Dies ist eine Diskussion zu Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten Das schriftliche Gutachten, das dem A in Kopie vorliegt, enthält eine unwahre, ehrabschneidende Tatsachenbehuptung über den A. Eine negative Rechtsfolge aus dem Gutachten ist bisher nicht erfolgt. Hat der A dennoch einen Berichtigungsanspruch gegen den MDK oder die Auftraggeberin, die GKV ? |
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten Bescheid abwarten. Wenn der Bescheid nicht dem entspricht was man sich erhofft. Widerspruch einlegen dann gibt es eine neue Begutachtung. Was wäre denn zum Beispiel eine ehrabschneidende Tatsachenbehauptung? |
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten Ich denke, hier ist noch kein Verwaltungsakt erfolgt. Ob ein Mitglied der GKV wegen einer Schlechtleistung der GKV (hier: einem mangelhaften Gutachten des MDK) rechtliche Schritte unternehmen kann ist mir unbekannt. |
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten Das Gutachten ist m.E. kein VA. Erst die Entscheidung, die die KV aufgrund des Gutachtens trifft ist ein VA gegen den Rechtsbehelf möglich ist. |
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten ich denke, sofern beleidigende und/oder verleumderische aussagen (oder was soll ich mir unter "ehrabschneidenden falschen behauptungen" sonst vorstgellen???) da drin sind, kann man zivilrechtlich unterlassung verlangen, sowohl von der gkv und auch vom mdk. das muss vernichtet werden und darf nicht weiter verbreitet werden. und man kann natürlich auch strafantrag stellen. wobei vielleicht auch gesagt werden muss, dass sofern es um psychiatrische formulierungen geht, die oft ehrabschnedend wirken können - was sie allerdings dann nicht sind. |
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten Zitat:
Der Gutachter hat nur die Sachen die ihm zur Verfügung gestellt wurden. Arztberichte, Leistungsausdrucke usw. Außerdem sind wir bei der GKV nicht im Zivilrecht. Die GKV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts da geht im Zivilrecht nur was wenn du von denen nen Stuhl oder nen alten Dienstwagen kaufst. Der Threadersteller sollte den Sachverhalt mal ein bisschen präziser machen was für ein Gutachten es genau ist und was denn die böse Behauptung sein soll. Wenn es nämlich nur die Aussage ist das derjenige Depressiv ist oder Adipös wäre das unter Umständen nur eine Gutachterliche Feststellung. |
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten |
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten der sachverhalt ist heilig - oder....? Zitat:
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten Ich weiß zwar nicht wo du arbeitest. Aber glaub mir Gutachter vom MDK haben bessere Sachen zu tun als abfällig über unbekannte Versicherte zu schreiben. Sind alles nur Namen und Sachverhalte. Wenn es ein Psychologisches Gutachten ist dann weiß der Gutachter noch nicht mal wie derjenige heißt da ist es nur eine Nummer. ich hab schon hunderte Gutachten gelesen und da war noch keins was irgendwie abfällig formuliert war. Gutachten bestehen auch grundsätzlich aus einem vorgegebenen Aufbau da bleibt gar kein Platz für Abfälligkeiten. Ich denke der Versicherte fühlt sich nur auf den Schlips getreten weil ihm eine Schlussfolgerung des Gutachters nicht passt die aber ausschließlich aus vorgelegten Berichten erfolgen. |
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| AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten Zitat:
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