Dies ist eine Diskussion zu ALG-1 - Hartz-4 oder doch nix. innerhalb des Forums Sozialrecht
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| ALG-1 - Hartz-4 oder doch nix. Mal angenommen A war 2 Jahre in einem Betrieb bechäftigt,wurde nach 2 Jahren entlassen und hat Anspruch auf ALG-1 welches auch ohne Probleme für 12 Monate bewilligt wurde. Wenn A aber jetzt schon nach 10-11 Monaten einer Bechäftigung in Vollzeit nachgeht, diese aber aufgrund einer Verletzung nach 3 Monaten (Probezeit) gekündigt wird.....was hat A dann für einen Anspruch? Kann A z.b. die "Übrigen" 1-2 Monate ALG-1 hier jetzt einfordern!!!!???? A´s Freundin im Haushalt verdient 1100 Netto. Klingt viel.....aber nach Unterhalt,Miete und Strom sieht das schon anders aus. A.Amt sagte A einamal in aller Deutlichkeit: "....Da bekommen sie nix weil ihre Freundin genug verdient..." Meine Pflicht als Vater für mein Kind Unterhalt zu zahlen spielt hierbei keine Rolle." A´s Frage wie er den Unterhalt zahlen soll: "....Soll die Mutter sich vom Staat/Jugendamt das Geld holen....nicht unser Problem....und sie bekommen eh nix weil ihre Freundin ( mit im Haushalt) zuviel verdient. Also "einfache" Frage.... Welche möglichkeiten hat A jetzt Bezüge zu bekommen und welche wären das!? Dieser Sachverhalt ist rein fiktiv und soll nur der Informationsgewinnung dienen. |
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| AW: ALG-1 - Hartz-4 oder doch nix. 1.) Der Rest-Anspruch auf ALG I könnte sich noch erhöht haben durch den Zwischenjob. Die Berechnungsgrundlage steht im SGB III. 2.) Beim Bedarf an ALG II (nach dem ALG I oder aufstockend, wenn das ALG I nicht reicht) gilt für das Einkommen jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft: SGB II § 11b Absetzbeträge "(1) Vom Einkommen abzusetzen sind (...) 7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag (...)" Hat der Unterhaltspflichtige nicht genügend Einkommen, muss er auch keinen Unterhalt zahlen (Mangelfall). Dann kann der Unterhaltsberechtigte fehlendes Geld von Sozialleistungsträgern erhalten. Selber. Nicht so, dass dass das JobCenter dem Unterhalts-Pflichtigen Geld gibt, damit der das dem Unterhalts-Berechtigten gibt. Wäre Quatsch. Und schwer machbar. Und gesetzlich nicht vorgesehen. Dafür wurde eigens der Unterhaltsvorschuss erfunden. Gruß aus Berlin, Gerd
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