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ALG1 und Arbeitszeit!

Dies ist eine Diskussion zu ALG1 und Arbeitszeit! innerhalb des Forums Sozialrecht

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  • 1 Post By Casa

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 12:11
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ALG1 und Arbeitszeit!

Hi!

Angenommen Person A wird zum 31.1.2012 gekündigt.
Person A geht zur Agentur für Arbeit und meldet sich dort Arbeitslos.
Nun kann Person A ALG1 beziehen.

Meine frage ist wieviele Std muss Person A sich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen ohne eine Minderung des ALG1 in Kauf zu nehmen.

Die ALG1 dauer beträgt 180 Tage bzw. 6 Monate.
Person A hat vom Oktkober bis Mai 30 Std/woche in Teilzeit gearbeitet und vom August-Januar 19std /woche gearbeitet.
Wie lange muss sich Person A jetzt den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
19?30?ein mittelwert von allen beiden?


MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 19:18
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AW: ALG1 und Arbeitszeit!

Zitat:
Wie lange muss sich Person A jetzt den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Das muss Person A selbst entscheiden wie lang sie zukünftig arbeiten will.

Jeder Vollzeitbeschäftigte kann sich üauch nur 20h zur Verfügung stellen. Dementsprechend kriegt er auch nur die Hälfte ALG1.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 20:12
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AW: ALG1 und Arbeitszeit!

Zitat:
Jeder Vollzeitbeschäftigte kann sich üauch nur 20h zur Verfügung stellen. Dementsprechend kriegt er auch nur die Hälfte ALG1.
Das ist Person A klar.
Nur hat Person A nie in Vollzeit gearbeitet.
Der Anspruch für das ALG1 ist überhaupt nicht durch einen Vollzeit Job entstanden.
Person A hat die letzten 12 Monate nicht in Vollzeit gearbeitet.
6 Monate waren es 30std/Woche und die letzten 6 Monate waren es 19std. warum sollte sich Person A nun in Vollzeit melden wen er vorher nicht in Vollzeit gearbeitet hat?

Es ist klar das Leute die 40h gearbeitet haben und dann zb. nur noch 30h arbeiten wollen eine Kürzung in Kauf nehmen müssen.
Aber bei Leuten die nie in Vollzeit gearbeitet haben ist das doch unfair gegenüber wen diese dann auch eine Kürzung des ALG1 in Kauf nehmen müssen.

Nochmal zur frage:
Wie viel Std. muss Person A angeben um die 67% ALG1 zu bekommen bzw. wie viel Std. muss er sich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 21:58
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AW: ALG1 und Arbeitszeit!

Ich kannte mal die Aussage, dass z.B. ein bisher Vollzeitbeschäftigter, der nur noch Teilzeit arbeiten möchte, auch entsprechend nur noch anteilig ALG bekommt. Diese Behauptung hab ich aber nie nachgeprüft und sie stammt aus Zeiten, in denen es nur ein ALG gab.
Das scheint aber nicht (mehr) zu stimmen, denn eben gerade hab ich aus Neugier den §129 SGB3 ergoogelt, der auf das weitere Arbeitsbedürfnis des Betroffenen keine Rücksicht nimmt.
Auch bei der BA finde ich nur den Bezug auf das bisherige Einkommen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 02:46
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AW: ALG1 und Arbeitszeit!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html


Laut diesem § ist es aber so.
Wen man sich weniger Stunden zur Verfügung stellt bekommt man eine Kürzung des ALG.

Das dürfte bei Person A aber nicht der fall sein da er vorher auch nie in Vollzeit gearbeitet hat.


MfG
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  #6 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 09:08
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AW: ALG1 und Arbeitszeit!

Die Person die 20h gearbeitet hat, kriegt aber nun ihr ALG1 für 20 Stunden. Das hat sie sich ja auch erarbeitet.

Dafür muss sie eben auch nur 20h zur Verfügung stehen.

PS: die 20h entsprechen dann dem vollen ALG1 für die Person A.





@Motz

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__129.html regelt nur die Leistungshöhe mit und ohne Kind.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 18:46
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AW: ALG1 und Arbeitszeit!

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen

@Motz

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__129.html regelt nur die Leistungshöhe mit und ohne Kind.
Ich gebe zu, dass ich irgendwann keine Lust mehr hatte, zu erraten, hinter welchem dieser setsamen Worte sich jetzt sinvoller Inhalt verbirgt. Die nächsten paar Paragrafen, auf die ich geklickt hatte, enthielten nichts zum Thema.

Hätte mich aber auch gewundert, wenn ich in diesem Fall Recht gehabt hätte.

Aber Fripon hat ja mit dem §131 selbst die richtige Berechnungsgrundlage gefunden. Um das volle ALG 1 zu bekommen muss sich die ANin eben mindestens solange dem Arbeitmarkt anbieten, wie sie im Durchschnitt des der Berechnung zu Grunde liegenden Bemessungszeitraums gearbeitet hat, nach überschläglicher Schätzung also etwa 25 Stunden pro Woche.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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