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Anlagen in der Berufung

Dies ist eine Diskussion zu Anlagen in der Berufung innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.11.2011, 18:46
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Anlagen in der Berufung

Wenn ein Kläger in die zweite Instanz vor dem Landessozialgericht geht, muß er dann alle Anlagen der urprünglichen Klageschrift nochmal beifügen ?

Und muß er den ursprünglichen Antrag nochmal stellen oder genügt es dass er schreibt "... beantragt, dass der Beklagte antragsgemäß verurteilt wird" ?

Gruß Klaus
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  #2 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 10:56
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AW: Anlagen in der Berufung

M.E. reicht das Urteil. Beschwert hat sich darüber noch niemand.

Zumal das LSG die Akten von der Gegenseite bzw. vom SG anfordert.


Zitat:
"... beantragt, dass der Beklagte antragsgemäß verurteilt wird" ?
Beantragt der Berufungskläger das Urteil des SG S 00 XX 0000/10 vom xx aufzuheben und die Beklagte antragsgemäß zu verurteilen.

Je nachdem ob die Berufung zugelassen wurde oder nicht empfiehlt es sich noch ein paar Zeilen dazu zu schreiben.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 11:00
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AW: Anlagen in der Berufung

@casa: Ha, ich habs genau gesehen, da haste nochmal editiert
Ich würde trotzdem den Klageantrag nochmal stellen, da der Ausspruch "antragsgemäß verurteilen" nicht aus sich heraus vollstreckbar ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 15:49
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AW: Anlagen in der Berufung

Und wenn der Antrag laut Klage lautet, den Bescheid vom X in Gestalt des Widerspruchsbescheides Y aufzuheben und die Beklagte zur Zahlung von Summe Z zu verurteilen?


Oder die Beklagte auf Zahlung von Z zu verurteilen.

Oder den Bescheid der Beklagten in Gestalt des Widerspruchsbescheides aufzuheben?


Wiederholen kann man den Antrag natürlich auch, aber auf die Klage zu verweisen reicht idR.

Je nach Fall eben.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 21:19
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AW: Anlagen in der Berufung

Ja, schon klar wie du das meinst. Das höher instanzliche Urteil kassiert aber das der ersten Instanz. Daher ist mMn auch ein eigener Sachantrag erforderlich.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 22:12
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AW: Anlagen in der Berufung

Besten Dank für eure Antworten.

also sicherheitshalber des Antrag nochmal formulieren ...
das ist schon ok.

Wie sieht´s denn aus, wenn in der ersten Instanz Missbrauchkosten verhängt wurden ?

Ist dieser Unterpunkt Teil des Urteils, dessen Aufhebung man begehrt ?

Gruß Klaus
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  #7 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 22:19
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AW: Anlagen in der Berufung

Verschuldenskosten für die Klägerseite... Hab ich bisher selten erlebt.


Das Berufungsgericht entscheidet in der Hauptsache und in der Kostenfrage.

D.h. wenn der Kläger auch nur teilweise Recht bekommt, sollten die Verschuldenskosten vom Tisch sein.

Verschuldenskosten werden m.W. nur dann verhängt, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig erscheint und das Verfahren trotz richterlichem Hinweis fortgeführt wird.


Zur Sicherheit für den Falle des Unterliegens beantragen, dass die Kostenpriviligierung des Klägers festgestellt wird.


Sofern der Kläger in den Kreis dieser Personen fällt.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 00:57
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AW: Anlagen in der Berufung

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Verschuldenskosten für die Klägerseite... Hab ich bisher selten erlebt.
Ich auch erst einmal.


Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Verschuldenskosten werden m.W. nur dann verhängt, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig erscheint und das Verfahren trotz richterlichem Hinweis fortgeführt wird.
Oder wenn die Richterin ein persönliches Problem mit dem Kläger hat.

Das sind dann wohl die missbräuchlich verhängten Missbrauchskosten ...

Was besonders amüsiert:
Da schreibt doch der große weiße Vogel in der Richterrobe in der Urteilsbegründung, „die Kosten in Höhe von 150 Euronen sind entstanden, weil ...“

Richtig wäre gewesen:
„Kosten sind in Höhe von kalkulierten 2.500 € Euronen sind entstanden (*). Davon hat der Kläger jetzt 150 Euronen, also 6 %, zu tragen.“


(*) Quelle: statistisches Bundesamt

So treibt man Parteien in die Berufung ...
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  #9 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 14:21
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AW: Anlagen in der Berufung

Jo, was da manchmal für gequirlte Kacke rauskommt ist teilweise einfach unfassbar.

Leider darf man nicht fragen, in welchem Dritte Welt Land sie nach 20 Semestern das Jurastudium mit 4,0 bestanden haben und welcher Verwandte daran mitgewirkt hat, dass besagte Person nun Richter ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 14:53
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AW: Anlagen in der Berufung

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