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Angemessene KdU notfalls einklagen?

Dies ist eine Diskussion zu Angemessene KdU notfalls einklagen? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 26.10.2011, 20:47
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Angemessene KdU notfalls einklagen?

Angenommen ein ALG2-Empfänger (Person 1) bezieht eine neue Wohnung, deren Grundmiete über der ortsüblichen als angemessen eingestuften Miete liegt und bekommt die Kostenzusage nur bis zur Höchstgrenze bewilligt.
Nun hat er aber von der SGB2 Produkttheorie gehört, welche besagt "Bruttokaltmiete muss angemessen sein". Das Jobcenter seiner Stadt berechnet allerdings generell nur die Angemessenheit der Nettokaltmiete, Umlagen und Heizung werden dafür voll übernommen. Andere Städte und Kommunen, mit wenigen Ausnahmen, bewerten die Angemessenheit allerdings an der Bruttokaltmiete.

Angenommen diese Wohnung hat 40qm bei einer Grundmiete von 400 Euro. Hinzu kommen die Umlagen in Höhe von 40 Euro, also 440 Euro Bruttokaltmiete.
(Die Heizkosten werden nochmals seperat berechnet und sollen in diesem Beispiel jetzt erstmal keine Rolle spielen.)
Als angemessen gelten bei 40qm laut örtlicher Richtlinie maximal 350 Euro, die Umlagen werden voll hinzugerechnet, es werden ihm also 390 Euro bewilligt.

Eine andere Person in der gleichen Stadt bezieht ebenfalls eine 40qm große Wohnung mit einer Nettokaltmiete von 340 Euro, welche als angemessen gilt. Hinzu kommen Umlagen in Höhe von 120 Euro. Dieser Person werden somit anstandslos 460 Euro bewilligt.

Frage nun: Ist es korrekt, dass jeder Stadt/Kommune o.ä. die Definition der Produkttheorie frei steht?
Hätte Person 1 Aussicht auf Erfolg bei Widerspruch/Klage gegen den Bescheid und eine Chance, dass ortsunüblich trotzdem die Angemessenheit der Bruttokaltmiete berücksichtigt wird?
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