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Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Dies ist eine Diskussion zu Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 26.01.2012, 13:21
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Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Der A wird vom MDK im Auftrag der GKV nach Aktenlage begutachtet.

Das schriftliche Gutachten, das dem A in Kopie vorliegt, enthält eine unwahre, ehrabschneidende Tatsachenbehuptung über den A.

Eine negative Rechtsfolge aus dem Gutachten ist bisher nicht erfolgt.

Hat der A dennoch einen Berichtigungsanspruch gegen den MDK oder die Auftraggeberin, die GKV ?
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Alt 26.01.2012, 18:39
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Bescheid abwarten. Wenn der Bescheid nicht dem entspricht was man sich erhofft. Widerspruch einlegen dann gibt es eine neue Begutachtung. Was wäre denn zum Beispiel eine ehrabschneidende Tatsachenbehauptung?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 19:07
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Ich denke, hier ist noch kein Verwaltungsakt erfolgt.

Ob ein Mitglied der GKV wegen einer Schlechtleistung der GKV (hier: einem mangelhaften Gutachten des MDK) rechtliche Schritte unternehmen kann ist mir unbekannt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 19:18
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Das Gutachten ist m.E. kein VA.

Erst die Entscheidung, die die KV aufgrund des Gutachtens trifft ist ein VA gegen den Rechtsbehelf möglich ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 19:47
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

ich denke, sofern beleidigende und/oder verleumderische aussagen (oder was soll ich mir unter "ehrabschneidenden falschen behauptungen" sonst vorstgellen???) da drin sind, kann man zivilrechtlich unterlassung verlangen, sowohl von der gkv und auch vom mdk. das muss vernichtet werden und darf nicht weiter verbreitet werden.

und man kann natürlich auch strafantrag stellen.

wobei vielleicht auch gesagt werden muss, dass sofern es um psychiatrische formulierungen geht, die oft ehrabschnedend wirken können - was sie allerdings dann nicht sind.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:15
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich denke, sofern beleidigende und/oder verleumderische aussagen (oder was soll ich mir unter "ehrabschneidenden falschen behauptungen" sonst vorstgellen???) da drin sind, kann man zivilrechtlich unterlassung verlangen, sowohl von der gkv und auch vom mdk. das muss vernichtet werden und darf nicht weiter verbreitet werden.

und man kann natürlich auch strafantrag stellen.

wobei vielleicht auch gesagt werden muss, dass sofern es um psychiatrische formulierungen geht, die oft ehrabschnedend wirken können - was sie allerdings dann nicht sind.
Also man sollte vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen. Wir reden hier schließlich über Sachen die im Strafgesetzbuch stehen. Sprich Beleidigung, Verleumdung. Vorraussetzung das eine Handlung Strafbar ist, ist erst mal das die mit Vorsatz begangen wird oder irre ich da? Da hier von einem Gutachten nach Aktenlage gesprochen wird und der Gutachter denjenigen gar nicht kennt. Warum sollte der Gutachter dann also beleidigend oder verleumderisch über denjenigen Schreiben?
Der Gutachter hat nur die Sachen die ihm zur Verfügung gestellt wurden. Arztberichte, Leistungsausdrucke usw.

Außerdem sind wir bei der GKV nicht im Zivilrecht. Die GKV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts da geht im Zivilrecht nur was wenn du von denen nen Stuhl oder nen alten Dienstwagen kaufst. Der Threadersteller sollte den Sachverhalt mal ein bisschen präziser machen was für ein Gutachten es genau ist und was denn die böse Behauptung sein soll.
Wenn es nämlich nur die Aussage ist das derjenige Depressiv ist oder Adipös wäre das unter Umständen nur eine Gutachterliche Feststellung.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:43
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Aber gewaltig.
Beispiel?

Nagut vielleicht nicht Vorsatz aber die Absicht.
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Alt 27.01.2012, 14:44
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

der sachverhalt ist heilig - oder....?

Zitat:
Vorraussetzung das eine Handlung Strafbar ist, ist erst mal das die mit Vorsatz begangen wird...
und du meinst eine gutachterin wäre über solch verwerfliche motive grundsätzlcih erhaben...?

Zitat:
Da hier von einem Gutachten nach Aktenlage gesprochen wird und der Gutachter denjenigen gar nicht kennt.
ein persönliches kennen ist nicht zwingend voraussetzung für eine beleidigung.

Zitat:
Warum sollte der Gutachter dann also beleidigend oder verleumderisch über denjenigen Schreiben?
mit dem falschen fuss aufgestanden...?

Zitat:
Die GKV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts da geht im Zivilrecht nur was wenn du von denen nen Stuhl oder nen alten Dienstwagen kaufst.
oder unterlassungsansprüche aus persönlichkeitsrechtsverletzungen hast.

Zitat:
Wenn es nämlich nur die Aussage ist das derjenige Depressiv ist oder Adipös wäre das unter Umständen nur eine Gutachterliche Feststellung.
völlig richtig!
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  #9 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:51
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Ich weiß zwar nicht wo du arbeitest. Aber glaub mir Gutachter vom MDK haben bessere Sachen zu tun als abfällig über unbekannte Versicherte zu schreiben. Sind alles nur Namen und Sachverhalte. Wenn es ein Psychologisches Gutachten ist dann weiß der Gutachter noch nicht mal wie derjenige heißt da ist es nur eine Nummer.
ich hab schon hunderte Gutachten gelesen und da war noch keins was irgendwie abfällig formuliert war. Gutachten bestehen auch grundsätzlich aus einem vorgegebenen Aufbau da bleibt gar kein Platz für Abfälligkeiten.

Ich denke der Versicherte fühlt sich nur auf den Schlips getreten weil ihm eine Schlussfolgerung des Gutachters nicht passt die aber ausschließlich aus vorgelegten Berichten erfolgen.
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Alt 27.01.2012, 19:22
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AW: Berichtigungsanspruch MDK-Gutachten

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Jede Menge. Guck mal ins StGB - welcher Paragraph da einen Unterschied macht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die genannten jedenfalls nicht.
Ich finde es gut das du immer was qualifiziertes zu den Sachverhalten sagst.
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