Dies ist eine Diskussion zu ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater innerhalb des Forums Sozialrecht
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| ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater Zum 2. Geburtstag von Kind B würde ja die Zahlung des Elterngeldes, das auf Antrag der Mutter auf zwei jahre ausgezahlt wurde, wegfallen. Der Arbeitsvertrag der Mutter war befristet, endete kurz vor Eintritt des Mutteraschutzes vor der Geburt von Kind B. Somit müsste jetzt die Mutter ALG II beantragen (Betreuung des Kindes B kann momentan nur durch sie gewährleistet werden), allein schon um weiter krnakenversichert zu sein. Da der Vater von Kind B sowohl in der Schwangerschaft als auch kurz nach der Geburt des Kindes B die Mutter bedrohte und sie quasi erpresste seinen Namen vor Behörden nicht preiszugeben da damit sein Leben - Ehe, soziales Ansehen - zerstört werden würde - hat die Mutter mit der Begründung der möglichen Gefährdung bei Nennung des Namens des Vaters von B den Namen weder dem Jugendmat genannt (und bekam somit einen negativen Bescheid auf Beantragung UVG hin) noch dem Jobcenter. das Jobcenter sieht sie weiterhin in der Pflicht den Namen des Vaters zu nennen, außer sie könne einen Gesetztestext nennen in dem einer Mutter das recht auf Verschweigen des Namens des Kindsvaters wegen schwerwiegender Gründe (ZB drohende Gefahr für sich und Kinder) zugestanden wird. Gibt es einen entsprechenden Gesetztestext oder Urteile in ähnlich gelagerten Fällen? |
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| AW: ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater Nein. Sofern bekannt ist der Name zu nennen. Auch ist die Mutter im ALG2-Bezug verpflichtet Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Sollte der Kindsvater Probleme machen, so sollte die Polizei hinzugezogen werden. Die Frau könnte mit dem Kind auch ins Frauenhaus gehen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater Zitat:
Sind beides keine großartigen Lösungen! Die Polizei kann in aller Regel nicht wirklich was machen und wer will schon ewig im Frauenhaus leben, zumal der Vater ein Recht auf das Kind hat (Umgang) wenn der denn mal offiziell der Vater ist
__________________ Zitat:
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| AW: ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater Unterhaltsvorschuss hat die Mutter in dem angenommenen Fall bereits vor Beantragung von ALG II beantragt. Wurde abgelehnt? Wie lange soll die Frau denn im Frauenhaus bleiben? Soll sie ihre szialen Kontakte, das ältere Kind C auch den Kontakt zu Vater und übriger Verwnschadft abbrechen um Gefährdung durch Vater von B auszuschließen oder zumindest so gut wie auszuschliessen? |
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| AW: ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater Naja, alles eine unbefriedigende Lösung, das stimmt schon. Aber wenn sie dauerhaft die Angabe verweigert, so gibt es kein ALG2, kein Unterhaltsvorschuss, keine Existenzgrundlage. Möglich wäre noch, dass die Mutter weg zieht. Das dürfte, wenn sich die Probleme mit dem Ex häufen, auch vom Jobcenter bezahlt werden müssen. Das müssen dann aber massive, polizeibekannte Umstände sein.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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