Dies ist eine Diskussion zu absurdes Ping-Pong EM-Rente innerhalb des Forums Sozialrecht
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| absurdes Ping-Pong EM-Rente 1) Der A beantragt Anfang Dezember 2011 EM-Rente. 2) Der A wird von seiner GKV Mitte Dezember 2011 aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. 3) Der A widerspricht dieser Aufforderung mit der Begründung, ein EM-Rentenantrag sei implizit immer auch ein Reha-Antrag. 4) Die GKV entscheidet nicht über den Widerspruch, sondern teilt dem A Anfang Januar 2012 mit, dass die GKV den gestellten EM-Rentenantrag wie einen Reha-Antrag werte. 5) Gleichzeitig teilt die GKV mit, dass ab jetzt jeglicher Schriftverkehr zwischen dem A und der DRV die Zustimmung der GKV benötige ! 6) Ende Januar widerspricht der A dem VA aus 5) mit der Begründung, dass eine solche umfassende, pauschale Anforderung unzulässig sei. 7) Anfang Februar teilt die GKV mit, dass dem Widerspruch von Ende Januar entsprochen werde, dass aber nun der EM-Rentenantrag nicht mehr wie ein Reha-Antrag gewertet werde, und dass der A einen Reha-Antrag stellen müsse. Da kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Meinungen dazu ? |
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente "Der Begriff Querulant (von lateinisch querulus – „sich Beschwerender“) ist in der Literatur umstritten. Wird er dort verwendet, so soll dieser einen Menschen bezeichnen, der sich leicht ins Unrecht gesetzt fühlt, der aus geringfügigem oder vermeintlichem Anlass Klage erhebt oder sich bei Behörden oder Institutionen beschwert. Speziell Personen, die bei Behörden oder vor Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Diese Anträge beinhalten vor allem Beschwerden über Bagatelldelikte. Charakteristik Der Querulant soll starrsinnig und unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung versuchen, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen. Sein Verhalten stehe dabei in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation. Eine treffende Beschreibung für einen Querulanten sei: Er ist von Beruf dagegen, weil selbst ein Einschwenken auf die vom Querulanten geäußerte Meinung ihn nicht befriedige. Der Querulantenwahn ist ein seelisches Leiden, das zur Einschränkung der Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne führen kann.[1]Davon zu unterscheiden ist die Querulatorische Persönlichkeitsstörung als spezifische Form der Paranoiden Persönlichkeitsstörung." Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente @Gerd aus Berlin Vielen Dank für Deinen Beitrag. Aber was hat das mit dem Fred zu tun ? Hier ist ein juristisches Forum, kein medizinisch-psychologisches. |
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente LSGs und BSG mussten sich schon häufiger mit der Materie beschäftigen: u.a. http://www.fh-sozialversicherung.de/...gen&Itemid=197 Unverständlich ist, warum die GKV unter 5) dem A nicht die Einschränkung seiner Dispositionsfreiheit über die Rente erklärte (sondern statt dessen den ganzen Schriftverkehr unter Zustimmungsvorbehalt setzen wollte) Dagegen wäre ein Widerspruch wirkungslos gewesen. Und die Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags ist so hirnrissig wie nur irgendwas. |
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente Vorsicht, dass die Halswirbel nicht unnötig verschleißen! 1. Gedanke: Dem A mangelt es an Erfahrung im Umgang mit solchen Einrichtungen. Die meinen es meist gar nicht böse. Der Plan gibt aber vor, dass der Aktenvorgang weitergeleitet werden muss und das Textprogramm verfügt nur über bestimmte unabänderliche Bausteine. 2. Gedanke: Auch die GKV kommt als Reha-Träger in Betracht. Wieso hat der A also nicht dem geäußerten Wunsch entsprochen und bei der GKV eine Maßnahme beantragt? 3.Gedanke: Spätestens seit der massenhaften Verbreitung einer "Telefon" genannten Erfindung lassen sich manche Sachen auch schnell und arm an Missverständnissen direkt klären.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente Zitat:
Zitat:
In dem Gespräch wurde der Inhalt der Mitteilung aus Punkt 4 vereinbart. Soweit ist ja noch alles „vernünftig“. Und ab Punkt wiehert wieder der Amtsschimmel. Anstatt einfach eine Einschränkung seiner Dispositionsfreiheit bzgl. des Rentenantrags nachzuschieben, wird dem A erklärt, er müsse nun jeglichen Schriftverkehr mit der DRV (also auch solchen, der mit Rente/Reha nix zu tun hat) vorher mit der GKV abstimmen. Dagegen musste sich der A wehren. Ich glaube, die GKV tut sich einfach schwer, präzise zu formulieren, um was es ihr bei ihren jeweiligen VA geht. Und hier kommt dann eben zum Tragen, dass auch ein rechtswidriger VA gültig ist, d.h. wenn man die unpräzisen Formulierungen unwidersprochen stehen lässt, kann das unangenehme Folgen haben. |
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente Ich schließe mich da spontan Gerd an, mit einer Ausnahme: Zitat:
Ich halte es für hochgradig unwahrscheinlich, daß die GKV das tatsächlich so gesagt hat. Vermutlich wurde es nur so herausgelesen, und die GKV hat etwas anderes gesagt. Sollte es aber tatsächlich so von der GKV gesagt worden sein, dann stellte sich m.E. durchaus schon die Frage nach einer strafrechtlichen Prüfung dieses Verlanges durch die zuständige StA - das bewegte sich dann nämlich m.E. mit ziemlich großen Schritten ohne Umwege auf den Tatbestand des §240 StGB zu. (Wenn mir eine Krankenversicherung das mitteilen würde, würde ich sie - nur in anderen Worten - fragen, ob man dort einen Schockenschuss hat... Ich korrespondiere mit meiner Rentenversicherung solange und worüber ich will.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente Wenn A weiter mit diesen Stellen korrespondiert, werden ihm noch weitere Zweifel über die Sinnhaftigkeit des Geschehens erwachsen. Die Erfahrung mussten vor ihm auch schon andere machen. Schwer verständliche Post kann er auch von der DRV erwarten.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente Zitat:
Jedenfalls hat die GKV ihren eigenen Ausführungen nicht für rechtssicher gehalten, ansonsten hätte wohl kaum dem Widerspruch abgeholfen. Nun kommt es zu der Situation, dass der A a) einen EM-Rentenantrag gestellt hat und b) einen Reha-Antrag gestellt hat, der uU in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Was passiert, wenn dann zwei Rentenanträge auf dem Tisch liegen ? Die Einschränkung der Dispositionsfreiheit gilt explizit nur für den Antrag b). |
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| AW: absurdes Ping-Pong EM-Rente Damit sollte die DRV klarkommen, auch wenn es in der Post dann doch manchmal nicht so offen ersichtlich ist. Ein B hatte auf ärztliches Anraten zunächst selbst einen Reha-Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, darau Widerspruch eingelegt, ... Nach nochmaliger Krankenhausbehandlung wurde ein erneuter Antrag dann blitzschnell genehmigt. Ein späterer Rentenantrag wurde dann auf das Datum des ersten Reha-Antrags umgedeutet und genehmigt. Weitere Post, dass dem Renten-Antrag vom letzten Datum nicht entsprochen werden konnte, weil B ja schon auf den zeitlich umgedeuteten Antrag eine Rente bekommt, nahm er dann mit nur kurzzeitigem Kopfschütteln zu Kenntnis und legte sie zu dem anderen Papier. Allgemein: Das Ereignis, dass A zum Reha-Patienten und möglicherweise auch zum EmiR macht, liegt ja sicher hinreichend weit vor beiden Anträgen. Das erste Datum ist für beide Themen gültig und der Rentenantrag wird durch den Reha-Antrag nicht aufgehoben. Vielleicht wird es für alle beteiligten aber übersichtlicher, wenn A mal bei der DRV fragt, ob die ihm nicht einfach für die Krankenkasse schriftlich geben können, dass bei seinemm Rentenantrag auch die Zweckmäßigkeit einer Reha-Massnahme geprüft wurde. Das könnte vielleicht einige Wogen glätten. Ach ja, richtig schnell bekommt man von der DRV(-Bund) auch oft nur die Post, auf die man nicht wartet. Es dauert schon etwa eine Woche, bevor Papierpost den zuständigen Sachbearbeiter erreicht.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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