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ALG II- Beginn einer Ausbildung

Dies ist eine Diskussion zu ALG II- Beginn einer Ausbildung innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 19:43
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ALG II- Beginn einer Ausbildung

Eine 23 jährige wohnt seit 2 Jahren in einer kleinen, eigenen Mietwohnung.Diese Wohnung bezahlt das Amt, da keine Arbeit. Jetzt kann Sie eine Ausbildung beginnen. Aber das Einkommen reicht nicht für die Miete, denn es ist nur geringfügig höher als die Leistung vom Amt.
Das Amt zahlt nichts mehr.
Ist das so richtig, was meint ihr?
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Alt 20.10.2011, 04:10
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AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung

Mutmaßlich ergibt sich die Antwort aus Absatz 5 und 6 § 7 SB II.

Hier die Hinweise der Agentur für Arbeit dazu.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 10:23
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AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung

Berufsausbildungsbeihilfe kann beantragt werden.
Einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft kann es für Azubis mit zu wenig Einkommen und Vermögen noch geben.


Die vorsorgliche Leistungseinstellung ist regelmäßig rechtswidrig.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 12:29
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AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung

Hallo und danke für die Antwort.
Berufsausbildungsbeihilfe- dann müssen die Eltern ran, oder??
Bei einem Ausbildungsbetrag von monatlich 450,- bleibt nicht viel übrig, 380,- Miete (warm)- Zuschuss noch nicht gehört- welches Formblatt auch wieder mit Fragen zu Einkommen Eltern?
Was passiert eigentlich wenn die Eltern aus dem Unterhalt raus sind??( 1 Lehrausbildung wurde bereits abgebrochen)

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Berufsausbildungsbeihilfe kann beantragt werden.
Einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft kann es für Azubis mit zu wenig Einkommen und Vermögen noch geben.


Die vorsorgliche Leistungseinstellung ist regelmäßig rechtswidrig.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 12:31
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AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung

Hallo und vielen Dank.
Muss das erstmal durcharbeiten.


Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Mutmaßlich ergibt sich die Antwort aus Absatz 5 und 6 § 7 SB II.

Hier die Hinweise der Agentur für Arbeit dazu.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #6 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 15:29
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AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung

Nur weil die erste Ausbildung abgebrochen wurde, heißt das nicht, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.


Bei BAB wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 16:23
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AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung

ist die Höhe des elterlichen Einkommens also maßgeblich ob BAB bezahlt wird.Weiß man über den Mindestbetrag bzw. Höchstbetrag näheres o. gesetzliche Festschreibung?




Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Nur weil die erste Ausbildung abgebrochen wurde, heißt das nicht, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.


Bei BAB wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 16:45
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AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung

Das kann man sicherlich irgendwo nachlesen.

Die Agentur für Arbeit hat auf ihrer Homepage einen BAB-Rechner.
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