Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsmat will Geld zurück innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Arbeitsmat will Geld zurück ![]() sorry das ich jetzt schnell schreibe, aber ich hab nur noch 5 min im Internet Cafe ![]() also Person S bekommt monatlich im vorraus Geld Hartz 4 335 euro ! am 31.05.06 erhielte er das letzte Geld und dann liefen die Leistungen ab! am 01.06 beantragte er ein Termin bei der Arge um die leistungen weiterhin zu beziehen. am 7.06 hatte er ein Termin bekommen und gleichzeitig sehr kurzfristig ein vorstellungsgespräch bei einer firma. Er schickte dem arbeitsamt (Sozial hilfe) ein Fax das er nun ein vorstellungsgespräch kurzfristig erhielte und zum vereinbarten termin nich kommen kann. Person S wurde für 3 monate eigestellt. NUN will Arge für Juni ihr Geld zurück, da sie sagen das person S und sein lebensunterhalt für juni gedeckt waren. Was ist zu tun? Person s hat am 27.06.2006 900 netto von der Firma erhalten und das Geld vom 31.05.2006 arbeitsamt (335 euro) war schon 12.06.2006 verbraucht. Das ist echt unfair! da versucht man von der strasse raus zu kommen und die bringen einen genau wieder hin. Person S hat nie möbel oder jegliches beantragt. Nicht einmal bewerbungskosten in diesem jahr! was kann man tun? die wollen nun den arbeitsvertrag sehen. Ich find das echt unfair.. andere be********n und ich bin ehrlich und dann das! danke im voraus |
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| AW: Arbeitsamt will Geld zurück Bei aller Rücksicht auf die Situation von Person S, aber: Was ist daran unfair ? S hat das 3-fache des Betrags an ALG II in einem Monat verdient und ZUSÄTZLICH ALG II erhalten. Oder mit anderen Worten: S hat ALG II für Juni bezogen, obwohl S beschäftigt war, also Leistungen ungerechtfertigter Weise erhalten. Diese Leistungen hätte das Arbeitsamt nun gerne zurückerstattet. Ich kann da nichts unfaires sehen, tut mir leid. Auch der Zusammenhang zwischen von der Strasse wegkommen und genau da wiederhin gebracht werden ist für mich unklar. Gruß, Alb
__________________ Gegner der Satzzeicheninflation ! Ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen hinter einem Satz reicht aus ! Geändert von Alb (01.08.2006 um 14:51 Uhr). Grund: Rechtschreibung |
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| AW: Arbeitsmat will Geld zurück Irgendwie kommt mir die Geschichte bekannt vor, da wollte der Betroffene auch nicht glauben, dass er das Geld zu unrecht bekam und es zurück zahlen muss. Vielleicht ist es ja ein ähnlicher Sachverhalt. Ich kann mich nur den Ausführungen von Alb anschliessen. |
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| ja aber es geht darum das person S bis ende Juni ca 28 Juni nichts erhalten hat von der neuen Firma und ausserdem ist Person S nur für 3 monate eingestellt worden!!!! bis anfang september praktisch!was Person S unfair findet, das er nie Hartz 4 ausgenommen hat wie alle anderen und dennoch dafür büßen muss! wie kann Arbeitsamt Geld zurück verlangen wenn es am 31.08 ausgezahlt wurde und Person S bis 28 Juni nichts erhalten hat wieder zurück nehmen wollen? Person S musste ja mit dem Geld auskommen! das Steht ihm ja zu.. schließlich zahlte er ja auch jden monat in die Arbeitslosen Kasse ein als er arbeit hatte... Grüsse |
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| Zitat:
Mit welchem Recht erlauben Sie sich zu schreiben, das alle anderen Arbeitslosengeld-II-Empfänger "Hartz IV" ausgenommen haben? Da stellt sich gleichzeitig die Frage: Wie nimmt man "Hartz IV" aus? |
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| AW: Arbeitsmat will Geld zurück Zitat:
Verallgemeinerungen sind meist ebenso schädlich wie unrichtig - dies dürfte auch Punik klar sein. MfG
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| AW: Arbeitsmat will Geld zurück Uiuiui, hier läuft aber m.E. einiges schief: 1.: Normalerweise muss S mit 335 Euro ALG II auskommen. S arbeitet im Juni, erhält aber trotzdem die Zahlung. Wenn dann bis zum 12.6 die 335 Euro weg sind, muss ich doch daraus folgern, dass S das Geld, was sonst immer für einen Monat reichen musste, innerhalb von 12 Tagen ausgegeben (ich bin fast versucht zu sagen -verprasst-, was aber angesichts der Summe unfair wäre) hat ! Warum hat S das getan ? Zitat:
3.: S wurde nur für 3 Monate, also für die Zeit von Juni bis August angestellt. Also sollte er einen erneuten Antrag auf ALG II ab September stellen. Dann erhält er wieder den Betrag, den er auch in den Monaten vor dem Juni erhalten hat. Zitat:
