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...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Dies ist eine Diskussion zu ...besteht ein Anspruch auf ALG1?? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2009, 17:12
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Question ...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Hallo zusammen,
also

A steht in einem festen Arbeitsverhältnis - geht ins Elternjahr und zieht in dieser Zeit um undzwar so weit weg (750 km), dass der Arbeitsplatz so dann eigentlich garnicht mehr zu erreichen ist. A versucht zwar am neuen Wohnort (bereits schon jetzt) eine neue Anstellung zu finden (das Elternjahr läuft noch bis Mitte Mai 09) - was wäre aber wenn, dies bis dahin nicht klappt? Mit dem alten Árbeitgeber wird versucht ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigem Einverständnis zu arrangieren - denn eine Kündigung seitens des Arbeitgebers funktioniert ja so nicht, weil A sich in Elternzeit befindet.....oder doch???
Hat A auch bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf ALG1 von Anfang an oder muß A mit der 3monatigen Sperre rechnen?

Ich danke euch für Infos!!

LG
Idgie
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2009, 17:43
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AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Aus welchem Grund wäre der Umzug gewesen?

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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2009, 17:50
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AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Der Grund des Umzugs ist, dass A mit Familie jetzt mietfrei wohnt.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2009, 19:26
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AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Bei einem Aufhebungsvertrag kommt es in der Regel zu einer Sperrzeit. Denn der AN hat seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.

Jedoch tritt eine Sperrzeit nicht ein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Umzug aus familiären Gründen kann einen solchen Grund darstellen. Jedoch besteht hier hierbei noch ein gewisser Auslegungsspielraum, sodass es immer auf die Einzelfallumstände ankommt.
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Alt 06.01.2009, 10:22
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Thumbs up AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Vollkommen richtig
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  #6 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 13:26
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AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Zitat:
Zitat von idgie
Hat A auch bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf ALG1 von Anfang an oder muß A mit der 3monatigen Sperre rechnen?
Wenn mit dem AG ein Aufhebungsvertrag gegen Abfindung geschlossen wird, dann droht keine Sperrzeit gemäß § 144 SGB V, da dem AN sonst eine betriebsbedingte Kündigung ausgehändigt worden wäre. Diese Kündigung müsste rechtmäßig sein und unter Beachtung der Kündigungsfrist bei Abschluss des Aufhebungsvertrages erfolgen. So in etwa erläutert dies auch der AG gegenüber dem AA.

Gruß

Pro
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Alt 17.01.2009, 09:39
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AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Vollkommen richtig Pro, ich ersetze nur mal das "SGB V" durch das "SGB III".
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Gruß
Daniel

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Alt 17.01.2009, 10:11
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AW: ...besteht ein Anspruch auf ALG1??

Zitat:
Zitat von Pro
da dem AN sonst eine betriebsbedingte Kündigung ausgehändigt worden WÄRE. Diese Kündigung MÜSSTE rechtmäßig SEIN und unter Beachtung der Kündigungsfrist bei Abschluss des Aufhebungsvertrages erfolgen.
Stimmt schon, jedoch wird hier doch so einiges voraausgesetzt.
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