Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Betriebskosten

Dies ist eine Diskussion zu Betriebskosten innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2006, 11:45
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 77
Keine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zielfahnder hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Betriebskosten

Herr A. aus L. beantragte im April 2006 bei der für ihn zuständigen ARGE die Übernahme der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 67,02 EUR sowie die Übernahme der Kosten für Zwischenablesung (Heizung) wegen Nutzerwechsel in Höhe von 35,00 EUR.

Die ARGE bewilligte die Übernahme der Kosten für Zwischenablesung Heizung wegen Nutzerwechsel in Höhe von 35,00 EUR, jedoch nicht die Übernahme der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 67,02 EUR.

In Bezug auf die Ablehnung der Übernahme der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 67,02 EUR legte Herr A. im April 2006 form- und fristgemäß Widerspruch ein.

Herr A. bewohnt seit März 2006 die Wohnung, für die der Antrag auf Übernahme der Betriebskostenabrechnung gestellt wurde, nicht mehr, da sich ein Wohnungswechsel erforderlich gemacht hatte (mit Zustimmung der ARGE).

Die ARGE teilt Herrn A. mit, das es sich bei der Nebenkostenabrechnung um eine alte Schuldverpflichtung aus einer vertraglichen Obliegenheit der Vergangenheit handelt und sich deshalb nicht bereit erklärt, die Betriebskostenabrechnung in Höhe von 67,02 EUR zu übernehmen.

Die Übernahme der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 67,02 EUR sowie die Übernahme der Kosten für Zwischenablesung Heizung wegen Nutzerwechsel in Höhe von 35,00 EUR betreffen ein und denselben Wohnraum.

Aus diesem Grund ist es Herrn A. unverständlich, weshalb ihm nur die Kosten für die Zwischenablesung (Heizung) wegen Nutzerwechsel in Höhe von 35,00 EUR bewilligt wurde.

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. So will es das Gesetz (§ 22 (1) SGB II).

Bei der Betriebskostenabrechnung in Höhe von 67,02 EUR handelt es sich um mehr als nur "angemessen".

Gemäß Rechtsbehelfsbelehrung hat nun Herr A. das Recht, Klage zu erheben.

Gibt es Hinweise, die Herr A. mit in seine Klage einbauen kann und wie stehen die Chancen auf Erfolg?

Danke.

Mit freundlichen Grüßen
Zielfahnder
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Zielfahnder

Ich leiste keine Beratung im Sinne einer Rechtsberatung. Ich gebe mein Wissen im Rahmen meiner Erfahrung wieder.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Betriebskosten Mietrecht 10.02.2010 14:54
Betriebskosten Mietrecht 03.09.2009 08:41
Betriebskosten Mietrecht 30.09.2007 14:23
Betriebskosten ?ß Mietrecht 14.03.2006 19:57
Betriebskosten Mietrecht 02.11.2005 12:49





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN