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Bearbeitungsfristen Rentenantrag

Dies ist eine Diskussion zu Bearbeitungsfristen Rentenantrag innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 15.08.2011, 23:53
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Bearbeitungsfristen Rentenantrag

Wo kann man eventuell zulässige Bearbeitungsfristen für einen Rentenantrag (wegen Erwerbsminderung) erfahren?
Bisher habe ich nur einen Hinweis gefunden, dass Altersrentner ihren Antrag doch bitte 3 Monate vor Rentenbeginn abgeben möchten.

Falls was in irgendeinem SGB steht, wäre ein Verweis auf den konkreten Paragrafen hilfreich.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 16.08.2011, 14:22
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AW: Bearbeitungsfristen Rentenantrag

Die einzige Regelung, die mir dazu einfällt, ist diese hier (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I)

http://dejure.org/gesetze/SGB_I/17.html

Die ist aber nicht so konkret, dass sie bestimmte Fristen setzen würde. Dies ist auch nicht sinnvoll, denn oft sind zur Feststellung von Sozialleistungen umfangreichere Ermittlungen erforderlich. Gäbe es hier starre Fristen, müssten alle Ansprüche, deren Voraussetzungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist geklärt werden können, erst einmal abgelehnt werden, denn auf gut Glück gibt es nun mal nichts.

Orientieren kann man sich aber an der Untätigkeitsklage. Diese kann man erheben, wenn es zu lange dauert, aber da beträgt die Frist im Verwaltungsverfahren sechs Monate nach Antragstellung, bevor die Klage zulässig wäre. Und auch anch sechs Monaten wird das Gericht im Regelfall die Verwaltung im regelfall nicht gleich verdonnern, weil Verzögerungen meistens bestimmte Ursachen haben und entsprechend begründet werden können.

http://dejure.org/gesetze/SGG/88.html

Viele Grüße

Cephalotus
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 10:36
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AW: Bearbeitungsfristen Rentenantrag

Danke erstmal, auch wenn es nicht wirklich viel weiterhilft. In den verlinkten Fällen war immerhin zu lesen, dass es manchmal nicht ganz so lang dauert
Zitat:
Den im November 1999 gestellten Antrag der Klägerin auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 15. Februar 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 1. Dezember 2000 ab, weil
und manchmal etwas länger.
Zitat:
den im August 1999 gestellten erneuten Rentenantrag des Klägers lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 28. März 2000 zunächst ab. Auf den Widerspruch des Klägers gewährte sie ihm nach weiterer medizinischer Sachverhaltsaufklärung mit Bescheid vom 11. September 2001 Rente wegen
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann ...
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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