Dies ist eine Diskussion zu Befangenheitsantrag nur vor Verfahrenseröffnung ?! innerhalb des Forums Sozialrecht
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| ... kann ein Befangenheitsantrag auf Grundlage einer schriftlichen Urteilsbenachrichtigung auch nachträglich eingereicht werden und wenn ja hätte das eine Annullierung des betreffenden Urteilsbeschlußes zur Folge ?! |
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| AW: Befangenheitsantrag nur vor Verfahrenseröffnung ?! Öhm... was soll eine Urteilsbenachrichtigung sein? Falls das die Übermittlung des Urteils ist, dann kann ich mir erstmal keinen sinnvollen Fall denken, wie sich daraus ein Anhaltspunkt für Befangenheit ergeben soll. Falls auf den Inhalt des Urteils abgestellt wird, kann natürlich eine Berufung/Revision auf die Befangenheit gestützt werden. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| Ich meine konkret einen Beschwerdebeschluß nach einer Nichtzulassungsbeschwerde - ok ?! |
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