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Akteneinsicht digitalisierte Verwaltungsakte

Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht digitalisierte Verwaltungsakte innerhalb des Forums Sozialrecht

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  • 1 Post By Gerd aus Berlin

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 14:02
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Akteneinsicht digitalisierte Verwaltungsakte

Mal angenommen, ein Versicherter beantragt bei einem Sozialversicherungsträger Einsicht in seine Akte.

Die Akte wird in elektronischer, digitalisierter Form geführt.

Der Sozialversicherungsträger übersendet nun einen Ausdruck der Datenelemente, die die Akte bilden, und führt aus, damit sei dem Recht auf Akteneinsicht genügt.

1) Zu recht ?

2) Kann der Versicherte darauf bestehen, in die elektronische, digitalisierte Akte an einem Bildschirm Einsicht zu nehmen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 22:15
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AW: Akteneinsicht digitalisierte Verwaltungsakte

Im Grunde ist die Einsicht vor Ort, also in die Originale, die Regel:

SGB X § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
"(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. (...)"

Und das Ziehen von Kopien ist zwar gestattet, aber nicht als Regel, die die eigene Einsicht zur Ausnahme machte:
"(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen." (ebenda)

Allerdings könnte eine Zusendung von Kopien der Akten auch freiwillig erfolgt sein, so dass eine weitere persönliche Einsicht in die Akten von Bedingungen abhängen könnte, die evtl. gar nicht gegeben sind.

Schlussfolgerung: Aus einer Zusendung von Kopien lässt sich nicht automatisch ein Recht auf (vollständige) Akteneinsicht ableiten!

So müsste bei medizinisch sensiblen Daten beispielsweise ein Arzt anwesend sein oder ein entsprechend erfahrener Behördenmitarbeiter. Beispielsweise:

"(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass (...; selber lesen!)"

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 22:48
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AW: Akteneinsicht digitalisierte Verwaltungsakte

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Schlussfolgerung: Aus einer Zusendung von Kopien lässt sich nicht automatisch ein Recht auf (vollständige) Akteneinsicht ableiten!
Das Recht auf (vollständige) Akteneinsicht besteht. Das ist eine Prämisse des Threads.

Die Frage ist, ob bei Vorlage von Kopien das Recht abgegolten ist.

Ich meine nein.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 23:20
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AW: Akteneinsicht digitalisierte Verwaltungsakte

Zitat:
Zitat von george mcfly Beitrag anzeigen
Das Recht auf (vollständige) Akteneinsicht besteht. Das ist eine Prämisse des Threads.
Süß! Und warum erfahre ich das erst jetzt? Nach langem mühevollem Recherchieren und Zitieren der Einschränkungen des Einsichtsrechts?

Für doof verkaufen kann ick mir selba!

Mach deinen Schiet alleene!

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 01.12.2011, 02:20
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AW: Akteneinsicht digitalisierte Verwaltungsakte

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