Dies ist eine Diskussion zu ALG1 nach langer Krankheit innerhalb des Forums Sozialrecht
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| ALG1 nach langer Krankheit Jetzt wurde er ausgesteuert, und beantragte ALG1. Auf Grund dessen, dass in den letzten 2 Jahren nicht mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden konnten, erfolgte die Berechnung auf einem fiktiven Einkommen. Normalerweise bekommt man 60 bzw. 67% vom letzten Einkommen, aber der auf dem Bewilligungsbescheid erscheinende Betrag ist nur ca. 52% des letzten Leistungsanspruches von der Krankenkasse, der 70% des letzten Einkommens entspricht. Ist es rechtens, dass X diskriminiert wird(im Verhältnis zu einem gesunden Menschen, der gerade seine Arbeit verloren hat), nur weil er in den letzten Jahren krank war, und sich mehreren Operationen unterziehen musste? Was kann X tun? |
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| AW: ALG1 nach langer Krankheit Es ist korrekt, dass eine fiktive Bemesung vorgenommen wird wenn in den letzten 2 Jahren nicht mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt vorhanden sind. Die zur Berechnung des ALG I erforderlichen Bemessungsentgelte sind in diesen Fällen in § 132 SGB III gesetzlich pauschaliert worden und richten sich nach der Qualifikationsstufe des X, die der Vermittler feststellt. Inwieweit diese Regelung des Gesetzgebers diskriminierend wirkt und somit gegen höherrangiges Recht verstößt, kann ich nicht beurteilen.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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