Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf ALGI gekürzt innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Anspruch auf ALGI gekürzt Für die Zeit vom 01.01. bis 24.03.2012 erhielt X eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe von 12 Wochen. Ok, verstanden und richtig. Weiterhin steht im Bescheid, dass X dann vom 25.03.2012 bis 23.09.2013 ALGI bezieht. Wieso nur bis 23.09.2012? Da fehlt doch etwas oder täusche ich mich da? 720 Tage Anspruchsdauer wurden bewilligt. Also 360 Tag pro Kalenderjahr. Die hören doch nicht schon im zweiten Jahr am 23.09. auf. |
| |||
| AW: Anspruch auf ALGI gekürzt Das sollte X vielleicht bei der Agentur für Arbeit erfragen. In dem Fall ist irgendwo ein Fehler. Ich habe dazu nichtmal eine Vermutung. |
| |||
| AW: Anspruch auf ALGI gekürzt Es könnte genausogut sein, dass der Bewilligungsbescheid -- wie üblich -- nur für sechs Monate gelten sollte (-> Schreibfehler). Also nachfragen, was da abgeht, wie Casa bereits schrieb.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
| |||
| AW: Anspruch auf ALGI gekürzt @ CEMartin Das ist bei ALG1 nicht vorgesehen und m.E. auch nicht üblich. Üblich wären 6 Monate Bewilligungszeitraum beim ALG2, wobei die Anspruchsdauer in keinem Falle mit Tagen bezeichnet wird. § 41 SGB II gilt entsprechend. |
| |||
| AW: Anspruch auf ALGI gekürzt Ok, Danke für die Info. Dann fällt mir zum SV aber auch nichts weiter ein.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
| |||
| AW: Anspruch auf ALGI gekürzt Hallo, könnte es damit zusammenhängen ? § 128 SGB 3 (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um ... 4. die Anzahl von Tagen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; in Fällen einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindestens jedoch um ein Viertel der Anspruchsdauer, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht ... MfG ratte1 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Harz4 und ALGI | Sozialrecht | 22.10.2010 00:39 |
| ALGII-Vorschuß,kein ALGI Bescheid | Sozialrecht | 07.10.2010 00:27 |
| Miete gekürzt - was nun? | Mietrecht | 03.11.2009 06:44 |
| Bemessungsgrundlage ALGI | Sozialrecht | 07.07.2009 06:27 |
| 58er Regelung nach Auslaufen von ALGI | Sozialrecht | 05.03.2007 17:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios