Dies ist eine Diskussion zu ARGE Kostenübernahme der Altwohnung in anderer Stadt. innerhalb des Forums Sozialrecht
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| ARGE Kostenübernahme der Altwohnung in anderer Stadt. Nehmen wir an, Frau X hat in Stadt A gewohnt, aus "Auskuftssperre" Gründen musste sie so schnell wie möglich aus Stadt A wegziehen und ist zu einer bekannten nach Stadt B gegangen. (Ende August 2011) Vom Arbeitgeber in Stadt A netterweise gekündigt worden und selbst die Wohnung in Stadt A gekündigt. Auf Notanfrage den Vermieter gebeten auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten zu verzichten. Somit laut seiner Vorgabe bis ende August die Wohnung leer geräumt, von dem Vermieter abnehmen lassen und die Schlüssel übergeben. Nun in Stadt B bei der bekannten angemeldet und Arbeitslos gemeldet, noch keine eigene Wohnung dort.(September 2011) Nun ein Schreiben vom Altmieter erhalten, das er auf die 3 Monate Kündigungsfrist doch nicht verzichten will und Frau X bitte die Miete für September-November zahlen soll. So nun: - Wie soll Frau X das machen? Sie hat seit September kein eigenes Einkommen mehr. - Der ARGE antrag ist noch in Bearbeitung. - Die Arge aus Stadt B wird sicher nicht die Wohnung in Stadt A zahlen, oder? - oder kann die Wohngeldstelle in Satdt A dort weiter helfen??? |
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| AW: ARGE Kostenübernahme der Altwohnung in anderer Stadt. Wir haben hier drei rechtliche Vorgänge, mutmaßlich alle mündlich oder tatsächlich, keiner schriftlich fixiert, keine Zeugen zugegen: 1. Verzicht auf Kündigungsfrist, 2. Wohnungsabnahme, 3. Schlüsselübergabe. Nun sind mündliche Absprachen ebenso wirksam. In diesem Fall. Der Vermieter müsste also klagen auf drei Monatsmieten, und dann dem Richter erklären, weshalb er anstandslos die Wohnung abgenommen und die Schlüssel zurückgenommen hat - oder dies bestreiten. Dann käme es auf die Glaubwürdigkeit der Mieterin an: Warum sollte diese das behaupten, wird sich das Gericht fragen? Warum sollte die so gehandelt haben, wenn die drei behaupteten Versprechen des Vermieters nicht vorgelegen hätten? Zudem können in D. auch Hörensagen-Zeugen die Glaubwürdigkeit der Vermieterin bestärken. "Schatz, mein Vermieter lässt mich fristlos aus dem Mietvertrag!" Schatz als Zeuge könnte Gewicht haben. Und so weiter. Und falls alles schief geht, bleiben eben Schulden hängen. Miete für ein nichtbewohntes Objekt zahlt jedenfalls höchstens mal ein Amt als Doppelmiete im Zuge eines Umzugs - üblicherweise nach vorheriger Zusicherung, bei uns höchstens einen Monat. Gruß aus Berlin, Gerd
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