Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater

Dies ist eine Diskussion zu ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:46
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 20
Keine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater

Angenommen Mutter M hat zwei Kinder, eines davon 2 Jahre alt (Kind B), in der Geburtsurkunde ist vater unbekannt eingetragen. Bilang lebte Mutter M vom Elterngeld, ersparten, Kindergeld und Unterhalt für das andere (7jährige) Kind C.
Zum 2. Geburtstag von Kind B würde ja die Zahlung des Elterngeldes, das auf Antrag der Mutter auf zwei jahre ausgezahlt wurde, wegfallen. Der Arbeitsvertrag der Mutter war befristet, endete kurz vor Eintritt des Mutteraschutzes vor der Geburt von Kind B. Somit müsste jetzt die Mutter ALG II beantragen (Betreuung des Kindes B kann momentan nur durch sie gewährleistet werden), allein schon um weiter krnakenversichert zu sein. Da der Vater von Kind B sowohl in der Schwangerschaft als auch kurz nach der Geburt des Kindes B die Mutter bedrohte und sie quasi erpresste seinen Namen vor Behörden nicht preiszugeben da damit sein Leben - Ehe, soziales Ansehen - zerstört werden würde - hat die Mutter mit der Begründung der möglichen Gefährdung bei Nennung des Namens des Vaters von B den Namen weder dem Jugendmat genannt (und bekam somit einen negativen Bescheid auf Beantragung UVG hin) noch dem Jobcenter. das Jobcenter sieht sie weiterhin in der Pflicht den Namen des Vaters zu nennen, außer sie könne einen Gesetztestext nennen in dem einer Mutter das recht auf Verschweigen des Namens des Kindsvaters wegen schwerwiegender Gründe (ZB drohende Gefahr für sich und Kinder) zugestanden wird.

Gibt es einen entsprechenden Gesetztestext oder Urteile in ähnlich gelagerten Fällen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater

Nein.

Sofern bekannt ist der Name zu nennen.


Auch ist die Mutter im ALG2-Bezug verpflichtet Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Sollte der Kindsvater Probleme machen, so sollte die Polizei hinzugezogen werden. Die Frau könnte mit dem Kind auch ins Frauenhaus gehen.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Auch ist die Mutter im ALG2-Bezug verpflichtet Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Den kriegt sie doch unter diesen Umständen auch nicht

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Sollte der Kindsvater Probleme machen, so sollte die Polizei hinzugezogen werden. Die Frau könnte mit dem Kind auch ins Frauenhaus gehen.
Sind beides keine großartigen Lösungen! Die Polizei kann in aller Regel nicht wirklich was machen und wer will schon ewig im Frauenhaus leben, zumal der Vater ein Recht auf das Kind hat (Umgang) wenn der denn mal offiziell der Vater ist
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:07
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 20
Keine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, missy0675 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater

Unterhaltsvorschuss hat die Mutter in dem angenommenen Fall bereits vor Beantragung von ALG II beantragt. Wurde abgelehnt?
Wie lange soll die Frau denn im Frauenhaus bleiben? Soll sie ihre szialen Kontakte, das ältere Kind C auch den Kontakt zu Vater und übriger Verwnschadft abbrechen um Gefährdung durch Vater von B auszuschließen oder zumindest so gut wie auszuschliessen?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 00:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: ALG II trotz Nicht-Nennung Kindsvater

Naja, alles eine unbefriedigende Lösung, das stimmt schon.

Aber wenn sie dauerhaft die Angabe verweigert, so gibt es kein ALG2, kein Unterhaltsvorschuss, keine Existenzgrundlage.


Möglich wäre noch, dass die Mutter weg zieht. Das dürfte, wenn sich die Probleme mit dem Ex häufen, auch vom Jobcenter bezahlt werden müssen.

Das müssen dann aber massive, polizeibekannte Umstände sein.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Umzug des Kindsvater ins Ausland Familienrecht 11.08.2011 12:53
Anspruch als Mutter auf Unterhalt vom Kindsvater? Familienrecht 16.05.2011 15:25
Abmahnung Anschlußinhaber trotz Nennung des verantwortlichen Filesharers Urheberrecht 23.05.2010 12:45
Angaben zum Kindsvater Plicht? Sozialrecht 21.08.2008 17:38
Gerichtskosten für Kinder die vom Kindsvater verklagt wurden? Familienrecht 04.03.2008 14:26





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN