Dies ist eine Diskussion zu Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen / Zahnarztkosten innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen / Zahnarztkosten Durch die bereits entstandenen Kosten bei Ärzten wurde dieser Betrag überschritten und bei der KK ein Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen gestellt. X hat sehr schlechte Zähne, da er aufgrund von Angstzuständen früher selten beim Zahnarzt war. Seine Zähne wieder in Ordnung zu bringen, wird ca. 6000 Euro kosten. Frage: würden diese Kosten dann von der KK bezahlt, sofern der Antrag auf Zuzahlung genehmigt wird? |
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| AW: Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen / Zahnarztkosten Zitat:
der war gut!Nach §12 SGB V zahlt die Krankenkasse nur die Leistungen, die wirtschaftlich, ausreichend, zweckmäßig sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Im Zahnbereich dürfte das bei einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme eine weitgehende Extraktion und dann ein Plastik-28er sein. Der Versicherte sollte mit einem ausführlichen Kostenvoranschlag zur GKV gehen. Die wird ihm dann erklären, wieviel sie springen lässt. Zahnerhalt wird gezahlt (wenns nicht gerade um Goldinlays geht), Zahnersatz nur im engen Rahmen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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