Dies ist eine Diskussion zu ...besteht ein Anspruch auf ALG1?? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| also A steht in einem festen Arbeitsverhältnis - geht ins Elternjahr und zieht in dieser Zeit um undzwar so weit weg (750 km), dass der Arbeitsplatz so dann eigentlich garnicht mehr zu erreichen ist. A versucht zwar am neuen Wohnort (bereits schon jetzt) eine neue Anstellung zu finden (das Elternjahr läuft noch bis Mitte Mai 09) - was wäre aber wenn, dies bis dahin nicht klappt? Mit dem alten Árbeitgeber wird versucht ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigem Einverständnis zu arrangieren - denn eine Kündigung seitens des Arbeitgebers funktioniert ja so nicht, weil A sich in Elternzeit befindet.....oder doch??? Hat A auch bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf ALG1 von Anfang an oder muß A mit der 3monatigen Sperre rechnen? Ich danke euch für Infos!! LG Idgie |
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| AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1?? Aus welchem Grund wäre der Umzug gewesen? Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1?? Der Grund des Umzugs ist, dass A mit Familie jetzt mietfrei wohnt. |
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| AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1?? Bei einem Aufhebungsvertrag kommt es in der Regel zu einer Sperrzeit. Denn der AN hat seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Jedoch tritt eine Sperrzeit nicht ein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Umzug aus familiären Gründen kann einen solchen Grund darstellen. Jedoch besteht hier hierbei noch ein gewisser Auslegungsspielraum, sodass es immer auf die Einzelfallumstände ankommt.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung. "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.) |
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| Vollkommen richtig |
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| AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1?? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1?? Vollkommen richtig Pro, ich ersetze nur mal das "SGB V" durch das "SGB III".
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1?? Zitat:
__________________ Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung. "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.) |
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