Dies ist eine Diskussion zu ALG 2 / BAB - dringend Wohnung! innerhalb des Forums Sozialrecht
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| AW: ALG 2 / BAB - dringend Wohnung!
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: ALG 2 / BAB - dringend Wohnung! Mit dem Lesen und dem Verstehen ist das nicht jedermanns Sache... Der TE hat zwei zentrale Probleme: 1. eine unzureichende Wohnsituation und 2. eine unzureichende Einkommenssituation. Beide Probleme hängen naturgemäss voneinander ab: Bei einer auskömmlichen Wohnsituation könnte/sollte er mit seiner Ausbildungsvergütung zurecht kommen, und bei einem besseren Einkommen sollte er in der Lage sein, seine Wohnsituation entsprechend seinen Wünschen/Bedürfnissen zu verändern. Leider fällt Wohnraum, insbesondere bezahlbarer Wohnraum nicht vom Himmel, sondern muss gesucht und gefunden werden. Das dauert seine Zeit. Wenn die Wohnsituation aber derart katastrophal ist, ist diese Zeit oft nicht gegeben, vor allem, solange Problem Nr. 2 nicht gelöst ist. Schneller und unbürokratischer ist da der Weg über Kumpels/Freunde, PartnerIn etc., sofern hier Möglichkeiten bestehen. Hin und wieder hilft es bei "Krach im ELternhaus" auch schon, wenigstens gelegentlich "auswärts" zu nächtigen, um die angespannte Situation etwas zu entschärfen. Wenn keinerlei derartige "private" Ausweichqaurtiere zur Verfügng stehen, bleiben nur öffentliche Anlaufstellen, soweit diese verfügbar sind. Junge Menschen, gerade jene, welche sich in ihrer ersten Berufsausbildung befinden, können sich auch an Einrichtugen der Jugendfürsorge richten. Auch dort wird, soweit Kapazitäten vorhanden sind, schneller geholfen als das bei Jobcenter/ARGE möglich ist. Dumm nur, daß hier in der Regel eine Altersgenze von höchstens 26 gilt, welche der TE seinen Angaben zufolge bereits hinter sich gelassen hat. Aber auch da gilt:Soweit Kapazitäten vorhanden sind, werden jugne Menschen in Notsituationen nicht einfach abgewiesen. Sollte der TE zufällig in München wohnen, sei zB die "JUP" - Jugendpension München genannt. Gleiches gilt für Frauenhäuser, sofern man weiblich ist, wobei es hier keinerlei Altersgrenze gibt. Männliche erwachsene Personen haben es da schon schwerer, hier kommen allenfalls Einrichtugenn der Obdachlosenhilfe infrage. Zeitgleich kann man auch auf dem zweiten Weg nach Lösungsmöglichkeiten suchen: Verbesserung der Einkommenssituation, und daraus folgend die Suche nach einer eigenen Wohnung. Erste und vorderste Möglichkeit ist dabei, eigene Ausgaben kritisch zu hiterfragen, und auf ein absolutes Minimum herunter zu schrauben, um möglichst viel "Kapital" für eine zukünftig aufzubringende Miete zur Verfügung zu haben. Und wenn man mal soweit ist, ist es überraschend, mit wie wenig Geld man 'über die Runden' kommen kann. Unmittelbar dahinter folgt die Möglichkeit, durch Eigenleistungen, sprich Arbeit das Einkommen aufzubessern. Das ist neben einem (schlecht bezahlten) Vollzeitjob sicher nicht einfach, aber auch nicht ausgeschlossen. Hier kommt es - wie auch schon bei der Ausgabenreduzierung - vor allem auf die eigene "Leidensfähigkeit" an. Das beste daran: Bis hierhin sind das alles Möglichkeiten, die allein in der Macht des TE stecken. Dazu sind keine Anträge nötig, man muss keine langwierigen Anträge stellen, und deren Bearbeitung abwarten etc. Es steckt allein in der Hand des Betroffenen, es zu tun, oder nicht. Zu guter Letzt leben wir aber noch immer in einem Sozialstaat, und dementsprechend gibt es auch eine Sozialgesetzgebung. Da der TE in Ausbildung ist, und damit eben nicht arbeitssuchend, wird das von "Casa" verlinkte SGB II zunächst einmal nicht helfen, da dieses die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt. Auszubildende sind dem Grunde nach von Bezügen des ALG II ausgeschlossen. Das BAB findet sich im SGB III. Als hilfreichender Link sei hier auf www.azubi-azubine.de