Monat April : 335 Euro ALG II Monat Mai : 335 Euro ALG II Monat Juni : 335 Euro ALG II UND 900 Euro Lohn oder Gehalt ! Hallo ? Es muss doch klar sein, dass die 335 Euro im Juni (bezahlt am 31.5 lt. Ausgangspost, 31.8 im letzten war ein Fehler !?) UNGERECHTFERTIGT erhalten wurden. Monat Juli: 900 Euro L/G Monat August : 900 Euro L/G Monat September : 335 Euro ALG II 5.: UNGERECHTFERTIGT ! Das ist der Grund, warum das Arbeitsamt, das Geld wiederhaben möchte. Es gibt KEINEN Menschen in Deutschland, der ein Anrecht auf Lohn/Gehalt (in dieser Höhe) UND ALG II hat. Zitat:
Gruß, Alb
__________________ Gegner der Satzzeicheninflation ! Ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen hinter einem Satz reicht aus ! |
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| AW: Arbeitsmat will Geld zurück Antwort zu dem Zielfahnder! meine Güte.. jeder weiss doch das ich nicht alle gemeint habe damit.,. ich meinte die leute die es machen, aber warum muss man das immer in deutschland bei jedem schmarrn immer dazu sagen! nur weil es kein passendes Wort dazu gibt? naja jetzt weisst du das ich nicht ALle damit gemeint habe.. sorry... antwort an andere; Hartz 4 kann man sehr wohl ausnutzen! in dem man sachen angibt die nicht stimmen! da gibt es viele die es machen und so sich eine Wohnung und Möbel verschaffen, obwohl sie ganz woanders wohnen, aber wenn man fair ist und sich weiterhin bewirbt usw.. dann wird man in den hintern getreten... WArum Person S das Geld innerhalb 12 tagen ausging... ? das Arbeitsamt hat mal 2monate nicht bezahlt... Sachbearbeiter war im Urlaub und dann sollte S noch warten usw.. so enstanden unkosten, die Person S bis heute noch zurück zahlen muss! Person S hat sich daher im juni bei freunden Geld ausgeliehen! |
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| AW: Arbeitsmat will Geld zurück Hm, leider haben sie nicht auf meine Ausführungen vor allem zu Punkt 4 geantwortet. Woraus leiten Sie S Anspruch auf ALG II für den Monat Juni ab ? Oder anders gesagt: Nach Ihrer Logik dürfte S dann kein ALG II für den Monat September beanspruchen. Dass es nur entweder ALG oder Lohn/Gehalt gibt, sollte offensichtlich sein. Zum "neuen" Sachverhalt: Das Arbeitsamt hat einfach mal so 2 Monate nicht gezahlt, weil der Sachbearbeiter im Urlaub war ? Ich kann mir das zwar kaum vorstellen, aber in so einem Fall sollte S sich dringend wehren. Hier kann eventuell die Presse helfen und -damit verbunden- eine Dienstaufsichtsbeschwerde (auch wenn in diesem Forum die 3F-Theorie vertreten wird ).Desweiteren gab es bei einem berechtigten Anspruch ja wohl auf jeden Fall eine Nachzahlung, die die entstandenen Kosten gedeckt hat. Gruß, Alb Nachtrag: Es gibt ein Wort im Deutschen dafür. Man benutze "viele" oder "einige" statt "alle". Was die Überempfindlichkeit angeht gebe ich Ihnen zwar in vielen Fällen recht, nur ist die absolute Verallgemeinerung auch nicht ok.
__________________ Gegner der Satzzeicheninflation ! Ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen hinter einem Satz reicht aus ! Geändert von Alb (02.08.2006 um 11:36 Uhr). Grund: Nachtrag |
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| AW: Arbeitsmat will Geld zurück Hallo Alb ich sehe es ganau anders! ich finde wenn ein Mensch ein Monat lang ohne Geld auskommen muss, weil innerhalb 10 tagen verbraucht wurde und unteranderem wegen dem Arbeitsamt, dann ist das totaler beschiss vom arbeitsamt das Geld zurück zu verlangen, da sowieso Person S die Arbeit kurzfristig angefangen hat. Person S hätte Arbeitsamt auch nicht verständigen brauchen (müssen ist was anderes) wir reden gerade von brauchen , da ja seine Bewillgung zum 31.08 abgelaufen war und er leider gottes ein tag später neuen Antrag gestellt hat, aber das konnte Person S nicht ahnen das er eine Arbeit eine woche später hat.! also 1 woche später kommt sehr überraschend die EInstellung bei einer Firma. Genau das ist es eben was Person S aufregt. Das zum 31.08. die bewilligung abgelaufen ist und ein neuantrag gestellt wurde! Übrigens! Person s hat sich sehr wohl beim Arbeitsamt beschwert usw,. aber wisst ihr was die gesagt haben! Person S soll zu einer NotStelle für Obdachlose gehen, wo er evtl. essens marken erhalten kann-.. das hat die Urlaubsvertretung gesagt, weil die nicht ohne die zustimmung der urlauberin die zahlung durchführen kann.. Es war ihr so wurst, als Person S seine Situation geschildert hat. Das Konto wurde mit mahngebühren überhäuft und Inkasso rechnungen usw.. Ja zu der Verallgemeinerung! naja ein Wort mit einige Leute! ich weiss nicht... bei politikern sagen wir ja auch alle... das hat sich einfach eingedeutscht in den köpfen das Wort alle, aber wie gesagt das hab ich nicht so gemeint... |
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