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Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 19.11.2011, 18:43
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Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Habe gerade unter http://www.juraforum.de/recht-gesetz...aendbar-379348
von dem am Mittwoch, 16. November 2011, veröffentlichten Beschluss (Az.: VII ZB 7/11)gelesen, wonach die Gläubiger beim Jobcenter nicht das Arbeitslosengeld II teilweise pfänden lassen dürfen, auch nicht wenn die Schulden wegen einer Straftat wie Diebstahl oder Betrug entstanden sind.

Soweit klar! Was bedeutet das aber, wenn die Agentur Rückforderungen aus einer ihr gemeldeten, schon 2,3 Monate zurückliegenden, geringfügigen Nebentätigkeit an den ALG II Empfänger stellt?

Wenn dieser sich weigert, da er das Geld nicht mehr hat, dürfte die Agentur es doch dann auch nicht von den Leistungen einbehalten oder einfordern können?

klartext
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:22
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Doch, denn das ist keine Pfändung.

Es ist eine Aufrechnung. § 43 SGB II.


Ab 2012 kann auch ALG2 gepfändet werden, da § 54 SGB I entfällt.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:59
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Ab 2012 kann auch ALG2 gepfändet werden, da § 54 SGB I entfällt.
Oh, kannst Du das mal näher erläutern? Wäre Dir sehr dankbar!
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 00:48
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Doch, denn das ist keine Pfändung.

Es ist eine Aufrechnung. § 43 SGB II.


Ab 2012 kann auch ALG2 gepfändet werden, da § 54 SGB I entfällt.
Das heißt, die Agentur oder der Staat darf noch Geld holen, wo es für alle anderen nicht mehr geht. Könnte da der Grundsatz der Gleichbehandlung durch § 43 SGB II in Frage gestellt sein?

klartext
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  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 01:04
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Zitat:
Zitat von klartext Beitrag anzeigen
der Grundsatz der Gleichbehandlung
Lieferservice Müllerbier stellt die Lieferung ein ab Schulden von 100,- und fordert diese Schulden ein, kann aber nicht pfänden wegen ALG II.

JobCenter Müllerdorf stellt ALG II nur zu 30 % der Regelleistung ein, weil zuviel gezahlt wurde durch Falschangaben des Kunden.

Das ist in der Tat keine Gleichbehandlung! Das Amt darf nur nur einem kleinen Teil die Leistungen einstellen nach Überzahlung, Privatbetrieb Müllerbier darf die Leistung zu 100 Prozent einstellen nach Überlieferung.

Aber wer dagegen etwas unternehmen möchte, muss sich an den Bundestag wenden.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #6 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 10:38
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Lieferservice Müllerbier stellt die Lieferung ein ab Schulden von 100,- und fordert diese Schulden ein, kann aber nicht pfänden wegen ALG II.

JobCenter Müllerdorf stellt ALG II nur zu 30 % der Regelleistung ein, weil zuviel gezahlt wurde durch Falschangaben des Kunden.

......
Lieferservice Müller ist nicht durch das SGB für den Unterhalt des Betreffenden verantwortlich, Lieferservice Müller ist freier Unternehmer. Von daher wäre es nur logisch, dass wenn Müller schon nicht rückfordern darf, es der Staat erst recht nicht tun kann, oder?

Es geht nicht darum, was zu ändern, sondern die Folgen des BGH Urteils für alle Gegebenheiten zu erörtern. Dass bei ALG II Beziehern nicht gepfändet werden darf, wurde ja schliesslich begründet und diese Begründung hat ja wohl allgemeine Gültigkeit. Es muss ja auch nicht die Überzahlung auf Grund von Falschangaben des Empfängers zustande gekommen sein. Irrtum der Behörde ist ebensowenig ausgeschlossen, wie angegebenes Einkommen von über 160 Euro aus Minijobs, das erst nachträglich zur Verrechnung kommt, dann aber schon ausgegeben ist.

Darf der Staat hier Forderungen eintreiben, die er Bürgern und Unternehmen als unzulässig vorenthält?

Im Übrigen ist diese Rückforderung auf Grund erhöhten Zuflusses durch die Agentur etwas anderes als die Sanktion der Kürzung um 30% wegen Fehlverhalten.

klartext
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 22:13
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Red ich chinesisch?

Zitat:
Doch, denn das ist keine Pfändung.

Es ist eine Aufrechnung. § 43 SGB II.


Ab 2012 kann auch ALG2 gepfändet werden, da § 54 SGB I entfällt.
Und ein Urteil, auch vom BGH, BSG, BVerfG oder von sonstigen Gerichten sind immer nur für den Einzelfall gültig.

Als Argumentationshilfe darf es gern genutzt werden.

Aber das was der BGH entschieden hat war eine Pfändung gem. ZPO. Die Aufrechnung des ALG2 ist im SGB II manifestiert. Da hat der BGH wenig mit zu schaffen.



Zitat:
Oh, kannst Du das mal näher erläutern? Wäre Dir sehr dankbar!
Bei selbstverschuldeter Überzahlung sind laut Gesetz bis zu 30 % der Regelleistung der gesamten Bedarfsgemeinschaft aufrechenbar. Sprich, sie werden einbehalten.

10 % sind es bei Darlehen oder nicht selbstverschuldeter Überzahlung.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 22:19
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Bei selbstverschuldeter Überzahlung sind laut Gesetz bis zu 30 % der Regelleistung der gesamten Bedarfsgemeinschaft aufrechenbar. Sprich, sie werden einbehalten.

10 % sind es bei Darlehen oder nicht selbstverschuldeter Überzahlung.
Ach so, dass heißt das dritte Personen nichts pfänden können, also auch keinen Unterhalt?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #9 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 22:57
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Ja!

Allein das Jobcenter darf seine Forderungen aufrechnen. Sonst niemand.




Natürlich kann das ALG2 gepfändet werden, wenn weder Bank noch Gläubiger wissen um was für Geld es sich auf dem Konto handelt.

Aber dagegen kann man sich effektiv (binnen 7 Tagen) wehren.

Ab 2012 geht das nur noch mit einem P-Konto.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 13:16
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AW: Arbeitslosengeld II ist nicht Pfändbar laut BGH - was heisst das für Rückforderungen der Agentur?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Ja!

Allein das Jobcenter darf seine Forderungen aufrechnen. Sonst niemand.
.....................
Und hier stellt sich doch die Frage "Warum?"!

Schliesslich ist dieses "Pfändungsverbot" doch wohl damit begründet, dass die Existenzgrundlage nicht angetastet werden darf. Ausgehend von der Annahme, dass solche Überlegung allgemeine Gültigkeit besitzt, ist nicht nachvollziehbar, warum die Agentur das trotzdem darf.

Eine einzige Erklärung dafür wäre, dass im Fall einer solchen Verrechnung die Behörde trotzdem dazu verpflichtet ist, diese Existenzgrundlage zu sichern, indem sie Gutscheine für die Sachleistungen gewährt, für deren Erwerb nun das Geld, das verrechnet wurde fehlt, was letztlich ein bürokratischer Mehraufwand ist und als Schikane für die Betroffenen verstanden werden kann.

Ansonsten ist schwer einzusehen, dass gerade die Institution, die für den Erhalt des Existenzminimums zu sorgen per Gesetz verpflichtet ist, dieses durch Verrechnung in Gefahr bringen darf, während alle anderen Gläubiger das nicht dürfen.

klartext
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