verwiesen, wo sich auch weitere interessante Informationsquellen für junge Auszubildende auftun. Und wenn alle Stricke reissen, gibt es noch das SGB XII, die Sozialhilfe. Da die Beträge identisch sind, ist es letztlich für den Betroffenen nicht entscheidend, ob er nun nach SGB II, oder SGB XII gefördert wird, denn in beiden finden sich Ausnahmeregeln, nach denen Azubis im Einzelfall dann doch wieder gefördert, und auch in eine Sozialwohnung vermittelt werden können. Nur ist die eigene Suche auf dem freien Wohnungsmarkt da oft erfolgreicher. Insbesondere wenn man die Option, sich mit Gleichgesinnten zusammen zu tun, und eine "WG" gründet ins Auge fasst, entstehen ganz neue Möglichkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Aber letztlich bleibt es jeden selbst überlassen, was man anstellt. Natürlich kann man der Empfehlung von "Casa" folgen, alles ignorieren, nicht über die eigene Situation nachdenken, und sich nach Möglichkeiten zur Selbsthilfe umsehen. Ein Link zum sgb_2 reicht, um alle Probleme vergessen zu machen, alles weitere ist ja eh unnötig und falsch. also veriss es. sgb_2, und die Welt ist gerettet! Die einen scahuen sich um, und versuchen sich selbst am Schopf zu packen, um aus dem Dreck zu kommen, die anderen lehnen sich zurück, und rufen "Staat, hilf mir". Unterschiedliche Lebensauffassungen, welche beide durchaus zum Erfolg führen können. |
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| AW: ALG 2 / BAB - dringend Wohnung! Der erste Teil war ja vernünftig, aber der Schluss geht mal gar nicht. Erklär doch mal, wie ein Vollzeiterwebsfähiger Leistungen gem. SGB XII bekommen soll? Zitat:
Da ändert auch deine Meinung, dass man bis zum Umfallen arbeiten könnte rein gar nichts dran. Auch geht es hier nicht um deine Meinung und ob du irgendetwas gut heißt. Das hier ist ein Juraforum. Hier geht es also um Recht. Auch dir müsste klar sein, dass deine Meinung unangebracht ist, wenn ein Sachverhalt rechtlich gewürdigt werden soll.
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| AW: ALG 2 / BAB - dringend Wohnung! Zitat:
http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47634.htm Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden. Eventuell auch § 70 ? http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47631.htm In Notlagen müsste man zumindest ein Darlehen bekommen können.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: ALG 2 / BAB - dringend Wohnung! Danke! Das passt nur nicht zum Sachverhalt.
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| AW: ALG 2 / BAB - dringend Wohnung! Geht es nicht darum, dass BAB bezogen wird, und sich das JC nicht zuständig fühlt? Besteht nicht eine Notlage? http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51802.htm (1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. (2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Wer ist denn nun zuständig in solchen Notlagen? Immerhin ist ja die Unversehrtheut von Leib und Leben nicht gewährleistet und quasi Obdachlosigkeit vorhanden.
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| AW: ALG 2 / BAB - dringend Wohnung! Hmmm, das Jobcenter. Hier besteht ja grundsätzlich ein Leistungsanspruch. Die Tatsache, dass sich das Jobcenter nicht zuständig fühlt ist m.E. unerheblich, weil es tatsächlich zuständig wäre.
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| AW: ALG 2 / BAB - dringend Wohnung! Zitat:
@multi: Was mir jetzt spontan noch einfallen würde ist der Weiße Ring. Die könnten erstens mit Tipps weiter helfen, zweitens mit Beratung und drittens evtl. auch mit einer gewissen finanziellen Unterstützung. Schließlich sollte man sich aus so einer Situation schnellstmöglich entfernen Die zuständigen Stellen findest Du im Internet bzw. die haben, glaube ich, auch ein zentrales Beratungstelefon. Einfach mal versuchen
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