Dies ist eine Diskussion zu Azubi vor 2.Berufsausbildung sucht Hilfe z. Lebensunterhalt innerhalb des Forums Sozialrecht
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| ich schreibe hier für eine gute Freundin, die derzeit nervlich ziemlich angeschlagen ist und mich gebeten hat für Sie zu recherchieren. Kurze Einleitung: Sie wird im September 28 Jahre alt und lebt in Köln in einer 1 Zi. Wohnung ( 20qm ). Sie hat bereits ein mit relativ geringem Bafög gefördertes Studium ( Pädagogik ) im 6.Semester nach dem Vordiplom abgebrochen. Im Anschluß hat Sie eine betriebliche Ausbildung zur Erzieherin durchgeführt, die Sie gegenwärtig zum erfolgreichen Abschluß ( in 2. Wochen ) bringt. Leider hat sich heraussgestellt, daß Sie den Anforderungen in diesem Beruf auf Dauer nicht standhalten wird können. Außerdem sind die Chancen eine Anstellung zu finden sehr gering. Trotz ihres Lebenslaufs mit gesundheitlichen Einschränkungen und physisch geringerer Belastbarkeit ist Sie ein sehr ehrgeiziger Mensch. Deshalb hat Sie sich intensiv und schließlich erfolgreich um eine ihr nun wirklich passende betriebliche Ausbildungsstelle und berufliche Ausrichtung zur Zahntechnikerin bemüht. Jetzt hat Sie allerdings folgendes großes Problem: Sie würde eine sehr geringe Ausbildungsvergütung erhalten: 1 Jahr: 340, 2 Jahr: 380 und im 3 Jahr: 400 BRUTTO. Vorraussichtlich muß Sie mit gesetzlichen Abzügen von mindestens 20% rechnen. Sie hat seit 3 Jahren eine eigene Wohnung für die Sie 223 Warmmiete bezahlt ( HK: 18 ). Auf Kindergeld hat Sie in Ihrem Alter keinen Anspruch mehr. Auf Berufsausbildungsbeihilfen für die 2. Ausbildung ebenfalls nicht. Dem Grunde nach hat sie nach Ablehnung eines derartigen Antrages Anspruch auf Wohngeld. Gemäß ihren Angaben würde Sie rund 150 Wohngeld erhalten, allerdings mit dem Hinweis, daß Ihr Antrag abgelehnt werden könnte, weil Ihr zukünftiges Einkommen deutlich geringer als der Sozialhilfesatz + Kaltmiete ( 345 + 140KM = 485 ) beträgt, und sie nachweisen müßte, wie Sie die Differenz zu Ihrem Einkommen ( Ausbildunsvergütung ) von 145 zum Lebensunterhalt aufbringt, was Sie aber nicht kann, weil Sie da nichts hat. Ihre getrennt lebenden Elteren, die gerade wieder eine Anstellung gefunden haben, können Sie finanzell nicht unterstützen. Sie will auch gar keine Unterstützung von Ihnen. Finanzielle Polster hat Sie keine. Kredite möchte Sie genauso wenig aufnehmen. Auf Leistungen des Staates als arbeitslos gemeldete will Sie ebenfalls verzichten, damit ihr Lebenslauf nicht noch mehr auf der zukünftigen Suche nach Anstellungen belastet wird. Schließlich hat Sie Lebensziele, die Sie unbedingt erreichen möchte. Allerdings kann Sie unmöglich, sofern dieses Wohngeld bewilligt werden würde, von rund 150 im Monat leben. Betrifft Fahrkarte zur Ausbildungsstätte und Lebenshaltungskosten ( Lebensmittel, Hygieneartikel, Telefon, Rundfunkgebühren, Strom, Handy, Versicherungen ). Auf Geld für Freizeit und Freunde würde Sie schon verzichten, wobei ich ernsthafte Befürchtung habe, daß Sie diese Isolation gesundheitlich nicht lange durchhält. Meine Fragen sind schlußendlich: Ist eine Wohngeldbewilligung sicher? ( Siehe oben ) Wie kann man sie sicher machen? Gibt es ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt oder eine Art Grundsicherung gemäß dem Sozialgesetzbuch? Oder eine Härtefallregelung, die auf Sie zutreffen würde? Ich habe von einem Urteil des Sozialgerichts Hamburg in diesem Forum gehört, wonach Sie in ihrem Fall vielleicht Anspruch auf ergänzendes ALG II hätte. Wie sicher ist das? An wen müßte man sich dabei wenden? Hat Sie andere Möglichkeiten Ihr Überleben zu sichern, ohne an 7 statt 5 Tagen in der Woche arbeiten bzw. sich ausbilden