Dies ist eine Diskussion zu Antrag bei der Berufsgenossenschaft innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Antrag bei der Berufsgenossenschaft M. war in einem schwierigen Beschäftigungsverhältnis.An einem Tag war M. einem enormen psychischen Druck ausgesetzt und erlitt einen Nervenzusammenbruch. Seitdem ist er arbeitsunfähig. M. möchte einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft stellen, damit diese ihm die Kosten der Heilbehandlung bewilligt. Wie hoche sind die Chance für eine Bewilligung wenn man einen psychischen und keinen physischen Schaden bei der Ausübung seiner Arbeit, erlitten hat. Danke für Hilfe |
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| AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft Mag jetzt nicht Paragrafen suchen. Wenn die Arbeitsbelastung aber ursächlich für die Erkrankung war, sollte er einen 100%-igen Anspruch auf Kostenübernahme haben. Wie das nachzuweisen ist, hab ich aber keine Idee. Warum zahlt die Krankenkasse nicht?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft Zitat:
Kennen Sie oder jemand anders vielleicht einen Fall bei dem die Berufgenossenschaft eine Unterstützung bewilligt hat weil während der Arbeit ein psychsicher Schaden entstand? |
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| AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft Da wird ein Fall, der vielleicht irgendwo existieren mag, nicht viel weiterhelfen. Man muss den Nachweis führen, dass die Belastungen bei der Arbeit ursächlich für den "Schaden" waren. Ob das gelingt, mag wohl am ehesten der behandelnde Arzt einschätzen können.... |
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| AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft Zitat:
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| AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft Zitat:
Psychische Belastungen durch die Arbeit sind in der Beziehung etwas diffizil. Als Berufskrankheiten kommen sie nicht in Betracht, weil sie nicht in der Berufskrankheitenliste aufgeführt sind. Die Anerkennung eines psychischen "Schadens" als Arbeitsunfall ist allenfalls dann möglich, wenn man ein bestimmtes Ereignis oder eine ganz bestimmte kurzzeitige Belastung als Ursache feststellen kann. "Schwieriges Beschäftigungsverhältnis" hört sich für mich nach einer länger andauernden Belastung der Psyche des Betreffenden an. Damit wäre man eigentlich schon raus. Die einzige Möglichkeit zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls wäre, wenn man die psychische Belastung an diesem einen Tag als wesentliche Ursache für den Nervenzusammenbruch festmachen könnte. Dabei reicht es aber nicht aus, wenn dies nur sozusagen der Tropfen war, der das Fass zum überlaufen brachte. Viele Grüße Cephalotus |
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| AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft Die Krankenkasse kann nicht viel tun, aus der Zahlungspflicht herauszukommen, solange die 72(?) Wochen nicht um sind und der Versicherte noch krank ist. Wäre aber zwingend klar, dass die Krankheit durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde, wäre die Krankenkasse nicht leistungspflichtig und man hätte gar nichts von ihr zu bekommen. Den Nachweis würde also die Krankenkasse schon in die Wege leiten, wenn sie wirklich sparen will. Wird man auf Kosten der BG behandelt, ist man mancherorts von einigen lästigen Zuzahlungen befreit, ok. Praktisch kann man dazu aber nur empfehlen, - Antrag stellen, - Geduld haben, - sich nicht über Ablehnung wundern, dann Widerspruch einlegen, - Geduld haben, - sich durch von der BG ausgewählten Arzt begutachten zu lassen, - abwarten, was nachkommt. Was die Erfolgsaussichten des Verfahrens angeht, ... siehe Cephalotus
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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