Dies ist eine Diskussion zu ALG II bekommen, obwohl Partner gut verdient, aber div. Dinge abbezahlen muss...? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| eine Frage: Person A bekommt zur Zeit noch ALG I. Jedoch hatte Sie bei der Jobsuche bisher wenig Glück, und macht sich Gedanken darüber, was passiert wenn das ALG I ausläuft, und sie noch keinen Job gefunden haben sollte. A lebt seit Juli 07 mit ihrem Partner B zusammen; die beiden bilden somit eine Bedarfsgemeinschaft (ich vermute mal dass das so heißt). A's Partner B hat selbstgenutztes Wohneigentum (die Wohnung, in der A und B leben), das er allerdings noch längere Zeit abbezahlen muss. Allerdings verdient B gut (ca. 1400 EUR netto/Monat). Das Problem ist nur, dass unmöglich beide Partner von B's Verdienst leben können, da B ja die Wohnung und ein Auto abbezahlen muss. Was passiert nun, falls A ALG II (Hartz IV) beantragen müsste (sollte sie bis dato immer noch keinen Job gefunden haben)? Glaubt ihr A hat überhaupt eine Chance ALG II zu bekommen? Danke im Voraus... für hilfreiche Antworten.
__________________ Gruß, Leony ![]() |
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| AW: ALG II bekommen, obwohl Partner gut verdient, aber div. Dinge abbezahlen muss...? @ Leony Richtig ist, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und der Verdienst von B angerechnet wird. B hat von seinem Verdienst einen Freibetrag. In wieweit die Kreditraten positiv angerechnet werden, kann ich so nicht sagen. A kann mal nach einem Arbeitslosengeld II - Rechner googlen und da die Daten eingeben. Die Rechner sind relativ korrekt mit ihren Ergebnissen. Sollte dort dann ein positiver Betrag als Ergebnis stehen, kann A einen Arbeitslosengeld II stellen. Wenn der Verdienst von B nicht ausreicht um die Grundsicherung zu decken (zur Zeit 312 Euro pro Partner plus angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung), bekommt die Bedarfsgemeinschaft ergänzendes Arbeitslosengeld II. A könnte sich allerdings auch auf der zuständigen ARGE erkundigen und sollte bedenken, dass die Bearbeitung eines Antrages schon 4 bis 6 Wochen dauern kann. Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen... LG Angel
__________________ Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat. |
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| AW: ALG II bekommen, obwohl Partner gut verdient, aber div. Dinge abbezahlen muss...? Für mich ist insoweit noch fraglich, ob A & B eine BG bilden, als das de Jahresfrist des § 7 IIIa Nr. 1 SGB II ja noch nicht greift.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: ALG II bekommen, obwohl Partner gut verdient, aber div. Dinge abbezahlen muss...? Zitat:
Wenn A B als Partner bezeichnet, ist es für mich eine Bedarfsgemeinschaft. Wie das der zuständige Sachbearbeiter sieht, weiss ich allerdings nicht... LG Angel
__________________ Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat. |
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| AW: ALG II bekommen, obwohl Partner gut verdient, aber div. Dinge abbezahlen muss...? Zitat:
Zitat:
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: ALG II bekommen, obwohl Partner gut verdient, aber div. Dinge abbezahlen muss...? Zitat:
@ daniel Logisch... Aber wer zieht in der heutigen Zeit nach 3 Monaten "gefunden sein" mit dem Partner zusammen... Ich persönlich würde das nie tun... aber nach mir gehts ja auch nicht... LG Angel
__________________ Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat. |
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