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Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Dies ist eine Diskussion zu Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 19:41
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Zitat:
Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
Ich denke der Versicherte fühlt sich nur auf den Schlips getreten weil ihm eine Schlussfolgerung des Gutachters nicht passt ...
Falsch gedacht.

Die Frage ist natürlich, ob der Versicherte die Äusserung des MDK-Gutachters so stehen lässt, weil in der Tat noch kein negativer VA daraus folgte.

Aber wie zu Recht geschrieben wurde:
Der MDK-Gutachter benutzte in diesem Fall ausschliesslich fremde Berichte und Unterlagen der GKV.

Die unwahre Tatsachenbehauptung hat ihre Quelle also irgendwo dort.

Also erstmal Akteneinsicht beim MDK und die Quelle finden.
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  #12 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 21:46
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Danke, das hefte ich mir als grünes Pünktchen ab. Erst "Nebenfagen" stellen und sich dann noch beschweren, wenn sie prompt beantwortet werden. Zum Sachverhalt: Selbstverständlich hat der Begutachtete einen Anspruch auf ein warheitsgemäßes Gutachten.

Das war natürlich auch auf die nebenfrage bezogen . Also erkläre mir doch mal wie eine fahrlässige Beleidigung ausschaut.
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  #13 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 21:56
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Noch nicht. Kommt aber mit Sicherheit.


Dann wäre die nächste Frage, ob das überhaupt zulässig ist. Ohne dass er den Menschen überhaupt gesehen hat.
Sorry aber so einen Schrott hab ich schon lange nicht mehr gehört.
Fast alle Gutachten sind Aktenlage Gutachten ich nenn mal ein paar Fallkonstellationen bei denen es ausschließlich Aktenlage Gutachten gibt.
Off Label Medikamente, Fahrkosten, Hilfsmittel, Pflegefälle wenn eine Schnelleinstufung für Vollstationäre Pflege notwendig ist, Kieferorthopädische Gutachten sind zu 80% nach Aktenlage, Gutachten bei Rehaanträgen, Psychologische Gutachten, Gutachten die für die Notwendigkeit und oder Dauer von Krankenhausfällen verfasst werden. Ich könnte noch ein paar Nennen. Also bitte hör hier auf rum zu trollen.

Wenn der threadersteller jetzt endlich mal ums eck kommt mit dem Thema und der Behauptung kann ich hierzu gern eine Einschätzung treffen ansonsten ist eine weitere Diskussion sinnlos.
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  #14 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 09:38
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Du weißt aber schon das mpu gutachten nicht dasselbe sind wie gutachten vom mdk oder ? Ansonsten würdest du nicht sowas schreiben. Das sind ganz andere Personen . Ich weiß zwar nicht was bei dir die Gründe für die mpu waren interessiert mich auch nicht hat aber nix im sozialrecht verloren. Straßenrecht ja sozialrecht nein.
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