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Anpassung Vermögensfreigrenzen

Dies ist eine Diskussion zu Anpassung Vermögensfreigrenzen innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 28.04.2006, 11:59
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Anpassung Vermögensfreigrenzen

Liebes Forenteam,

... wie ich durch die Tagespresse erfahren habe wird es wahrscheinlich noch in diesem Jahr zu einer Nachbesserung / Anpassung der Vermögensgrenzen zur privaten Altersvorsorge kommen. Dies ist natürlich für mich persönlich sehr erfreulich und ich hoffe, dass dies sogar auch Rückwirkung haben wird. Dieses Interesse wird dadurch verständlich, weil ich von der alten Regelung ausgesprochen hart und negativ getroffen wurde.

Frage: gelten Gesetzesnovellen für das Sozialgesetzbuch konkret bei diesem Punkt auch rückwärtig?! Von welchen bedingungen ist es abhängig wenn SGB-Gesetze rückwirkung haben. Meines Wissens werden derartige Fragen meist nur durch das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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Alt 28.04.2006, 18:25
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AW: Anpassung Vermögensfreigrenzen

Gesetze gelten grundsätzlich nur ab ihrem Inkraftreten, d.h. nur für die Zukunft. Wirkung für die Vergangenheit entfalten sie nur, wenn dies in dem Gesetz selbst so angeordnet wird.
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