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Aus Krankheit in die Arbeitslosigkeit. Sonderregelung?

Dies ist eine Diskussion zu Aus Krankheit in die Arbeitslosigkeit. Sonderregelung? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 18:05
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Aus Krankheit in die Arbeitslosigkeit. Sonderregelung?

Hallo.
Mal angenommen Frau A wird innerhalb eines bereits mehrjährig bestehenden Arbeitsverhältnisses schwer krank. Frau A bezieht ab da 15 Monate Krankengeld, dies ist die maximale Laufzeit des Krankengeldbezugs der Krankenkasse. Frau A muss nun im Anschluß an den Krankengeldbezug Arbeitslosengeld beantragen. Sie ist allerdings noch circa 8-12 Wochen krank geschrieben und stände dem Arbeitsmarkt deshalb noch nicht sofort zur Verfügung.
Frau A wurde nun von der Krankenkasse mitgeteilt, dass es eine Sonderregelung im Bezug des Arbeitslosengeldes gibt, wenn man aus dem zeitlich ausgeschöpften Krankengeldbezug in die Arbeitslosigkeit wechselt und weiterhin krank geschrieben ist. Diese Sonderregelung besagt, dass man letztendlich weiterhin den Krankengeldsatz erhält und nicht den Arbeitslosengeldsatz. Kann nun jemand sagen wie diese Sonderregelung genau heißt? Am besten unter Angabe des Paragraphen?

Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 18:48
V.I.P.
 
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AW: Aus Krankheit in die Arbeitslosigkeit. Sonderregelung?

Siehe mein Beitrag im Bereich Arbeitsrecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 19:17
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AW: Aus Krankheit in die Arbeitslosigkeit. Sonderregelung?

doppelte Erstellung ist echt doof. Lies bitte im Arbeitsrecht weiter.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 07:22
Boardneuling
 
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AW: Aus Krankheit in die Arbeitslosigkeit. Sonderregelung?

Zitat:
Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
doppelte Erstellung ist echt doof. Lies bitte im Arbeitsrecht weiter.
Mir wurde extra gesagt ich soll es hier posten!
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arbeitslosigkeit, krankheit, sonderregelung

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