl in der Region noch andere über dieses Sonderprogramm förderbare Institute liegen. Kann der ALG1-Bezieher einen Wechsel zu einem anderen Institut beantragen? Begründung wäre, daß er mit der dort angebotenen Lernmethode und deren Durchführung nicht klarkommt und befürchtet so die Umschulung nicht bis zum Ende durchzustehen. Muss er sich den Bildungsträger vorschreiben lassen? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wasseruhren wechseln | Mietrecht | 16.01.2012 11:48 |
| Kündigung private Bildungsträger | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 03.09.2010 19:45 |
| Rechtslage freiberuflicher Dozent Auftrag storniert Bildungsträger | Arbeitsrecht | 24.06.2010 06:41 |
| Ra wechseln ? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 11.01.2010 14:05 |
| Sozialstunden Ort wechseln | Straßenverkehrsrecht | 07.07.2008 14:25 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios