Dies ist eine Diskussion zu Ab wann wird gezahlt? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Ab wann wird gezahlt? Angenommen Person A befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in der Ausbildung, wird aber leider aus betrieblichen Gründen gekündigt (am Montag den 26.04) und geht am selben Tag noch zum Arbeitsamt um Hartz4 zu beantragen. In den meisten Fällen dauert die Bearbeitung des Antrages bis zu 6 Wochen. Wie sieht das genau aus, in diesen 6 Wochen? A kann nicht 6 Wochen ohne Geld dastehen und muss ja auch Unterkunft etc. bezahlen. Wird Hartz4 in diesem Fall auch rückwirckend gezahlt, also ab Tag der Antragsstellung? Dann noch eine kurze Frage. A bezieht momentan BAB und Kindergeld (wegen der Ausbildung). Verliert A ab Kündigung den Anspruch auf diese Gelder? Wenn ja, müsste A noch am selben Tag diese Ämter informieren und würde auch von hier kein Geld mehr bekommen ab dem 1.5.10, das ist doch richtig?! Ich danke Euch jetzt schon mal für Eure Antworten. |
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| AW: Ab wann wird gezahlt? Hartz IV wird normalerweise ab Antragstellung bezahlt. Eigentlich müsste A aber Alg 1 bekommen, nicht Alg 2. Und wurde A fristlos gekündigt? In der Ausbildung?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Ab wann wird gezahlt? Hallo und danke für die Antwort. A befindet sich in einer Verbundsausbildung und hat vor 4 Wochen den Betrieb verloren, hatte dann noch 4 Wochen Zeit, etwas neues zu finden, ehe der Träger A kündigt. Nun soll anscheinend eine fristlose Kündigung erfolgen. A bezieht wie gesagt BAB von der Arbeitsagentur und Kindergeld und war auch nur 9 Monate in der Ausbildung. Unter diesen Umständen hat doch A kein Recht auf Arbeitslosengeld1 oder? |
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| AW: Ab wann wird gezahlt? Hallo Geben Sie doch mal bitte die genauen Zeiten der Berufsausbildung an. Also von wann bis wann. Weiterhin fehlt die Angabe über das Alter des Kindes. Gruß Pro |
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| AW: Ab wann wird gezahlt? Hallo. A hat die Ausbildung am 1.09.09 begonnen und "endet" am 27.04.10. A ist 22 Jahre alt. Danke. |
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| AW: Ab wann wird gezahlt? Zitat:
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| AW: Ab wann wird gezahlt? A war schon einmal arbeitslos und ist mit 17 (also vor 5 Jahren ausgezogen). Das Gesetz, dass Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen bis zum 25 Lebensjahr des Kindes, ist 1 Jahr nach Auszug von A beschlossen wurden. Und wie schon gesagt, A war auch schon einmal arbeitslos und hat Hartz4 empfangen. |
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| AW: Ab wann wird gezahlt? Also, der Auszug hat mit der Unterhaltspflicht nichts zu tun. Volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, solange sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Handelt es sich denn hier um die Erstausbildung? Was hat das Kind vorher gemacht? |
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| AW: Ab wann wird gezahlt? Ja, es handelt sich um die Erstausbildung. Vorher hat A einen 400Job gehabt und davor Hartz4 bezogen. Aber auch damals, als A Hartz4 bezogen hat, mussten die Eltern nicht aufkommen. Die haben selber wenig Geld. Also denke ich nicht, dass sie dieses mal aufkommen müssen, wenn es davor auch nicht der Fall war. |
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| AW: Ab wann wird gezahlt? Zitat:
A muss umgehend bei allen Ämtern von denen A Leistungen bezieht eine Veränderungsmitteilung machen. A hat Anspruch auf ALG I, da A die kurze Anwartschaftszeit erfüllt ist, Jedoch wird sowieso Hartz4 bezahlt, da A nur ca.60% vom Nettogehalt gehalt erhalten würde und diese 60% würden unter dem Regelsatz vom ALGII sein. A kann bei der ARGE aufgrund von Mittellosigkeit eine vorläufige Abschlagszahlung beantragen, das geht aber nur, wenn bereits alle Unterlagen eingereicht wurden. A sollte dringend z.B. den Vermieter informieren, dass mit verspäteten Zahlungen zu rechnen ist. m.W. kann das Amt die Eltern nicht heranziehen, da A selber für das Einkommen sorgen kann und über 21. Jahre ist und nicht mehr bei den Eltern wohnt. Das Amt kann z.B. A dazu verpflichten sich eine Tätigkeit zur zumindesten Teilaufbringung des Unterhalts zu suchen oder bekommt eine Maßnahme vom AA aufgedrückt! Da kommt man dann ganz schnell mit z.B. kaufm. Vorbildung in eine Schreinerei o.Ä.. A kann argumentieren, dass der Kontakt zu den Eltern zerstritten ist, da fragt das Amt meist gar nicht mehr nach! A sollte sich schnellstmöglich mit dem Träger bzw. zuständigen Kammer der Ausbildung in Verbindung setzen. GGf. kann A die Ausbildung anderweitig weiterführen. |
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