Dies ist eine Diskussion zu Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? Nachdem A die Schule beendet hat, zieht er zusammen mit seinem Bruder B (Schüler) in die Eigentumswohnung der Eltern (seine Eltern wohnen nicht dort). Er muss aber keine Miete bezahlen. Einen Monat später beginnt A seinen Zivildienst, eine Dienstunterkunft wird ihm nicht geboten. Daher beantragt A Mietbeihilfe bei der zuständigen Behörde. A's Eltern machen keine Mieteinnahmen, da A's Sold zu niedrig ist, um Miete zu bezahlen. Dementsprechend müsste A einen Anspruch auf Mietbeihilfe haben, da er von seinem Gehalt als Zivildienstleistender keine Wohnung finanzieren kann. Die Unterhaltssicherungsbehörde lehnt A's Antrag auf Mietbeihilfe ab, da diese laut Aussage nur gewährt würde, wenn A die Wohnung vorher von seinem eigenen Lohn als Arbeitnehmer finanziert hätte und sonst gezwungen wäre, wieder auszuziehen. Fragen: Ist diese Begründung und damit die Ablehnung des Antrags A's rechtens? Oder hat A doch Anspruch auf Mietbeihife? Für eine Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar! |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? Zitat:
???? A bezahlte doch vorher auch keine Miete, weshalb denn nun ein Antrag darauf????? Soll ich jetzt dafür einspringen??? Ich bin der Staat! Grüße mir Deine Eltern! Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? A ist in diese Wohnung gezogen, um seinen Zivildienst zu machen, da das Elternhaus zu weit von der Dienststellle entfernt ist. Er ist nur wegen dem Zivildienst eingezogen (ca. 1 Monat vorher). A's Eltern argumentieren natürlich so, dass Sie für die Wohnung aufkommen, sie würden ja sonst die Wohnung, wenn sie frei wäre, an jemand anderen vermieten und Mietgeld einnehmen. Sie sehen zu recht nicht ein, dass ihnen finanziell durch den Zivildienst A's ein Nachteil entsteht. Das Bundesamt für Zivildienst ist ausserdem verpflichtet, Zivildienstleistenden eine Unterkunft zu bezahlen (Wohnung) oder bereitzustellen (Dienstunterkunft). Mal ganz nebenbei, wenn man die Wehrpflicht einfach abschaffen würde, müsstest du (der Staat) keinen Cent Sold, Verpflegungsgeld, Kleidungsgeld, Fahrtkostenerstattung etc. (eine ganze Menge) für Zivis ausgeben!! |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? Zitat:
Der Zivildienstleistende hätte auch in einer Kaserne freie Kost und Logis erhalten, um zu lernen weshalb wir am Hindukusch das Vaterland verteidigen müssen! (zwar Fragwürdig, aber..) ... Immerhin ist es der Sohn (hoffentlich Wunschkind) dieser Eltern und nicht meiner! Da ich der Staat bin! Auch kostet den Eltern die Eigentumswohnung weiters nur Geld, da ja auch der Bruder mietfrei wohnt, welches ich als sozialverträglich erachte! Wo soll nun ein Zusatznutzen geschöpft werden??? Ergo, bei mir! Staatsräson heißt auch, Eigentum verpflichtet! Grüße an die Eltern, welche ich zum Kauf über Steuervorteile eventuell schon genug geholfen habe??? Lg. aus München (Ich bezahle auch meine eigenen Rechnungen)
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? Da der Staat einen zwingt, diesen Dienst (als vom Staat anerkannte Alternative) zu leisten, kann er auch für die Folgekosten aufkommen. Ich bitte Sie, "Monaco501" , mir mit dem Respekt entgegen zu treten, den ich Ihnen gegenüber zeige. Ich wäre sehr dankbar eine sachliche Antwort auf dieses Thema zu bekommen und keine persönliche Meinung. |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? Sachlich bleibt es allemal, kommt nur auf die Lesart an! Unterhaltssicherungsbehörde lehnt A's Antrag auf Mietbeihilfe ab, da diese laut Aussage nur gewährt würde, wenn A die Wohnung vorher von seinem eigenen Lohn als Arbeitnehmer finanziert hätte und sonst gezwungen wäre, wieder auszuziehen. Das war im eigenen TE, bzw. von der Behörde als solches schon richtig beantwortet! Der Staat (ergo, wir) zwingt nicht, sondern hat sich im und für das Gemeingefüge Gesetze gegeben, er gewährt auch Hilfe für Hilfsbedürftige innerhalb der Solidaritätsgemeinschaft. Hier, ja nicht gegeben! Lg. (52 Jahre geübter Respekt)
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? Hallo Zitat:
Die Grundlage für eine Mietbeihilfe ist der § 7a USG (Unterhaltssicherungsgesetz) http://bundesrecht.juris.de/usg/__7a.html Gruß Pro |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? Hallo Einziger Ausweg sofern es sich beweisen lässt; Zitat; Mietbeihilfe ist auch einem Dienstleistenden ohne Prüfung der Höhe der vor dem Dienst erzielten Einkünfte zu bewilligen, wenn dieser seine Wohnung von seinen anderswo wohnenden Eltern gemietet hat, soweit glaubhaft ist, dass er den Mietzins selber aufbringen konnte. Wie das Einkommen berechnet wird, hat das Verwaltungsgericht Bremen genauer ausgeführt. Der Mietzins kann nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch über ein Mietdarlehen der Eltern aufgebracht worden sein. Entscheidend ist natürlich, dass es sich um ein echtes Mietverhältnis" handelt, also ein Nichtzahlen der Miete auch zur Kündigung führen würde. Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 23.6.1995 - 7 A 29/94 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8.7.1994 - 8 C 33/93 Gruß Pro |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? @ Monaco501 Da einige dieser Gesetze, die der Staat sich im gemeingefüge gegeben hat, aktuell meine persönliche Freiheit einschränken (Ich kann deswegen zB. zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht studieren), ziehe ich auch meinen Nutzen daraus und beanspruche im Gegenzug alle gesetzlichen festgelegten Leistungen, die mir gewährt werden. @Pro Ich persönlich habe keine Unkosten, aber die Eltern, die laufend Nebenkosten zahlen und keine Mieteinnahmen haben. Dadurch entsteht ihnen durch meinen Zivildienst ein finanzieller Verlust (in etwa 300 Euro Mieteinnahmen pro Monat), der durch die Mietbeihilfe vom Staat wieder ausgeglichen werden soll. Von daher kann man ja wohl nicht von Sozialschmarotzertum sprechen. Aber vielen Dank für den Link, hat mir schonmal weitergeholfen. |
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| AW: Antrag auf Mietbeihilfe für Zivildienstleistenden zu Recht abgelehnt? Hallo Für mich bleibt ein kleiner Sozialschmarotzerbeigeschmack. Aber egal. In diesem Fall sollte nicht der Link interessant sein, sondern vielmehr das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in meinem Zitat bzw 2. Posting. Nun sollte man gegen einen Bescheid auch Widerspruch einlegen bevor er rechtskräftig wird, allerdings ist anwaltlicher Beistand anzuraten. Dennoch alles Gute.Gruß Pro |
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