Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Anspruch auf ALGI gekürzt

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf ALGI gekürzt innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 14:56
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Alter: 33
Beiträge: 178
Keine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bettina79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Anspruch auf ALGI gekürzt

Angenommen X hat seinen Job freiwillig zum 31.12.2011 gekündigt. Ab 01.01.2012 ist er arbeitslose gemeldet.
Für die Zeit vom 01.01. bis 24.03.2012 erhielt X eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe von 12 Wochen. Ok, verstanden und richtig. Weiterhin steht im Bescheid, dass X dann vom 25.03.2012 bis 23.09.2013 ALGI bezieht.

Wieso nur bis 23.09.2012? Da fehlt doch etwas oder täusche ich mich da?

720 Tage Anspruchsdauer wurden bewilligt. Also 360 Tag pro Kalenderjahr. Die hören doch nicht schon im zweiten Jahr am 23.09. auf.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 15:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Anspruch auf ALGI gekürzt

Das sollte X vielleicht bei der Agentur für Arbeit erfragen.

In dem Fall ist irgendwo ein Fehler. Ich habe dazu nichtmal eine Vermutung.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 17:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.064
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Anspruch auf ALGI gekürzt

Es könnte genausogut sein, dass der Bewilligungsbescheid -- wie üblich -- nur für sechs Monate gelten sollte (-> Schreibfehler). Also nachfragen, was da abgeht, wie Casa bereits schrieb.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 01:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Anspruch auf ALGI gekürzt

@ CEMartin

Das ist bei ALG1 nicht vorgesehen und m.E. auch nicht üblich.

Üblich wären 6 Monate Bewilligungszeitraum beim ALG2, wobei die Anspruchsdauer in keinem Falle mit Tagen bezeichnet wird. § 41 SGB II gilt entsprechend.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 13:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.064
Blog-Einträge: 3
100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1064 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Anspruch auf ALGI gekürzt

Ok, Danke für die Info.

Dann fällt mir zum SV aber auch nichts weiter ein.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 25.12.2011, 14:24
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 168
94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)94% positive Bewertungen (168 Beiträge, 36 Bewertungen)  
AW: Anspruch auf ALGI gekürzt

Hallo,

könnte es damit zusammenhängen ?


§ 128 SGB 3


(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um ...

4. die Anzahl von Tagen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; in Fällen einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindestens jedoch um ein Viertel der Anspruchsdauer, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, zusteht ...


MfG
ratte1
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Harz4 und ALGI Sozialrecht 22.10.2010 00:39
ALGII-Vorschuß,kein ALGI Bescheid Sozialrecht 07.10.2010 00:27
Miete gekürzt - was nun? Mietrecht 03.11.2009 06:44
Bemessungsgrundlage ALGI Sozialrecht 07.07.2009 06:27
58er Regelung nach Auslaufen von ALGI Sozialrecht 05.03.2007 17:44





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN