Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Antrag bei der Berufsgenossenschaft

Dies ist eine Diskussion zu Antrag bei der Berufsgenossenschaft innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:30
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Antrag bei der Berufsgenossenschaft

folgender fiktiver Fall liegt vor:

M. war in einem schwierigen Beschäftigungsverhältnis.An einem Tag war M. einem enormen psychischen Druck ausgesetzt und erlitt einen Nervenzusammenbruch. Seitdem ist er arbeitsunfähig.
M. möchte einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft stellen, damit diese ihm die Kosten der Heilbehandlung bewilligt.
Wie hoche sind die Chance für eine Bewilligung wenn man einen psychischen und keinen physischen Schaden bei der Ausübung seiner Arbeit, erlitten hat.

Danke für Hilfe
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 15:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft

Mag jetzt nicht Paragrafen suchen. Wenn die Arbeitsbelastung aber ursächlich für die Erkrankung war, sollte er einen 100%-igen Anspruch auf Kostenübernahme haben. Wie das nachzuweisen ist, hab ich aber keine Idee. Warum zahlt die Krankenkasse nicht?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 16:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Mag jetzt nicht Paragrafen suchen. Wenn die Arbeitsbelastung aber ursächlich für die Erkrankung war, sollte er einen 100%-igen Anspruch auf Kostenübernahme haben. Wie das nachzuweisen ist, hab ich aber keine Idee. Warum zahlt die Krankenkasse nicht?
die Krankenkasse bezahlt noch Krankengeld, allerdings tut sie alles erdenklich Mögliche um aus der Zahlungspflicht herauszukommen. Von der Berufsgenossenschaft erhält man schon viel mehr Unterstützung.
Kennen Sie oder jemand anders vielleicht einen Fall bei dem die Berufgenossenschaft eine Unterstützung bewilligt hat weil während der Arbeit ein psychsicher Schaden entstand?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 16:47
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 676
100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)  
AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft

Da wird ein Fall, der vielleicht irgendwo existieren mag, nicht viel weiterhelfen.

Man muss den Nachweis führen, dass die Belastungen bei der Arbeit ursächlich für den "Schaden" waren. Ob das gelingt, mag wohl am ehesten der behandelnde Arzt einschätzen können....
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 17:13
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragant hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Da wird ein Fall, der vielleicht irgendwo existieren mag, nicht viel weiterhelfen.

Man muss den Nachweis führen, dass die Belastungen bei der Arbeit ursächlich für den "Schaden" waren. Ob das gelingt, mag wohl am ehesten der behandelnde Arzt einschätzen können....
wenn ich den Antrag stelle, muss ich dann die Einschätzung des Arztes mitversenden oder reicht es erstmal wenn ich die Sachlage schildere?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 17:44
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Alter: 45
Beiträge: 824
99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)  
AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft

Zitat:
Zitat von Fragant Beitrag anzeigen
folgender fiktiver Fall liegt vor:

M. war in einem schwierigen Beschäftigungsverhältnis.An einem Tag war M. einem enormen psychischen Druck ausgesetzt und erlitt einen Nervenzusammenbruch. Seitdem ist er arbeitsunfähig.
M. möchte einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft stellen, damit diese ihm die Kosten der Heilbehandlung bewilligt.
Wie hoche sind die Chance für eine Bewilligung wenn man einen psychischen und keinen physischen Schaden bei der Ausübung seiner Arbeit, erlitten hat.

Danke für Hilfe
Die Chancen sind ziemlich gering. Die BG zahlt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sonst nicht.

Psychische Belastungen durch die Arbeit sind in der Beziehung etwas diffizil. Als Berufskrankheiten kommen sie nicht in Betracht, weil sie nicht in der Berufskrankheitenliste aufgeführt sind.

Die Anerkennung eines psychischen "Schadens" als Arbeitsunfall ist allenfalls dann möglich, wenn man ein bestimmtes Ereignis oder eine ganz bestimmte kurzzeitige Belastung als Ursache feststellen kann. "Schwieriges Beschäftigungsverhältnis" hört sich für mich nach einer länger andauernden Belastung der Psyche des Betreffenden an. Damit wäre man eigentlich schon raus.

Die einzige Möglichkeit zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls wäre, wenn man die psychische Belastung an diesem einen Tag als wesentliche Ursache für den Nervenzusammenbruch festmachen könnte. Dabei reicht es aber nicht aus, wenn dies nur sozusagen der Tropfen war, der das Fass zum überlaufen brachte.

Viele Grüße

Cephalotus
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 18:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.812
97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2812 Beiträge, 141 Bewertungen)  
AW: Antrag bei der Berufsgenossenschaft

Die Krankenkasse kann nicht viel tun, aus der Zahlungspflicht herauszukommen, solange die 72(?) Wochen nicht um sind und der Versicherte noch krank ist. Wäre aber zwingend klar, dass die Krankheit durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde, wäre die Krankenkasse nicht leistungspflichtig und man hätte gar nichts von ihr zu bekommen. Den Nachweis würde also die Krankenkasse schon in die Wege leiten, wenn sie wirklich sparen will.

Wird man auf Kosten der BG behandelt, ist man mancherorts von einigen lästigen Zuzahlungen befreit, ok. Praktisch kann man dazu aber nur empfehlen,
- Antrag stellen,
- Geduld haben,
- sich nicht über Ablehnung wundern, dann Widerspruch einlegen,
- Geduld haben,
- sich durch von der BG ausgewählten Arzt begutachten zu lassen,
- abwarten, was nachkommt.

Was die Erfolgsaussichten des Verfahrens angeht, ... siehe Cephalotus
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Antrag/Tenor Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 08.02.2010 12:09
Berufsgenossenschaft bei Renovierung Baurecht 13.10.2009 13:47
berufsgenossenschaft Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 19.06.2009 16:49
anstaltsleitung lehnt antrag auf TV ab - Antrag zuulässig? Strafrecht / Strafprozeßrecht 23.11.2007 03:50
Berufsgenossenschaft für Trainer? Vereinsrecht 01.12.2005 17:59





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN