Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung Folgender Fall: Person X hat von Febr. 2011 bis 20.04.2011 Krankengeld bekommen ( 20.4-11.05.2011 kurze Unterbrechung da X zur Medizinischen Reha( Bandscheibenvorfall) war und Übergangsgeld von der DRV Westfalen bekommen hat ) Danach hat X ab 12.05.2011 wieder ganz normal Krankengeld bekommen in der gleichen Höhe wie vor der Reha , nun hat X von Sept. 2011 bis 23.03.2011 eine Berufliche Integrations Maßnahme gemacht ( Ohne Erfolg) und X ist nun seit dem 24.03.2012 wieder mit dem gleichen Fall ins Krankengeld gefallen , da X für seinen Beruf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht .X darf seinen Beruf wegen der Bandscheibe nicht mehr ausüben . Nun der Schock X bekommt den Bescheid von der KK das sich sein Krankengeld auf anstatt 42 Euro Täglich auf Knapp 28 Euro Täglich beläuft wie kann das sein , X hat doch 18 Monate Anspruch auf Krankengeld und es ist die gleiche Sache wie vor der Beruflichen Reha die X gemacht hat .......... Wieso bekam X nach der Reha die gleiche Höhe an Krankengeld?? Und jetzt nicht mehr?? X hat 3 Kinder und seine Ausgaben sind nicht mehr gedeckt mit dem Krankengeld, was kann X noch machen?? Über Antworten würde ich mich sehr freuen !!! |
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung Zitat:
Gruß Pro
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung Hallo und Danke erst mal!! Aber warum bekam Person X nach der medizinischen Reha, die gleiche Krankengeldleistung wie vor der Reha?? Da hätte es ja dann auch schon neu berechnet werden müssen?? Und wenn es die gleiche Erkrankung war von Anfang bis jetzt ist es doch kein neuer Fall, sondern lediglich eine Fortsetzung, oder ist es nicht so?? Und wenn Person X dann später zur Arge geht bekommt er von 28€ täglich auch wiederum nur noch die 70%??? Dann kann X ja lieber betteln gehen!! Gibt es keine Lücke auf die man sich berufen kann?? Danke und Grüße |
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung Sie bringen eine Menge durcheinander. Sie müssen die Zeiträume splitten und nicht alles auf einen Haufen stapeln. Nochmal; -Krankengeldhöhe = Höher der Rehaleistung -Rehaleistung = Krankengeldhöhe -berufliche Maßnahme, welche Leistungshöhe????? Vermutlich 28,00 €. Krankengeld errechnet sich aus dem letzten Einkommen. Bekommt man jedoch ALG I oder eine ähnliche Leistung, so ist dass Krankengeld in selbiger Höhe zu zahlen. Ohne brufliche Maßnahme würde Person X heute noch damaliges Krankengeld beziehen. Gruß Pro
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung -Krankengeldhöhe = Höher der Rehaleistung :Krankengeld vor Reha 42 Euro Täglich Ü-Geld Reha Medizinische :40 Euro Täglich DANACH wieder Krankengeld : 42 Euro Täglich Dann Ü Geld Berufliche Reha ( Maßnahme ) 6 Monate . 40 Euro täglich NUN gleiche Sache und nun bekomme ich nur noch 28 Euro Krankengeld ?? Es ist die gleiche Erkrankung wie vor der Reha und Person X ist in seinem Beruf nicht mehr vermittelbar !!!! Grüße |
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung Zitat:
Widerspruch gegen die Krankengeldhöhe mit der gesetzlichen Grundlage. PS: BITTE KEINE ICH-FORM. Gruß Pro
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung VIELEN VIELEN VIELEN DANK !!!!!! Grüße |
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung So , nun gibt es von Person X Neuigkeiten : Heute morgen bekam Person X diese Nachricht von der KK : die Arbeitsunfähigkeit ab 13.03.2012 ist als neue Arbeitsunfähigkeit zu sehen; die Krankengeldberechnung richtet sich nach dem unmittelbar zuvor erhaltenen Leistungen. Nach der geltenden Rechtslage (§ 47 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V / SGB V) beträgt das Krankengeld 70 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Nach § 235 Abs. 1 Satz 1 SGB V gelten für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V versicherungspflichtigen Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als beitragspflichtige Einnahmen 80 v. H. des Regelentgelts, das der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegt. Insoweit wird bei Bezug von Krankengeld nach Bezug von Übergangsgeld wegen der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe das ursprüngliche Regelentgelt zweimal gekürzt (zunächst 80 %, dann hiervon 70 %). Fall von Person X ergeben sich folgende Werte: Berechungsgrudlage für das Übergangsgeld = 53,33 EUR davon 80 % sind 42,66 EUR (= Regelentgelt Krankengeld-Berechnung) davon 70 % sind 29,86 EUR (= Brutto-Krankengeld) Darauf hin hat Person X der KK folgende Aussage geschickt : Dann hat die KK falsch gerechnet. Die KK hat von den 40,00 € täglich das Krankengeld neu berechnet. Und genau das ist nicht möglich, da Übergangsgeld kein erziehltes Arbeitseinkommen im Sinne des § 47 SGB V ist. Vielmehr ist § 47 b SGB V maßgebend. Widerspruch gegen die Krankengeldhöhe mit der gesetzlichen Grundlage. Nun kam gerade wieder ein Bescheid von der KK , mit folgender Aussage : bezüglich der Begründung verweise ich auf meine E-Mail von 9:57 Uhr. Person X können sich den Sachverhalt auch gerne nochmal von meiner Vorgesetzten erläutern lassen. Sofern Person X mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, benötigen wir einen Widerspruch in Schriftform (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid vom 18.04.2012). Also muss Person X nun einen Widerspruch einlegen , soll Person X das selber machen oder besser ein Schriftstück von einem Anwalt aussetzten lassen ????? |
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung Einen Zusatz noch , ist Person X denn nun im Recht .... oder hat die KK recht das sie nur noch ca. 28 Euro zahlt ???? DANKE Grüße |
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| AW: Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldberechnung Also ich weiß nicht woher Pro im 47b gelesen haben will das da übergangsgeld steht. Ich habs es jedenfalls nicht gefunden. Die Argumentationskette der Krankenkasse scheint korrekt. Zum Widerspruch einlegen brauch man keinen Anwalt. Schriftlich an die Krankenkasse einreichen. "Ich lege Widerspruch gegen den Krankengeldbescheid vom so und so vielten ein. Zu den Gründen der Bescheid ist in der Höhe des Krankengeldes falsch." |
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