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Alleingang der Tochter bei Vermögensverwaltung, Pflege und Unterbringung der Mutter

Dies ist eine Diskussion zu Alleingang der Tochter bei Vermögensverwaltung, Pflege und Unterbringung der Mutter innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2007, 18:16
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Alleingang der Tochter bei Vermögensverwaltung, Pflege und Unterbringung der Mutter

Hallo,

ich habe hier nachfolgenden Fall.

Hintergund.
Eine Mutter ist nach einem Schlaganfall so erkrankt, dass sie zwar körperlich recht fit ist, aber ihr Sprachzentrum so geschädigt ist, dass sie leider nicht mehr (verständlich) sprechen kann und das von anderen gesprochene nicht mehr voll geistig versteht. (nur noch ca. 80-90%).
Sie lebt zzt. noch allein in ihrem Einfamilenhaus. Das Alleinleben ist zzt. noch möglich. Sie nenötigt nur etwas Unterstützung beim Einkaufen ect.. Diese Unterstützung bekommt sie zzt. von Nachbarn, ihrer Schwester und von Ihren Kindern (Sohn und Tochter). Das Alleinleben ist also auch langfristig noch möglich,
Das Verhältnis zwischen Tochter und Sohn ist gestört.,
Die Tochter neigt zu Alleingängen indem sie sich beispielswesie ohne Absprache mit dem Bruder eine Vollmacht geholt hat, in der sie als Tochter die alleinige Ansprechperson für alle Fälle die die Pflege und andere Sachen betreffen benannt wurde. Die Vollmacht selbst hat sie weder dem Bruder noch anderen gezeigt. Somit kennt auch niemand (außer iht selbst) den Inhalt.
Da die Tochter biher das Beste Verhältnis zu ihrer Mutter hatte und direkt zu Beginn der Erkrankung klar gestellt hatte, dass sie die Pflege der Mutter übernehmen würde hatte auch niemand etwas gegen diese Vollmacht einzuwenden.
Nun ist der Fall allerdings so, dass die Tochter nichts mehr von der Aufnahme der Mutter wissen will. Sie beabsichtigt nunmehr das Haus der Mutter zu verkaufen und die Mutter in einer sog. Altenresidenz (der Art „betreutes Wohnen“) unterzubringen. Die dabei von der Tochter kalkulierten Kosten liegen lt. ihrer ersten groben Abschätzung bei ca. 4.000,-€ pro Monat. Bei diesen Kosten wäre das Ersparte der Mutter (inkl, Haus) nach ca. 4-5 Jahren vollständig aufgebracht.
Der Sohn hat ebenfalls Angebote eingeholt, welche zwar nicht den Luxus der Altenresidenzen bieten (wie Schwimmbad, Sauna, Park usw.) aber kostenmäßig bei nur ca. 1.500,-€/Monat liegen dürften. Dieses würde auch eher dem gewohnten Lebensstil der Mutter entsprechen! Die Mutter selbst kann sich hierzu leider nicht äußern.
Die Mutter bezieht zzt. Rente von ca. 800,-Euro. Das Haus hat einen Wert von ca. 150.000,-€.
Es ist davon auszugehen, dass die Tochter das Beste für die Mutter will. Sie kann jedoch nicht mit Geld umgehen und ist auch für Vorschläge oder andere Meinungen verschlossen.

Der Sohn hat jetzt Angst, dass die Tochter das Geld der Mutter innerhalb von ein wenigen Jahren aufbraucht und dadurch seine Familie und er später für weitere Unterhaltszahlungen herangezogen werden könnten.

Hieraus ergebn sich folgende Fragen:
-Unter welcher Voraussetzung konnte die Tochter eine Generalvollmacht erhalten ohne dieses vorher mit dem Bruder im Vorfeld zu besprechen?

-Kann die Tochter das Haus der Mutter verkaufen und darüber hinaus über das gesamte Ersparte der Mutter bestimmen ohne dieses mit dem Bruder abzustimmen?

-Kann die Tochter allein entscheiden (ohne das Einverständnis des Bruders) wo und mit welchen Kosten die Mutter „untergebracht“ wird?

-Kann die Tochter, bedingt durch die geplante „Luxusaunterbringung“ das Geld der Mutter in kurzer Zeit verbrauchen und wie gross wäre dann die Gefahr, dass der Bruder dann im nachhinein für weitere Kosten herangezogen werde würde?

-Welche Schritte wären seitesn des Bruders evtl. einzuleiten um hier –falls notwendig- mitentscheiden zu können?

Noch einmal für das Verständnis. Das Ziel des Bruders ist, dass die Mutter langfristig gut untergebracht wird, alles bekommt was sie braucht und somit für die Mutter die Situation geschaffen wird, dass sie IHR Geld so lange wie möglich nutzen kann.


Ich bin bespannt auf die Diskussion.

Geändert von Lilly12345 (24.11.2007 um 18:06 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2007, 18:19
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AW: Pflege der Mutter ohne Absprache mit Geschwister

Bitte nochmal die Forenregeln lesen und den Beitrag fiktiv und vor allem ohne Ich-Bezug umformulieren!

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Lg.
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Alt 24.11.2007, 12:07
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AW: Alleingang der Tochter bei Vermögenswerwaltung, Pflege und Unterbringung der Mutter

Danke, hatte ich wohl vergessen.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2007, 13:05
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AW: Alleingang der Tochter bei Vermögensverwaltung, Pflege und Unterbringung der Mutt

...habe nur überflogen...........
aber melde mich nochmal!

Sorgt dafür, dass die Oma zuhause bleiben darf!

Beinahe alle bunten Prospekte halten beileibe nicht was versprochen wird!

Leider!!!!!!!!!!!!!


Lg. aus München
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