Dies ist eine Diskussion zu ALG II- Beginn einer Ausbildung innerhalb des Forums Sozialrecht
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| ALG II- Beginn einer Ausbildung Das Amt zahlt nichts mehr. Ist das so richtig, was meint ihr? |
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| AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung Mutmaßlich ergibt sich die Antwort aus Absatz 5 und 6 § 7 SB II. Hier die Hinweise der Agentur für Arbeit dazu. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe kann beantragt werden. Einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft kann es für Azubis mit zu wenig Einkommen und Vermögen noch geben. Die vorsorgliche Leistungseinstellung ist regelmäßig rechtswidrig. |
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| AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung Hallo und danke für die Antwort. Berufsausbildungsbeihilfe- dann müssen die Eltern ran, oder?? Bei einem Ausbildungsbetrag von monatlich 450,- bleibt nicht viel übrig, 380,- Miete (warm)- Zuschuss noch nicht gehört- welches Formblatt auch wieder mit Fragen zu Einkommen Eltern? Was passiert eigentlich wenn die Eltern aus dem Unterhalt raus sind??( 1 Lehrausbildung wurde bereits abgebrochen) Zitat:
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| AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung Hallo und vielen Dank. Muss das erstmal durcharbeiten. Zitat:
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| AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung Nur weil die erste Ausbildung abgebrochen wurde, heißt das nicht, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Bei BAB wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt. |
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| AW: ALG II- Beginn einer Ausbildung ist die Höhe des elterlichen Einkommens also maßgeblich ob BAB bezahlt wird.Weiß man über den Mindestbetrag bzw. Höchstbetrag näheres o. gesetzliche Festschreibung? |
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