lassen zu müssen? Ich danke schon mal im voraus für die Geduld mit meinem langen Text und für alle Mitglieder und den Moderator, die sich die Mühe machen einen Beitrag zur Klärung dieses Sachverhalts zu machen. Leider hat Sie nicht viel Zeit, um den Ausbildungsplatz verbindlich zuzusagen, weil es am 1.09. schon losgehen soll und sie anderen Mitbewerbern im Fall einer Absage nicht im Wege stehen will. Etwa bis Mitte der Woche. Ich hoffe, es kann Ihr bis dahin geholfen werden. Mit freundlichen Grüßen Peter Geändert von Peter1975 (13.08.2006 um 19:18 Uhr). |
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| AW: Azubi vor 2.Berufsausbildung sucht Hilfe z. Lebensunterhalt Also wenn Wohngeld nicht ausreicht, so sollte dann doch zuerst ein Antrag auf ALG II gestellt werden. Dies beantwortet dann auch die Frage der Wohngeldstelle, was den Lebensunterhalt betrifft. Dort bekommt man auch die Beratung, was einem zusteht. Hoffe ich. Nun den Antrag kann man dennoch stellen. Das Thema H. IV ist sehr komplex. Also Antrag stellen und auf den Bescheid warten. |
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| AW: Azubi vor 2.Berufsausbildung sucht Hilfe z. Lebensunterhalt Hallo Pro, vielen Dank für Deine Antwort!!! Ich werde Sie darauf unbedingt noch ansprechen und motivieren es zumindest zu versuchen. Mehr als eine Ablehnung hat Sie nicht zu befürchten. Zumindest kann Sie Ihre zukünftige Lebenssituation schildern und eine umfangreiche Beratung in Anspruch nehmen. In der Tat sind die Hartz 4 bzw. ALG II Gesetze sehr kompliziert. Sollte Sie dabei auch die finanzielle und soziale sicher zu erwartende Situation trotz Nebenjob von 150 damit Sie ca. 119 Wohngeld sicher erhält, insbesondere wegen den Fahrtkosten, ansprechen? Siehe unten! War heute mal beim Wohngeldamt in Düsseldorf. Die Beraterin war sehr freundlich und hat mit meinem Namen und meiner Adresse aber mit den notwendigen Daten meiner Bekannten eine Wohngeldberechnung unter der Maßgabe eines Nebenjobs ( geringfügige Beschäftigung ) mit einem Brutto ( = Netto ) Verdienst von 150 im Monat durchgeführt und sie mir mit Datum und Unterschrift ausgedruckt. Natürlich unverbindlich und auch nicht für Köln geltend, wo eine andere Mietstufe gelten könnte. Dennoch würde Sie unter der Maßgabe dieses Zusatzverdienst aller Wahrscheinlichkeit nach ca. 119 Wohngeld erhalten. Ohne diesen Zuverdienst hätte meine Bekannte nur allein aufgrund der Ausbildungsvergütung keine Chancen Wohngeld bewilligt zu bekommen, weil Ihr Einkommen deutlich geringer als der Sozialhilfesatz von 345 + 140 Kaltmiete = 485 liegt. Vor allem weil Sie mit 340 brutto noch unter einer gesetzlichen Toleranzgrenze von 20% ( unter 485 ) für den Nachweis des eigenen Lebensunterhalts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit liegt. Nach einem Telefongespräch heute mit meiner Bekannten hat Sie sich schon damit abgefunden jobben gehen zu müssen, auch wenn für Soziales und Kulturelles trotz des Zuverdienstes nichts!!! übrig bleiben wird, weil ihre monatliche Fahrkarte 70-80 kosten wird, was etwa der gesamten Werbungskostenpauschale entspricht. Mit 27 hat Sie auch keinen Anspruch mehr auf ein günstiges Azubiticket. Sie will sich aber noch beim Chef erkundigen, ob nicht ein Jobticket möglich wäre. Allerdings rechnet Sie sich dabei wenig Chancen aus, weil Ihr zukünftiger Chef etwas geizig zu sein scheint. Mit freundlichen Grüßen Peter |
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| AW: Azubi vor 2.Berufsausbildung sucht Hilfe z. Lebensunterhalt Sie sollte es ansprechen, aber wie gesagt, dies ist alles sehr verfahren und nur jemand vom Fach kann ihr da Auskunft geben. |
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